Ex verlangt unterhaltsnachweise? Sowie steuerbescheid?

4 Antworten

Die Mutter kann verlangen, dass Du IHR alle Einkommensnachweise schickst. Du kannst nicht dagegen halten, dass Du die Unterlagen nur einem amt oder einem Anwalt zeigen willst. Du musst auf eigene Kosten Kopien an die Mutter schicken. machst Du das nicht, so kann die Mutter Dich sofort verklagen, und Du musst de Kosten tragen.

Grundsätzlich musst Du auch eine Kopie des Steuerbescheids vorlegen. hier kommt es aber genau darauf an, was von Dir verlangt wird. Verlangt die Mutter den "letzten Steuerbescheid", so musst Du den letzten Steuerbescheid vorlegen, denn Du bekommen hast. Verlangt die Mutter ausdrücklich den Steuerbescheid für 2018 und hast Du diesen bescheid noch gar nicht, dann kannst Du auch nichts vorlegen. Du musst nur solche Unterlagen vorlegen, die es bereits gibt und bist nicht verpflichtet, schnell eine Steuererklärung zu machen um dann den Bescheid vorlegen zu können.

Bernd3277 
Beitragsersteller
 13.12.2019, 01:23

Ich bin nun an das unterhaltsvorschuss Amt herangetreten habe die Unterlagen dort (gehaltsnachweise) eingereicht.ich bin meiner pflicht also nachgekommen es geht wohl darum das sie mehr Geld will,da sie aber hartz4 bezieht wird das sowiso gegen gerechnet unterm Strich hat sie nicht mehr Geld,da hat sie schlechte Berater gehabt,sinnvoller währe es gewesen sich mit mir an einen Tisch zu setzen,da hätte sie definitiv mehr von gehabt. Ist halt sooo Kopfschütteln und weiter gehts

Du bist verpflichtet auf Verlangen die Unterlagen vorzulegen. Wenn du keine Steuererklärung machst, weil du nicht dazu verpflichtet bist, dann kannst du auch keine vorlegen... Die Gehaltsnachweise allerdings schon und zwar von den letzten 12 Monaten!

Was du abziehen kannst und was sonst noch zum einkommen gehört, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Der Unterhalt errechnet sich anhand des bereinigten Nettoeinkommens. Ist das Kind der einzige Unterhaltsberechtigte bei dir, dann rutscht du in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher, da diese für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/duesseldorfer_tabelle.php

Das halbe Kindergeld wird abgezogen, also 102 Euro.

In dem Moment wo sie deine Gehaltsnachweise einfordert hat sie dich in Verzug gesetzt. Dazu bedarf es weder einen Anwalt noch das Jugendamt. Der Unterhalt wird also ab dem Monat fällig, wo das Schreiben dich erreichte. In deinem eigenen Interesse solltest du sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen! Sollte sie ein Gericht bemühen müssen für eine Auskunftsklage, dann hast du die Kosten dafür zu tragen. Zudem hat das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel.

In Zukunft dürfte sie alle 2 Jahre die aktuellen Nachweise einfordern. Das ergibt sich aus $1605 BGB.

du bist verpflichtet die unterlagen vollständig vorzulegen. wenn du keinen steuerbescheid hast, dann kannst du keinen vorlegen.

weiterhin kann sie fordern, dass du die unterlagen zu ihr schickst. wer das dann berechnet ist ihre sache.

Du bist verpflichtet nach Aufforderung durch das das Kind betreuende Elternteil ( bei dem dies lebt ) zur Berechnung des Unterhaltsanspruches deine Einkommensverhältnisse offenzulegen - tja und dazu gehört auch der Steuerbescheid - Nachweis des ( bereinigten ) Jahreseinkommens .

Die Kindesmutter hat Dir gegenüber keinen Anspruch auf Einsichtnahme - gegenüber dem Jugendamt / Familiengericht musst Du die Einkünfte offenlegen.

Allerdings gibt es Aufwendungen, welche Du u.U. unterhaltsmindernd ansetzen kannst :

https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/

Roland Sperling  10.12.2019, 21:21

Die Mutter hat sehr wohl das Recht auf Einsichtnahme in diese Unterlagen. Sie kann auch fordern, dass diese Unterlagen IHR zugeschickt werden, nicht irgendeinem Amt oder Anwalt.

Bernd3277 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 20:58

Ok soweit so gut,also zwingt Mann mich nun eine Steuererklärung zu machen ? Denn laut meiner Info bin ich gar nicht verpflichtet den zu machen gesetzlich..