Jobcenter will Unterhalt für den Ex
Guten Morgen, seit einem Jahr bin ich geschieden, mein Ex arbeitet nicht, hatte aber auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Nun ist er in eine andere Stadt gezogen und auf einmal möchte das Jobcenter Unterhalt von mir. Ich bin aber doch geschieden und er hat keine Ansprüche aus unserer Ehezeit. Im gegenteil er müßte eigentlich Unterhalt für unser gem. Kind zahlen, was er nicht macht. Kann mir jemand sagen was ich machen soll?
16 Antworten
Wenn kein Unterhaltsanspruch besteht, solltest Du das dem Jobcenter aus reiner Freundlichkeit kurz telefonisch mitteilen. Sorgen brauchst Du Dir keine machen. Das ist einer der vielen kleinen Versuche von Jobcentern, möglichst viel Geld auf Kosten anderer Menschen zu sparen.
Vor allem brauchst Du KEINEN Anwalt. Der kostet viel Geld und kann auch nicht mehr machen, als NICHTS zu tun. NICHT zahlen, NICHT diskutieren.
Wenn Ihr geschieden seid, dann gibt es doch auch ein entsprechendes Scheidungsurteil
In diesem ist doch klar und deutlich beschrieben wer was zu zahlen oder eben auch nicht zu zahlen hat. Dieses Urteil einfach kopieren und dann dem verantwortliche Sachbearbeiter zur Verfügung stellen.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Job Center das rechtmässige Scheidungsurteil ignoriert. Wenn Du nicht zur Zahlung verpflichtet bist, dann wird das, auch zum Nachteil des Job Centers auch so bleiben.
und auf einmal möchte das Jobcenter Unterhalt von mir.
Was genau steht denn konkret in dem Schreiben vom Jobcenter ? Es ist ein Unterschied, ob sie Dir schreiben, dass sie von Amts wegen mögliche Unterhaltsansprüche deines Exmanns überprüfen und dich auffordern, ihnen dies und das vorzulegen oder mitzuteilen... und ob in diesem Schreiben auch eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung und eine Rechtsfolgenbelehrung bei Nichtauskunft erwähnt wird (oder nicht).... - oder ob Sie dir schriftlich mitteilen, dass du ab Datum X den Betrag Y Unterhalt für deinen Ex zahlen sollst... ;)
Naja, es geht natürlich erst einmal um eine Überprüfung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Und natürlich gibt es jede Meng §§§§ die sie einem um die Ohren hauen und von Rechtswahrungs- und Rechtsübergangsanzeige ist die Rede und sollte man nicht "sofort und gleich" die Auskunft erteilen wird mit Bußgeld usw. gedroht. Ich werde ihnen wohl aus reiner "Freundlichkeit" mitteilen dass es keine Anpruch gibt und abwarten was passiert. Einen Anwalt kann ich ja auch noch später einschalten. Vielen Dank an alle die mir geantwort haben!
mit deinem Anwalt darüber reden
Ihr seid also geschieden und Dein Ex wohnt nicht einmal bei Dir? Dann legst Du einen formlosen Widerspruch gegen dieses Schreiben ein und stellst dem Jobcenter frei, eventuelle Ansprüche einzuklagen. Da dürfte es aber sehr schlechte Karten haben.