Was ist eine einstweilige Anordnung?

4 Antworten

"Neben Arrest und einstweiliger Verfügung gibt es in verschiedenen Arten und Phasen des Verfahrens auch noch Vorläufigen Rechtsschutz in Form der einstweiligen Anordnung, etwa im Rahmen von Beschwerdeentscheidungen (§ 570 ZPO), in Verfahren der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719, 732, 769, 770, 771, 805 ZPO), in Ehesachen (§§ 620-620g ZPO), sonstigen Familiensachen (§ 621g ZPO), Kindschaftssachen (§ 641d ZPO) und Unterhaltssachen (§ 644 ZPO)."

Dies im Unterschied zu der einstweiligen Verfügung:

"Die einstweilige Verfügung ist die Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist in den Paragrafen 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die einstweilige Verfügung soll dagegen den Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand (§ 935 ZPO) oder den Rechtsfrieden (§ 940 ZPO) sichern."

Quelle: wiki

mrsdidge 
Beitragsersteller
 09.03.2007, 14:48

vielen Dank, das hilft mir weiter!

Eine einstweilige Anordnung, auch Verfügung genannt, ist eine vorläufige Anordnung des Gerichts zu bestimmten Dingen. Einstweilig deshalb, weil diese Anordnung -meist in einem Eilantrag- ergangen ist, ohne dass bisher eine gerichtliche Verhandlung über diese Angelegenheit erfolgt ist. Daher ist eine einstweilige Anordnung auch zeitlich begrenzt bis zur eigentlichen Hauptverhandlung, in der über den Verhandlungsgegenstand entschieden wird.

Kabark  09.03.2007, 11:58

Hm.

Ich weiß nicht genau, um welchen Sachverhalt es sich dreht, aber Du meinst wohl eher eine "einstweilige Verfügung" die vom Gericht angeordnet wird. Eine einstweilige Verfügung sagt beispielsweise aus das sich eine bestimmte Person nur begrenzt Deiner Wenigkeit nähern darf und evtl. auch sonst keinen Kontakt zu Dir haben darf. Hierbei bedeutet "einstweilig" das dieser Beschluss zeitlich begrenzt ist & nach dem Ablauf als solches aufgehoben ist.

ist eine vorläufige Anordnung des Gerichtes zu einer bestimmten Sache , wie z .B Unterlassen Wegbleiben usvm .