?kann ich den Antrag auf gewaltschutz und Überlassung der Wohnung zurückziehen?
Guten Morgen ,
Mein Mann und ich hatten letzte Woche Samstag einen Streit dazu kam es von seiner Seite aus zu Beleidigungen und er hat mich bespuckt sowie auch getreten .
Es muss so laut gewesen sein das die Polizei gekommen ist .
Er wurde der Wohnung verwiesen für 10 Tage und hat ein Kontakt verbot bekommen .
Daraufhin bin ich zum Gericht und hab einen Antrag auf gewaltschutz Gesetz gestellt und alleinnutzung der Wohnung.
Haben bald eine Anhörung.
Ich habe mir Gedanken darüber gemacht und möchte den Antrag zurückziehen !
Frage geht das ? Was muss ich dafür tun und kommen kosten auf mich zu ?
Kann ich die Verhandlung beim Gericht absagen ?
Und dann gibt es noch die Anzeige (Körperverletzung)
Kann ich diese auch zurückziehen oder meine Aussagen ?
Bin grad echt verzweifelt , würde mich freuen wenn jemand mir bei diesen Fragen antworten könnte ,
Danke euch
Einen schönen Tag
6 Antworten
Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt.
Du wirst die Anzeige nicht mehr zurück ziehen können. Die Polizei entfernte deinen Mann ja nicht für lustig aus eurer gemeinsamen Wohnung.
Man kann das nicht verharmlosen, denn er wird dich wieder und wieder schlagen. Also muss rechtzeitig etwas passieren.
Ob du dich wieder mit ihm einlässt liegt an dir, das kann dir so niemand verbieten aber die Anzeige wird weiter laufen, das kannst du nicht mehr ändern und das ist auch richtig so.
Du wirst die Anzeige nicht mehr zurück ziehen können.
Zunächst muss erstmal eine Anzeige vorliegen, davon steht in der Frage nichts. Aber selbst wenn eine Anzeige vorliegt wird sie eingestellt sobald die Fragestellerin erklärt das sie die aussage verweigert, was sie jederzeit tun kann.
eine Strafanzeige kann man nicht mehr zurückziehen
Das kommt darauf an worum es geht. Diese Anzeige in der Frage, sofern überhaupt eine vorliegt, kann zurückgezogen werden und der Staatsanwalt wird dem folgen.
Wenn die Straftat nur auf Ihren, also auf den Antrag der Geschädigten verfolgt wird, was insbesondere bei Beleidigungstaten der Fall ist, können Sie den Strafantrag zurücknehmen. Das Verfahren wird dann eingestellt. Ein zurückgenommener Antrag kann allerdings nicht nochmals gestellt werden. Bei manchen Straftaten (z.B. Körperverletzung, Nachstellung) kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag bzw. trotz Rücknahme des Straf - antrags die Ermittlungen fortführen, nämlich dann, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
https://www.polizei.bayern.de/content/9/9/1/3/7/haeusliche_gewalt.pdf
Aber warum solltest du nun einen Rückzieher machen wollen? Hat er dir das Blaue vom Himmel versprochen? Ziehe es durch und schütze dich selbst!
Das wäre mehr als schade, gerade weil hier ja auch eine Körperverletzung vorliegen zu scheint. Aber dann ist solchen Frauen wie FS echt nicht mehr zu helfen, wenn sie sich weiter prügeln lassen wollen... Aber vielleicht hat die Polizei auch genügend Beweise, dass man ihre Aussage gar nicht benötigt. Wäre ihr zu wünschen...
Das wäre mehr als schade
Das ist aber bei solchen Vorfällen sehr oft der Fall, Staatsanwälte "lieben" solche Fälle. Meist warten sie dabei ohnehin erstmal eine gewisse Zeit ab, bevor sie weiter tätig werden.
Aber vielleicht hat die Polizei auch genügend Beweise, dass man ihre Aussage gar nicht benötigt.
Darauf würde ich nicht vertrauen. Solche Taten spielen sich meist in der Wohnung ab, wo es keine weiteren Zeugen gibt. Selbst bei offensichtlichen Verletzungen wird dann meist behauptet "vor einen Schrank gelaufen", "die Treppe runtergestürzt" usw., ohne direkte neutrale Zeugen gibt es kaum eine Chance die zu einer Verurteilung führt.
Du kannst den Antrag jederzeit zurückziehen, dazu reicht ein Schreiben an das Gericht.
Auch wenn ein Termin festgesetzt wurde?
Ja auch dann.
Du kannst alles zurückziehen.
Aber Du solltest es nicht machen. Oder willst Du erst erschlagen werden?
Das wird ihm allerdings nicht viel nutzen wenn der einzigste Zeuge, nämlich die Ehefrau, die Aussage verweigert. Der Staatsanwalt stellt bei solchen Fällen immer ein.