Antrag Familiengericht zurückziehen?
Ich habe einen Antrag beim Familiengericht gestellt einstweilige Anordnung Wohnungszuweisung, mit Verfahrenskostenhilfe.
Nun ist ein Anhörungstermin festgelegt worden.
Kann ich jetzt noch den Antrag kostenlos zurücknehmen, bevor die Anhörung ist?
Müsste ich dann die Kosten zahlen?
Oder würde das dann auch von der Verfahrenskostenhilfe übernommen werden?
2 Antworten
Du kannst den Antrag jederzeit zurücknehmen. Die Verfahrenskostenhilfe wird davon nicht berührt, d.h. die Verfahrenskostenhilfe gilt auch für die Rücknahme und fällt durch diese Rücknahme nicht etwa weg.
Mein Anwalt hat mich noch nicht über eine Bewilligung informiert. Daher weiß ich nicht ob es bewilligt ist. Und ich habe darüber auch keinen Brief erhalten..
Wurde denn die Verfahrenskostenhilfe schon bewilligt?
Mein Anwalt hat mich noch nicht über eine Bewilligung informiert. Daher weiß ich nicht ob es bewilligt ist. Und ich habe darüber auch keinen Brief erhalten..
Und wenn die Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird, muss man DANN beim Zurückziehen die Kosten selber tragen? Und bis wann vor dem Anhörungstermin muss ich spätestens den Antrag zurückgezogen haben.
Jeder, der beim Gericht einen Antrag stellt, muss die Kosten für diesen Antrag zahlen. Wird der Antrag zurückgenommen, sind die Kosten natürlich geringer, weil ja dann nur der bisherige Verlauf bezahlt werden muss.
Wenn man den Prozess gewinnt, muss die Gegenseite einem diese Kosten erstatten. Nimmt man den Antrag vorher zurück, kann man den Prozess natürlich nicht mehr gewinnen. Dann gibt es auch keine Chance auf eine Kostenerstattung durch die Gegenseite.
Bekommt man Verfahrenskostenhilfe, werden die genannten eigenen Kosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Wenn man keine Prozesskostenhilfe bekommt, natürlich nicht.
Idealerweise solle der Antrag noch vor dem Gerichtstermin zurückgenommen werden.
Bei Rücknahme fallen die Kosten automatisch dir zu.
Ob die VfKh die Kosten übernimmt, wird gesondert durch Beschluss in demjenigen Verfahren beschlossen.
Danke Ihnen. Wenn die Anhörung am 4.2. ist, bis wann muss ich den Antrag dann spätestens zurück gezogen haben?