kann jemand tipps und erfahrungen mit familienpsychologisches gutachten geben?
kennt sich jemand mit gutachten aus- und hat einen tipp- es geht darum bei wem die kinder ihren aufenthalt bekommen etc...
es wird eine gutachterin sein raum rhpf - bin um jeden rat dankbar
6 Antworten
Eine Psychologin wird Dich und Deine Kinder und Deinen (Ex-)Pertner einladen und befragen. Aus den Daten wird sie ein Gutachten erstellen, aus dem Vorschläge für das Familiengericht (vermute ich jetzt mal) hervorgehen, bei wem die Kinder leben sollen, wer wie oft und wie lange Besuchsrecht erhalten soll usw.
Dieses sollte amer die Gutachterin im Vorfeld erklären - ansonsten frage sie ruhig.
Als Empfehlung bitte ich Dich, Dich so natürlich zu geben, wie Du bist; das wäre wohl das beste für Dich, die Kinder und alle.
Ist keine Verfahrenspflegerin (bzw. heißt jetzt Verfahrensbeistand) in dem Verfahren bestellt?
danke für deinen tipp klar bin ich natürlich- aber in meinen emotionen, dass ich meine kinder als tagelang nicht sehen kann- wirkt es schnell labil- ich habe auch eine sehr direkte art - die auch oft aneckt- dann sind meine kinder selbstverständlich beim kv anders als bei mir- mein sohn sagt auch er will zu mir- und dann frage ich ihn was er den seinem papa sagt, mama das gleiche aber ich habe angst, weil wenn ich sage ich will zu dir schimpft er und weint(der kv), die kinder sind aggressiv geworden und haben sich total negativ entwickelt seit die mama weg ist- und wenn ich das sage - sagt der kv bei ihm ist alles ok- was ist jetzt besser? versteht die gutachterin- was gemeint ist oder sind die kinder bei mir einfach "sicherer" und können sein wie sie sind?
da fehlt es hier leider an wichtigen Informationen die Du uns gibst. z.B. warum muss dieses Gutachten erstellt werden. Worum geht es genau? Die Familienpsychologin wird natürlich die Räumlichkeiten ansehen und auch mit den Kindern sprechen. Aber wie gesagt, Du hast uns zu wenig Infos gegeben, um da jetzt präzise Antworten zu können. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Dazu müsste man etwas mehr wissen, wie alt sind die Kinder? Ist es ein angeordnetes Gutachten vom Gericht oder willst Du nur eines erstellen lassen? Was ist es genau, geht es um die Erziehungs- und Förderkompetenz oder NUR um das Aufenthaltsrecht? I.d.R. werden die Kinder in diese Sache mit einbezogen und gerade bei Kleinkindern ist das eine schwierige Sache! Wichtig ist in jedem Fall die Kinder zu keiner Ggfls. von Dir manipulierten Aussage zu bringen denn JEDER GESCHULTE Psychologe wird dies herausbekommen weil Kinder sich schnell in Widersprüche verzwicken einfach weil sie keine Konsequenzen aus Gesagtem absehen können!
Die Kinder werden in jedem Fall befragt in dem alter! Das wird nur nicht so einfach, gerade für den 5-jährigen...sowas hinterlässt Spuren! Ich rate dir anschließend auch andere Stellen aufzusuchen um die auch emotional zu entlasten! Gut wäre, wenn Du es für deine Kinder schaffst ganz ganz sachlich zu bleiben, bloß so wenig Emotion wie möglich einzubringen...lass nicht durchblicken das Du Vorwürfe an ihn hast etc. richte dein Augenmerk darauf das ihr auf der "Elternebene" eine gute Lösung für die Kinder findet, sonst wirst Du schnell zur Schießbudenfigur...dass ist leider so! In zu vielen Verfahren ist es so, dass die Frauen fast unterstellt bekommen Kindesentzug zu betreiben etc.! Ich denke, so wie es sich anhört bei dem, was Du schreibst, dass viel schief gelaufen ist in der Vergangenheit auch im Hinblick auf evtl. Regelungen für die Kids. Ich rate Dir, nutze die mögliche negative Energie des KV für Dich...sei stets Kompromiss bereit und halte IMMER im Vordergrund das es Dir nur um eine Einigung geht. Wenn Du kannst notiere dir jede Gelegenheit was die Kinder als auch den KV betrifft. Beleidigungen des KV, Verhalten der Kinder etc.! Einfach alles. So hast Du immer einen Überblick, auch im Kopf und du kannst ganz gezielt an die Sache gehen. Das wichtigste wie gesagt aber ist deine absolute Sachlichkeit gegenüber dem KV. Du brauchst ganz viel Kraft!!! Nutze sie für Dich & die Kinder!
Ich habe von soetwas noch nie Gelesen bzw keine Erfahrung damit, was sind denn deine Ängste? Warscheinlich geht es doch nur darum die Kinder zu befragen oder? Wie alt sind die Kinder?
müsst ihr einen Erziehungsfähigkeitstest machen?
fünf und zwei jahre alt ja wurde vom gericht angeordnet- vorher war ein verfahrenspfleger zuständig es lief alles einiger massen ok- bis der kv die kinder nach dem umgang nicht mehr zurück brachte- und das jugendamt wusste bescheid- und gab ihm auch recht- sie meinten "jetzt hatten sie sie(die kinder) monatelang was spricht dagegen wenn er (kv) sie jetzt bekäme" das gericht ernannte- weil die sache so streitig ist- das JA als pfleger fürs abr - und die gaben es im kv- als ob die kinder ein gegenstand sind