Kann mir mein Arbeitgeber die Art meiner Sehhilfe vorschreiben?
Liebe Community,
kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben, welche Art von Sehhilfe (Kontaktlinsen oder eine Brille) während der Arbeitszeit zu tragen ist?
Der Chef fordert von meinem Kumpel ein, dass während der Arbeitszeit eine Brille zu tragen ist. Mein Kumpel trägt jedoch Kontaktlinsen und möchte dies auch weiterhin tun.
Es handelt sich um einen Job als Fachkraft für Lagerlogistik. Es gibt keine Kontakte mit Gefahrstoffen. Am Bildschirm wird nur sporadisch zur Auftragsannahme und -beendigung gearbeitet.
Ich freue mich auf eure Antworten, gerne mit Verweis auf entsprechende Gesetze oder DGUV-Vorschriften.
5 Antworten
Er sollte eine schriftliche Begründung einfordern. Erst dann könnte man den Sinn der Forderung ermitteln
Kommt auf die Art deiner Beschäftigung an in manchen Berufen muss die Brille z. B. unzerbrechlich oder unverlierbar sein.
Anders rum würde ein Schuh daraus werden , Lager 15 Grad , Kühllager -15 Grad , wegen beschlagen der Brille hat mein Exchef einem Mitarbeiter die Contaktlinsen bezahlt !
Nur bei Spezialbrillen die der Sicherheit des Arbeitnehmers dienen, kann der AG mit entscheiden.
Ob er eine Kontaktlinse, bzw. Brille trägt geht den AG nichts an. Dies lieg im Ermessen des AN.
Mein Mann ist Schweißer. Ihm wird vorgeschrieben einen Schweißhelm mit Visirglas in Brillenstärke zu benutzen. Sauteuer, das Teil. Aber was der Chef will, bekommt er auch, solange er dafür zahlt.