Hat man als Arbeitnehmer das Recht auf Einsicht der einzelnen Buchungszeiten der Zeiterfassung?
Die Arbeitszeiten werden durch Kommen- und Gehen-Buchungen an Zeiterfassungsterminals erfasst. Die Mitarbeiter sehen an diesen Terminals allerdings nur den aktuellen Zeitsaldo. Hat ein Mitarbeiter das Recht seine einzelnen Buchungszeiten einzusehen bzw. ist der Arbeitgeber verpflichtet die einzelnen Buchungszeiten seinen Mitarbeitern einsehbar zu machen.
9 Antworten
Du hast als Mitarbeiter ein Auskunftsrecht über die von dir gespeicherten Daten nach Bundesdatenschutzgesetz. Ist natürlich weit hergeholt, aber dennoch kein Geheimnis des Betriebes. Auf welcher Entgeltabrechung, wenn man denn nicht gerade auf Stundenbasis(sondern wie 95% der Angestellten auf Monatsbasis, denn man erhält ja einen Monatslohn, egal ob der Monat 20 oder 23Arbeitstage hatte), angestellt ist stehen denn die "Kommen-Gehen-Buchungen"??Die von meinen Vorgängern oft genannte Variante mit der Personalakte entzieht sich meiner Kentniss gänzlich... Zeitnachweise haben in dieser nichts zu suchen. Ebenso ist die Aufbewahrungsfrist von 10,20 oder 30000 Jahren ein weit verbreiteter Irrglaube, welcher sich hartnäckig hält. Dazu gibt es kein Gesetz, nur Mundpropaganda und unterschiedlichste Gesetzessprechungen. Aber das ist ja ein anderes Blatt....
§ 83 BetrVG - Einsicht in die Personalakten
Daraus leitet sich das ab. Die Zeiterfassung gehört zu Deiner Akte.
ja das ist dein gutes Recht. § weiß ich aber grad nicht....
Danke.
Kennt jemand den genauen Gesetzestext/Paragraph?
die Zeiterfassungsprotokolle gehören zu deiner Personalakte, müssen wie alles andere auch 10 Jahre bis nach deinem Ausscheiden aufbewahrt werden und dürfen von dir nach Terminabsprache auch eingesehen werden.
Ja, darfst einsehen
Danke.
Kennst Du den genauen Gesetzestext/Paragraph wo das gesetzlich geregelt ist?