Einliegerwohnung in meinem EFH an meine Partnerin (Harz4 empfängerin) vermieten?
Hallo,
Ich habe in meinem Einfamilienhaus eine Einliegerwohnung mit eigenem Eingang,3zimmer,Küche,Bad.Meine jetzigen Mieter wollen ausziehen. Ich würde die Wohnung nun gerne an meine Freundin (Harz4 Empfängerin mit 2 Kindern, die Kinder sind nicht von mir) vermieten. Könnte das Probleme mit dem Jobcenter geben (Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft usw.) ? Ach ja, wir haben 2 Bekannte die im Jobcenter arbeiten, also weiß das Jobcenter das wir zusammen sind. Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus :)
5 Antworten
Bei Bedarfsgemeinschaft dürfte es keine Probleme geben, da ihr ja völlig verschiedene Wohnungen habt, ergo getrennt. Wenn ihr allerdings zur Zeit zusammen wohnt, wird es schon komplizierter zu erklären warum sie nun eine eigene Wohnung brauch.
Ich bedanke mich für die Auszeichnung.
Dann seit ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft. Denn ihr wohnt ja nicht zusammen. Kein gemeinsamer Haushalt.
Deine Freundin sollte sich erkundigen, ob sie Wohnung anmieten darf.(wegen der Größe und der Kosten)
Wenn es eine abgeschlossene Wohnung ist , sollte es keine Probleme geben.
Wie Du schreibst ist es eine abgeschlossene Wohnung. Da kann man von einer Bedarfsgemeinschaft nicht sprechen.
Das sehe ich auch so. Danke.
das gibt keine problem emit dem jobcenter. ihr seid eine BG und das wird auch so berechnet werden
Aha, dann wären wir ja ihrer Ansicht nach jetzt auch schon eine BG.
wenn vermieter und mieterin in einer beziehung sind kann man das als BG sehen. sollte man auch
Warum sind wir eine BG? Wir wohnen doch in 2 verschiedenen Wohnungen.
könnt ihr doch solange der steuerzahler euch das nicht finanzieren soll.
wenn mieter und vermeiter da eine beziehung haben darf man da auch füreinander aufkommen.,
Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft
Weshalb 'Unterstellung'?
Ihr seid doch eine Bedarfsgemeinschaft.
Sicher wäre das lustig, sollte dieser Fall jemals eintreten, werde ich dafür schon eine Lösung finden.
Im Grunde genommen ja. Mein Gedanke war halt einfach, warum soll ich mir hier irgendwelche neuen Mieter suchen, von denen ich nicht weiß wie diese mit der Wohnung umgehen. Es ist doch eigentlich völlig egal ob das Amt nun dem jetzigen Vermieter die Miete zahlt oder mir.
das ist dem amt da vllt nicht egal. wird sichr acuh lustig wenn sie dann jemand anderen kennenlernt. und die dann gemeinsam in deiner wohnung leben
Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, wir würden dann nur im gleichen Haus wohnen aber jeder in seiner eigenen Wohnung. Ich wäre dann halt nur ihr Vermieter und Partner. Zur Zeit wohnen wir auch nicht zusammen.
also du möchtest nur das der steuerzahler ihr die wohnung finanziert und das sonstige leben und da davon natürlich auch was hast.
Danke für die Antwort. Sie hatte schon immer ihre eigene Wohnung.