Einliegerwohnung in meinem EFH an meine Partnerin (Harz4 empfängerin) vermieten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Bedarfsgemeinschaft dürfte es keine Probleme geben, da ihr ja völlig verschiedene Wohnungen habt, ergo getrennt. Wenn ihr allerdings zur Zeit zusammen wohnt, wird es schon komplizierter zu erklären warum sie nun eine eigene Wohnung brauch.

Rotrunner2  03.03.2017, 18:59

Ich bedanke mich für die Auszeichnung.

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 15:51

Danke für die Antwort. Sie hatte schon immer ihre eigene Wohnung.

Rotrunner2  15.01.2017, 15:52
@BMWF11

Dann seit ihr auch keine Bedarfsgemeinschaft. Denn ihr wohnt ja nicht zusammen. Kein gemeinsamer Haushalt.

Deine Freundin sollte sich erkundigen, ob sie Wohnung anmieten darf.(wegen der Größe und der Kosten)

Wenn es eine abgeschlossene Wohnung ist , sollte es keine Probleme geben.

Wie Du schreibst ist es eine abgeschlossene Wohnung. Da kann man von einer Bedarfsgemeinschaft nicht sprechen.

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 15:49

Das sehe ich auch so. Danke.

das gibt keine problem emit dem jobcenter. ihr seid eine BG und das wird auch so berechnet werden

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 15:56

Aha, dann wären wir ja ihrer Ansicht nach jetzt auch schon eine BG.

martinzuhause  15.01.2017, 16:12
@BMWF11

wenn vermieter und mieterin in einer beziehung sind kann man das als BG sehen. sollte man auch

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 15:46

Warum sind wir eine BG? Wir wohnen doch in 2 verschiedenen Wohnungen.

martinzuhause  15.01.2017, 15:48
@BMWF11

könnt ihr doch solange der steuerzahler euch das nicht finanzieren soll.

wenn mieter und vermeiter da eine beziehung haben darf man da auch füreinander aufkommen.,

Unterstellung einer Bedarfsgemeinschaft

Weshalb 'Unterstellung'?
Ihr seid doch eine Bedarfsgemeinschaft.

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 16:27

Sicher wäre das lustig, sollte dieser Fall jemals eintreten, werde ich dafür schon eine Lösung finden.

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 16:07

Im Grunde genommen ja. Mein Gedanke war halt einfach, warum soll ich mir hier irgendwelche neuen Mieter suchen, von denen ich nicht weiß wie diese mit der Wohnung umgehen. Es ist doch eigentlich völlig egal ob das Amt nun dem jetzigen Vermieter die Miete zahlt oder mir.

martinzuhause  15.01.2017, 16:13
@BMWF11

das ist dem amt da vllt nicht egal. wird sichr acuh lustig wenn sie dann jemand anderen kennenlernt. und die dann gemeinsam in deiner wohnung leben

BMWF11 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 15:45

Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, wir würden dann nur im gleichen Haus wohnen aber jeder in seiner eigenen Wohnung. Ich wäre dann halt nur ihr Vermieter und Partner. Zur Zeit wohnen wir auch nicht zusammen.

martinzuhause  15.01.2017, 15:49
@BMWF11

also du möchtest nur das der steuerzahler ihr die wohnung finanziert  und das sonstige leben und da davon natürlich auch was hast.