Kann Jobcenter mich zwingen, Bundesfreiwilligendienst abbzubrechen?

5 Antworten

Nein, ein freiwilliger Dienst ist ein wichtiger Grund der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen zu müssen.

Dein FSJ - Taschengeld wird dir bis auf 200 € Freibetrag auf deinen Bedarf angerechnet.

LisaLisaLiz 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 18:24

Danke für deine Antwort! Ich war schon ganz erschrocken von einigen Antworten hier..

Warum könnte man mich dann aber einladen wollen? Und wozu? Hättest du da vielleicht eine Ahnung?

Ich verstehe es einfach nicht. Langsam habe ich keine Kraft mehr, mich von diesem Drecksverein wie ein dummes Tier behandeln zu lassen.. Wenn ich mit dem Studium anfange und hoffentlich ausziehe, habe ich hoffentlich nichts mehr mit ihnen zu tun..

isomatte  08.01.2019, 03:16
@LisaLisaLiz

Da musst du dir keine Gedanken machen, dass ist eine allgemeine Einladung, die bekommen selbst Aufstocker die z.B. einer Teilzeit oder sogar Vollzeitbeschäftigung nachgehen.

Die Fragen da ggf.ob sich aus deinem FSJ - evtl.dann eine versicherungspflichtige Beschäftigung ergeben könnte oder was du nach deinem FSJ - machen möchtest, selbst dann wenn ihnen bekannt ist das du dann studieren möchtest, man könnte seine Meinung ja auch geändert haben.

Auf jeden Fall dürfen sie keinen Abbruch des FSJ - von dir verlangen, dass regelt wie gesagt der § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB - ll und alles andere kann dir erst einmal egal sein, eine Sanktion deiner Aufstockung ist also auf keinen Fall möglich.

Es sei denn, du kommst der Einladung ohne wichtigen Grund nicht nach !

Du kannst dir auch eine volljährige Person deines Vertrauens mitnehmen, wenn du da nicht alleine hin möchtest, die darf beim Gespräch anwesend sein, musst nur sagen das es dein Beistand ist, die Person sollte dann sicherheitshalber seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen.

Wenn du dann wegen deinem Studium ausziehst und Bafög - bekommst und bist nicht vorübergehend bis du dein Bafög - bekommst auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen, dann hast du mit ihnen in der Regel auch nichts mehr zu tun, es sei denn du hättest in der Vergangenheit mal zu Unrecht Leistungen bezogen die sie dann zurückfordern würden.

Zahlen dir deine Eltern nach dem Auszug nicht min.Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes, dann steht dir zumindest das Kindergeld als Unterhaltsleistung zu, dass könntest du dann unter Umständen auch per Abzweigungsantrag direkt an dich auszahlen ( überweisen ) lassen.

GerdausBerlin  08.01.2019, 11:12
@LisaLisaLiz

"Langsam habe ich keine Kraft mehr, mich von diesem Drecksverein wie ein dummes Tier behandeln zu lassen.."

Du bekommst jeden Monat (seit wieviel Jahren eigentlich??) ein Drittel Warmmiete von diesem "Drecksverein" plus über 300,- Euro jeden Monat für den Lebensunterhalt.

Und nun, da du ein Jahr dein eigenes Geld verdienen könntest oder eine Ausbildung machen, machst du noch was, um Geld von diesem "Drecksverein" zu erhalten, um ja nicht arbeiten zu müssen.

Viele junge Leute fangen ein Studium an und brechen es wieder ab, weil es das falsche war, oder weil sie generell überfordert sind von akademischer Arbeit. Viele davon wären froh gewesen, wenn sie vor einem solchen - für sie sinn- und zwecklosen - Studium eine gute Beratung über mögliche gute berufliche Ausbildungen in einer Firma oder beim Staat erhalten hätten, auch von diesem "Drecksverein" - der deine Eltern offensichtlich auch schon jahrelang über Wasser hält.

Gruß aus Berlin, Gerd

Koboldmaki203  31.03.2019, 15:50
@LisaLisaLiz

wie ist das dann ausgegangen? Noch heute Ärger mit dem JC oder nicht?

Liebe Lisa,

der Deal beim Empfang vo ALGII ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn Du das nicht tust, dann hast Du kein Anrecht auf ALGII.

Das Jobcenter kann Dich nicht zwingen den Dienst (oder das Studium) abzubrechen - es ist aber auch nicht unbedingt verpflichtet Dir Geld zu geben.
Es könnte also darauf hinauslaufen, dass Dein Anteil des ALGII, das man Deiner Bedarfsgemeinschaft auszahlt, streicht.

Um es deutlich zu sagen: Es gibt kein Recht auf Studium oder Bundesfreiwilligendienst. Wenn Du in Ruhe gelassen werden willst, dann musst Du auf ALGII-Bezug verzichten.

Eine Einladung zum Gespräch bedeutet erst mal nur, dass Du eine Einladung zum Gespräch erhalten hast. Du bekommst schließlich Geld vom Steuerzahler. Deshalb muss auch mit Dir besprochen werden, wie Du effektiv wieder aus dem Bezug herauskommen und auf eigenen Beinen stehen kannst.

isomatte  07.01.2019, 05:01

Das ist nicht korrekt !

Ein freiwilliger Dienst gilt als wichtiger Grund, muss also nicht abgebrochen werden, demnach hat man dann auch Anspruch auf eine Aufstockung, sollte der Bedarf nach Anrechnung des anrechenbaren Taschengeldes ( Abzüglich 200 € Freibetrag ) nicht gedeckt sein.

Würde man z.B. schon in einer eigenen Wohnung leben, dann müsste vorrangig der Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dafür wären dann aber min.80 % des ALG - 2 Bedarfs notwendig.

mchawk777  07.01.2019, 07:44
@isomatte

Ah - OK.
Als "wichtiger Grund" für was?
Wo ist das im SGB geregelt?

isomatte  07.01.2019, 08:01
@mchawk777

Ein wichtiger Grund der Vermittlung erst einmal nicht zur Verfügung stehen zu müssen, wenn du im Internet etwas suchst wirst du das auch finden.

Wichtiger Grund § 10 Abs.1 Nr. 5 SGB - ll keine Arbeit, Ausbildung, Maßnahme aufnehmen zu müssen !

LisaLisaLiz 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 01:01

Falls es dazu kommt, würde das aber doch gegen das Gesetz verstoßen.... Es ist sogar geregelt, dass 200€ bei einem Bundesfreiwilligendienst anrechnungsfrei sind, falls man zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört.. Es wäre also sehr seltsam, mich jetzt plötzlich zu etwas anderem zu zwingen..

isomatte  07.01.2019, 05:03
@LisaLisaLiz

Da musst du dir keinen Kopf machen, dein FSJ - gilt als wichtiger Grund.

herzilein35  07.01.2019, 10:53
@LisaLisaLiz

Ja ebenso ist geregelt, dass du in dieser Zeit kein Arbeitsangebot annehmen musst.

Vieleicht handelt es sich um einen Fehler, wenn dort eine Telefonnumer mit angegeben ist, würde Ich da mal anrufen.

Johannax32  07.01.2019, 11:13

Es handelt sich dabei vermutlich keineswegs um einen einfachen "Fehler". Googelt man das Problem, so findet man heraus, dass nicht einmal Schüler ab der 9. Klasse von solchen Drohungen verschont bleiben und es nicht immer genügt, eine Schulbestätigung mit dem Hinweis, dass sich derjenige in der Ausbildung befindet, an das Jobcenter zu senden. Nicht wenige Familien mussten so finanzielle Einbußen hinnehmen. Einige Mitarbeiter sind dort wohl der Auffassung, dass Kinder von Harz-IV-Beziehern keine Chance auf eine höhere Bildung haben und schnellstmöglichst eine Ausbildung beginnen sollten.

Der Freiwilligendienst ist nicht gebunden und auch keine Pflicht. Nach einem Studium kann dich das Jobcenter auch dazu zwingen eine Lehre anzufangen . Welche steht dir völlig frei. dieser bundesfreiwilligen Dienst ist auch kein Arbeitszwang und wird auch nicht als richtige Arbeit angesehen. Man Steht somit dem Arbeitsmarkt weiterhin zu Verfügung wenn man diesen Dienst macht. Macht man eine Lehre so ist die Person X besetzt und steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung. Und das Jobcenter kann dir auferlegen selbst in der Dienstzeit Bewerbungen zu schreiben. Dies geschiet über eine Eingleiderungsvereinbarung die du beim Jobcenter Unterschreibst. Weigerst du dich diese zu Unterzeichnen können dir Kürzungen von Zahlungen drohen.

herzilein35  07.01.2019, 10:57

Das ist ebenso falsch! Ein Bundesfreiwilligendienst, meist Vollzeit gilt sehr wohl als wichtiger Grund.

Wenn du bei denen eine Leistung beziehst, dann können die (leider) machen was sie wollen.

Falls nicht, lass dich nicht stressen, Ruf da an und kläre es. 😊

herzilein35  07.01.2019, 10:58

Nein die können nicht machen was sie wollen. Sie müssen sich auch an Gesetze halten.