Jobcenter lädt mich ein, obwohl ich in Elternzeit bin und einen festen Job habe!
Hallo liebe Mitglieder,
ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis in Vollzeit und bin seit gerade mal 7 Monaten in Elternzeit. Mein Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre aufgeteilt. Mein Mann ist schon seit längerem leider arbeitssuchend, dass heißt wir haben nach der Mutterschutzzeit hartz 4 beantragen müssen, weil mein Mann auch keinen Anspruch auf Harz 4 hatte, als ich noch arbeiten ging. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, habe ich jetzt eine Einladung vom Jobcenter zu meiner zukünftigen beruflichen Perspektive bekommen??? Muss ich da wirklich hin? Kann ich denen offen sagen, dass ich nicht arbeiten möchte und bis zum 3 Lebensjahr meines Kindes es selbst betreuen möchte oder können die mir bzw. Meinem Mann was kürzen oder mich zwingen frühzeitig arbeiten zu gehen? Nach 13 Jahren Berufsleben in Vollzeit wird mir das ja wohl vergönnt sein, mein Kind ein wenig zu genießen oder?! Danke für eure Antworten im voraus.
LG Anna
9 Antworten
Nein !!!!
Zumutbare Arbeit ist nicht anzunehmen, wenn man als Elternteil sich darauf beruft die ersten 3 Jahre nur für das Kind da zu sein.
Die können ja den Mann der eh ohne Arbeit ist vermitteln, sofern die das auf die Reihe bekommen, der möchte schließlich arbeiten. Die Fragestellerin hat einen Job, ist nicht gekündigt und ist in Elternzeit, kann also nach 3 Jahren bei der alten Firma wieder weiterarbeiten.
Oben in meinem Beitrag ist ein entsprechender Link zu den Weisungen zum § 10 SGB II, einfach mal selbst lesen und sich weiterbilden, anstatt hier Stammtischparolen gepaart mit Bullshit zu verbreiten.
Der Text war eigentlich als Kommentar zu Nordseefan gedacht, warum das nun hierher gespeichert wurde weiß ich nicht.
du kannst da nicht einfach fern bleiben. Aber keiner kann dich zwingen, arbeiten zu gehen in der Erziehungszeit, wenn du das nicht moechtest. Von daher kannst du eine Vermittlung ablehnen. Aber es ist legitim, dass man mit der ganzen Bedarfsgemeinschaft ueber die Zukunft sprechen moechte und da gehoerst auch du dazu. Vielleicht versuchst du auch erst mal, den Mitarbeiter telefonisch zu erreichen und deine Vollzeitstelle und deinen Wunsch, die Erziehungszeit voll in Anspruch nehmen zu wollen mitteilen. Vielleicht genuegt das ja auch bereits, dann wird das zu Protokoll genommen und gut ist es. Fuer junge Muetter besteht keine Verpflichtung dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung zu stehen.
Ich habe dem Jobcenter schon 2 Schreiben geschickt, wo drin stand, daß ich in Elternzeit bin. Daraufhin wurde ich von der Vertretung unseres Sachbearbeiters angerufen und der meinte, ich müsse auf jeden Fall persönlich vorsprechen um seinem Kollegen alles nochmal vor Ort mitzuteilen. Kurz gesagt, geht es denen nur um Schikane.
Du kannst "denen" natürlich offen und ehrlich sagen, dass Du drei Jahre zu Hause bleiben möchtest. Dann würdest Du für das dritte Jahr aber kein Geld vom Jobcenter bekommen.
Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Die Elternzeit ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und beträgt maximal drei Jahre. Das bedeutet allerdings nicht, dass man Anspruch hat, diese drei Jahre finanziert zu bekommen - sondern maximal 14 Monate davon in Vollzeit (Elterngeld). Die Zeit darüber hinaus kann man sich entweder "leisten" oder man muss arbeiten bzw. sich dem Arbeitsmarkt zumindest zur Verfügung stellen.....
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... halten.
Im ALG II Bezug darf der Elternteil, welchen die Eltern selbst bestimmen, sich bis zum 3ten Geburtstag des Kindes völlig um die Aufzucht der eigenen Brut kümmern, ohne das da jemand mitzureden hat, schon garnicht das Jobcenter.
Geld gibt es dafür übrigens auch vom Jobcenter.
Sprich, was Du oben geschrieben hast ist alles nur kalte Grütze......
Ich würde auf alle Fälle da hin gehen. Wenn Sie Ihre Elternzeit voll ausschöpfen möchten kann Ihnen das niemand verwehren und wenn Sie keine Ansprüche/Forderungen erst recht nicht.
Könnte es sein, dass man sich um Sie Gedanken, für die Zeit nach der Elternzeit, o.ä. macht ?
Dann habt ihr beim ursprünglichen Antrag die Situation wohl nicht richtig geschildert. Geh eben hin und stelle klar, dass du dem Arbeitsmarkt erst nach Ablauf der Elternzeit zur Verfügung stehst.
Andererseits ist dann dein Mann ja schließlich zu Hause und könnte sich um das Kind kümmern.
Aber wenn ihr euch das leisten könnt ein weiteres Jahr auf Hartz IV Niveau zu leben, ist das eure Entscheidung.