Wann wird der Besucher zum Mitbewohner?

5 Antworten

Wenn sich jemand dauerhaft und regelmäßig in der Wohnung eines Mieters aufhält, darf man davon ausgehen, dass es sich nicht mehr um Besuch , sondern dass dieser dort wohnt. Nur weil du am Wochenende nach Hause fährst, ändert das nichts daran. Deine Freundin benötigt die Zustimmung des Vermieters, die dieser nicht generell ablehnen darf. Es sei denn die Wohnung ist überbelegt. Er wird dann sicherlich die Nebenkostenvorauszahlungen anpassen.

Wenn du regelmäßig dort wohnst, länger als 6 Wochen bist du Mitbewohner.

das sollte auch dem Vermieter gemeldet werden, da die Nebenkosten steigen..

Aus der Tatsache, dass Du zur Ausbildung in der Stadt wohnst und somit mehr oder weniger gezwungen bist, 5 Tage die Woche dort zu verbringen und das auch langfristig, ergibt sich eindeutig, dass Du Mitbewohner bist.

Das wäre allenfalls dann nicht der Fall, wenn Du nur bis max. 6 Wochen immer wieder zu Ihr kommen würdest. Es gibt zwar die Meinung, dass Du jede Woche zu Besuch kommen kannst, auch über die 6 Wochen hinaus, wenn die Besuche immer wieder unterbrochen sind. Aus gutem Grund kann man aufgrund der Regelmäßigkeit davon ausgehen, dass Du nicht nur Besucher bist.

Wird zum Beispiel die Positionen Wasserverbrauch/Abwasser und Abfallgebühren nach Personen umgelegt, wäre es zudem sehr unfair gegenüber allen anderen Mietern, wenn Deine Freundin Dich nicht als Mitbewohner angeben würde.

Noch etwas: Wenn Du 5 Tage bei Deiner Freundin wohnst und auch Dein Arbeitsplatz in der Stadt ist, dann ist Dein Lebensmittelpunkt eindeutig in der Stadt Deiner Freundin. Das bedeutet, dass Du Dich lt. Meldegesetz ummelden mußt oder zumindest einen Zweitwohnsitz dort anmelden musst. Im Falle von Zweitwohnsitz, wird evtl. sogar eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Es wäre zudem sinnvoll, wenn Deine Freundin mit Dir einen Untermietvertrag macht. Das gibt Dir ein wenig mehr Sicherheit, wenn sie Dich bspw. von heute auf morgen los werden will. In Bezug auf die Meldepflicht wäre es die Pflicht Deiner Freundin, Dir die erforderliche Wohnungsgeberscheinigung zu unterschreiben.

hallo23145 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 15:06

@Lotta1965 Mag ja sein, aber es muss doch irgendeinen Paragraphen dazu geben.

Unterfranke61  20.08.2018, 17:00
@hallo23145

Sagen wir es mal anders.

Lt. Meldegesetz musst du dich in dieser Wohnung mit Wohnsitz anmelden.

Und nun bist du der Meinung, du könntest in dieser Wohnung nur Besucher sein?

Aber ein Besucher muss sich ja nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden!

Erkennst du deinen Fehler!

hallo23145 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 14:55

Aber ich bin ja nie 6 Wochen am Stück da. Wird diese 6 Wochen Spanne dann immer erneuert? Spontan betrachtet bin ich wohl dann schon ein Mitbewohner, aber wie sieht das ganze denn rechtlich aus? Ich bin dann ja so gesehen maximal 5 Tage am Stück in der Wohnung.

Lotta1965  20.08.2018, 14:59
@hallo23145

Aber das bist du doch dauerhaft. Es ist wurscht, ob die 6 Wochen-Regel immer wieder unterbrochen wird. Aufgrund der schönen Regelmäßigkeit in der du dich bei deiner Freundin aufhältst, bist du kein Besucher mehr. Das hat bwhoch2 dir aber deutlich und verständlich erklärt. Es nutzt nichts, sich jetzt an besagter 6-Wochen-Regelung aufzuhängen - das ändert an den Gegebenheiten nichts.

bwhoch2  20.08.2018, 15:17
@hallo23145

Rein rechtlich gibt es im Mietrecht keinen Paragraphen, der es verbietet, Besuch zu empfangen. Da unsere Gerichte auch immer mitmischen, wenn es um die Gestaltung des Rechts geht, wurde irgendwann mal entschieden, dass ein ununterbrochener Aufenthalt über 6 Wochen nicht mehr als Besuch gezählt werden kann.

Nun könnte man auf die schlaue Idee kommen, dass man diese 6 Wochen laufend und regelmäßig Woche für Woche für jeweils 2 Tage unterbricht und somit eigentlich nur ein regelmäßiger Besucher ist. Man könnte gespannt sein, wie in so einem Fall die Gerichte entscheiden würden. Aber so etwas kommt erst gar nicht vor Gericht. Wenn in der Wohnung Deiner Freundin das Wasser mit separaten Wasseruhren ermittelt wird und die Abfallgebühren je Wohnung und nicht nach Person umgelegt werden, ändern sich die Nebenkosten für Deine Freundin vermutlich gar nicht.

Der Vermieter wird jedoch argumentieren, dass durch die Belegung mit 2 Personen die Abnutzung der Wohnung erhöht ist und dementsprechend wird er ggf. die Miete erhöhen und zwar als ganz normale Preisanpassung an den Markt. Dagegen könnte Deine Freundin nichts machen, außer sich eine neue Wohnung zu suchen.

Das kann man vermeiden, indem man von vornherein dem Vermieter Bescheid sagt und womöglich wird er dann gar nichts an der Miete drehen. Hier sollte Deine Freundin so offen gegenüber dem Vermieter sein und Du so fair evtl. Mehrkosten zu übernehmen oder die Miete generell in irgend einer Form mit Deiner Freundin zu teilen. (s. Untermietvertrag)

In Bezug auf das Melderecht habe ich Dir schon geschrieben, was Sache ist.

hallo23145 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 15:20
@bwhoch2

Danke für die Antwort

Lotta1965  20.08.2018, 15:30
@bwhoch2
Wenn in der Wohnung Deiner Freundin das Wasser mit separaten Wasseruhren ermittelt wird und die Abfallgebühren je Wohnung und nicht nach Person umgelegt werden, ändern sich die Nebenkosten für Deine Freundin vermutlich gar nicht.

Nee, aber die Überraschung kommt dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung mit einer dicken Nachzahlung.

bwhoch2  20.08.2018, 15:41
@Lotta1965

Bei Wasser/Abwasser ca. 40 €.

Lotta1965  20.08.2018, 15:49
@bwhoch2

Als der Freund meiner Stieftochter zu ihr zog, haben die knapp 150€ für ein Jahr nachzahlen müssen. Allerdings auch bei 2 mal Duschen täglich

bwhoch2  20.08.2018, 16:06
@Lotta1965

Sicher! Man kann aber auch alles übertreiben. Aber vielleicht war es einfach notwendig.

bwhoch2  20.08.2018, 16:07
@Lotta1965

Ach ja, wollte noch ergänzen: Die 40 € habe ich nur für 4 Monate ab September kalkuliert. Nimmt man das mal drei, also hochgerechnet auf 12 Monate, sind es auch 120 €, wobei ich natürlich nicht weiß, ob die dort hohe Gebühren haben oder einigermaßen normale.

Lotta1965  20.08.2018, 16:08
@bwhoch2

Er ist Kfz-Mechatroniker, nötig ist es da bestimmt. Aber junge Liebe und so, da wurde bestimmt auch übertrieben...... ;.))

Dein Lebensmittelpunkt wird also künftig in der Stadt (der Freundin) sein. Du solltest dich deshalb dort beim EMA anmelden mit der Wohnungsgeberbestätigung deiner Freundin. Das entweder als (neuer) Hauptwohnsitz oder als Nebenwohnung. Für die Nebenwohnung könnte u. U. eine Zweitwohnsitzssteuer (ca. 8% der Jahresnettomiete!) zu zahlen sein.

Ich rate zum HWS. Du wohnst vermutlich ansonsten bei deinen Eltern? Dann könntest du dich dort abmelden und zum Wochenende zu Besuch kommen.

Wenn du dann bei deiner Freundin wohnen wirst, braucht sie unbedingt die Zustimmung ihres Vermieters. Sinnvoll wäre ein Untermietervertrag, Du wirst sicher BaFöGo der BAB beantragen und braucht diesen dann zum Nachweis deiner Wohnkosten.

Wenn sich dies über die gesamte Ausbildungsdauer hinzieht, kann man nicht mehr von Besuch reden. Dann müsste das auf jeden Fall dem Hauseigentümer mitgeteilt werden um die personenbedingten Nebenkosten anzupassen.