Darf WG Mitbewohner Schrank im Gemeinschaftsraum aufbauen ohne Einverständnis?
Hallo Liebe Community,
ich wollte euch mal fragen wie es mit der Nutzung der Gemeinschaftsräume aussieht. Und zwar hat mein WG Mitbewohner dort ein großes Regal aufgebaut was Schrank ähnlich aussieht und davor nicht gefragt ob ich damit einverstanden wäre.
So ich möchte jetzt aber nicht das der Schrank dort steht, da der Raum ohnehin nicht wirklich groß ist. Könnte ich ihn jetzt dazu auffordern, dass er den Schrank aus dem Raum zu entfernen hat? Wenn er dies nicht tut welche Konsequenzen kann man dann ergreifen?
Bitte um Ratschläge. Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Deshalb sollte im Mietvertrag auch der Punkt "Nutzung von Gemeinschaftsräumen" abgedeckt sein.
Dann entscheidet der Vermieter darueber und nicht der Zimmernachbar.
Okay super dann leite ich das weiter wenn etwas in der Richtung aufgeführt wurde.
Du hast hier kein Weiterleitungsrecht. Der Gemeinschaftsraum ist nicht Bestandteil der Mietsache sondern unterliegt nur der gemeinsame Nutzung
Dann kann ich ja auch belieb viele Schränke aufbauen ohne dem Vermieter bescheid zu geben und der Zimmernachbar hätte kein Weiterleitungsrecht. So ein Gesetzt gibt es überhaupt nicht! Zweitens habe ich das Recht darauf beschwerde einzulegen deswegen und wie ich das Recht dazu habe. Muss ja nicht dazu führen dass der Vermieter gleicher Ansicht ist aber grundsätzlich darf ich mich beschweren deswegen. Es ist auch ein plausibler Grund
Weiterleitungsrecht: Ist ein fiktives Recht, was es hier nicht gibt. Du wärst dann nämlich Mittelsmann einer Person , die sich beschweren will. Dabei bist du es, der sich beschweren will. Wo ist da eine Weiterleitung? Die Leitung des Studentenwohnheimes ist dein Ansprechpartner für deine Beschwerde, weil sie der Vermieter ist. Und deine Beschwerde ist eigentlich gegenstandslos, weil der Gemeinschaftsraum nicht unmittelbar deine Mietsache ist. Also verblasst deine Beschwerde zu einem Hinweis auf die ungerechfertigte Handlung des 2. Mieters.
Der Vermieter kann nun dem 2. Mieter aufgeben den Schrank aus dem Gemeinschaftsraum zu entfernen, weil dessen Schrank nicht in dessen Mietsache aufgebaut wurde. Du hast darauf keinen Einfluss.
hat mein WG Mitbewohner dort [Gemeinschaftsraum] ein großes Regal aufgebaut (...) und (...) nicht gefragt ob ich damit einverstanden wäre. Könnte ich ihn jetzt dazu auffordern, dass er den Schrank aus dem Raum zu entfernen hat?
Nein. Die Möblierung der Gemeinschaftsräume unterliegt weder deiner Zustimmung noch Weisungsbefugnis. Du hast nur ein Zimmer gemietet. Gefällt es dem Vermieter, bleibt es stehen.
Du lässt allerdings den Sachverhalt außer Betracht, dass es einfach unfair ist ein Riesen Regal aufzubauen und zu sagen du darfst den nicht mitbenutzen. z.B. könnte ich mir deswegen kein Regal aufstellen weil kein Platz mehr da ist. Ist doch unfair wieso sollte das dem Vermieter gefallen? Es geht hier um Gleichberechtigung und dass einer was aaufbauen darf im Gemeinschaftsraum wodurch kein Platz mehr für den anderen bleibt wage ich stark zu bezweifeln!
Fairness ist kein Mieterrecht. Entweder duldet das Studentenwerk den Einbau oder nicht. Du hast es hinzunehmen.
Kommt darauf an, ob er Untermieter oder Hauptmieter bzw. einer von mehreren Hauptmietern ist.
Als Untermieter darf er es nicht, als Hauptmieter oder einer von mehreren Hauptmietern darf er es sehr wohl bzw. die Hauptmieter muessen sich irgendwie untereinander einigen (alle haben genau die gleichen Rechte).
Alle sind als Hauptmieter eingetragen. Ja es kommt zur keinen Einigung und deswegen möchte ich meine Rechte durchsetzen, da der Schrank auch nicht mehr zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen ist :).
An anderer Stelle schreibst du aber, dass jeder der WG Bewohner einen eigenen Mietvertrag hat. Dann hat keiner der Zimmernachbarn ein Recht darauf, einem anderen Zimmernachbarn eine bestimmte Art der Nutzung der Gemeinschaftsraeume zu untersagen. Die gehoeren dann ja schliesslich gar nicht zur jeweiligen Mietsache und somit entscheidet allein der Vermieter, wer da was fuer Moebel aufstellen darf und ob ueberhaupt.
Das kann ja aber nicht sein, dass ein großer Regal aufgebaut wird in einem Gemeinschaftsraum und ich das gleichzeitig nicht nutzen darf! Das sehe ich nicht ein und würde es deswegen beim Vermieter so melden! Er kann im Gemeinschaftsraum nicht ohne weiteres so den Platz für sich beanspruchen meine ich doch
Wie gesagt, es kommt halt darauf an, wie der Vermieter das sieht. Der allein entscheidet ueber die Nutzung der Gemeinschaftsraeume.
Okay ich leite das direkt an den Vermieter weiter da er seiner Pflicht sicherlich nicht nachgekommen ist und erläutere mein Standpunkt dazu. Es kann ja sicherlich nicht schaden :)
Nein, darf er nicht. Nur mit Einverständnis der anderen Hauptmieter. Wende dich an den Vermieter.
Ihr seid alle gleichberechtigt. Entweder darf jeder so ein Regal für sich in die Gemeinschaftsräume einbauen, oder alle bauen es zusammen und nutzen es auch zusammen.
(Eskalationsleiter an: Sonst baust du dein Regal halt im Bad ein und dein Nachbar im Flur.)
Nein, darf er nicht. Nur mit Einverständnis der anderen Hauptmieter. Wende dich an den Vermieter.
Falsch. Hier wurde nur ein Zimmer gemietet und die Nutzung und Möblierung der Gemeinschaftsräume ist ausschl. Sache des Studentenwerks
Ja na und der andere hat ja auch nur ein Zimmer gemietet!
Eben. Und rennt er zum Studemntenwerk und verlangt Einbauten in Gemeinschaftsräumen entfernt? Merkst du keinen Unterschied oder tust du nur so?
So wie du dich hier gibst, ist eine WG nicht die richtige Wohnform für dich.
Du solltest dich mit deinem Mitbewohner unterhalten und nicht schon vorher eine Front aufbauen.
Danke für deine Einschätzung :)
Es ist so, dass jeder sein eigenen Mietvertrag hat mit dem Studentenwerk. Ich schau mal nach ob der Punkt dort exisitiert. Was muss da drinne stehen?