Muss Ölbrenner mit einer Brandschutztür verschlossen werden?

3 Antworten

Eine Heizungsanlge (Heizraum) für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe muß mind. mit einer feuerhemmenden geprüften Türe - > T 30 - ausgestattet sein.

Beim Öllager selbst bedarf es mindestens einer > T 90-Türe/Luke.

Diese Türen / Luken müssen immer geschlossen gehalten werden. Selbsttätige Türschließer.

Unberücksichtigt ist die Frage zur Lärmangelegenheit. Hier helfen nur starke, massive Mauern und Geschoß-Decken.

Internetall 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 12:35

Hallo! Ich danke Dir. Die Sache mit der Lautstärke ist nicht mehr so schlimm, selbst wenn diese jetzt vorhandene lächerliche Brättertür zu ist.

Internetall 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 12:35
@Internetall

Bretter mit "e", sorry!

Die Brandschutz-Auflagen werden für jedes Bundesland unterschiedlich in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt.

Ein Heizungskeller ist eine Feuerstätte und muss dementsprechend mit einer Brandschutztür zu anderen Räumen abgeschottet werden.

Die Brandschutztür muss immer verschlossen sein.

Deswegen hat die Brandschutztür eine automatische Schließvorrichtung.

http://www.deutscher-bauzeiger.de/haustechnik/brandschutztuer/

Internetall 
Beitragsersteller
 25.11.2013, 19:02

Vielen Dank, sehr hilfreich von Dir!!! Nun können wir den Vermieter festnageln und nachts durchschlafen!

Ja,es muß eine Stahltür sein,minimum ist eine T30 Stahltür und sie muß immer geschlossen sein,Brandschutz.Eine einfache Brettertür ist nicht zulässig.Mal den Schornsteinfeger ordern,der wird dem Vermieter und dem Nachbarn mal ordentlich heimleuchten.