Lärmbelästigung,Altbau,Zimmerlautstärke....
Hallo vieleicht hat da jemand ne idee befor ich einen anwalt konsultiere .... Situation:Ich der hier schon ewig wohnt 1.te OG. sich nichts zu schulden hat kommen lassen bekomme nun einen anranzer von frisch zugezogeneer nachbarin ( def. 4 wo wohnt sie schon hier),dass mein fernseheher und wir zu laut seien, dabei haben meine Frau und ich im schlafzimmer Superleise ( 5 - 10 der regler im osd) also das der fernseher nur im flüsterton zu hören ist und wir nur geflustert haben dabei weil es ja schon nach 22 uhr war... klapperte es im treppenhaus und SIE steht vor der tür meint wir wären zu laut, das war vor 1 oder 2 wochen.... dann dreht sich ,meine frau in dern nacht im Bett um es fällt ihr eine plasikflasche von nachtschrank ( es war noch leise flasche 1I4 voll ) rummst es von unten von wegen laut ... nächsten tag lag die hausordnung im briefkasten mit gemarkerte stelle blablabla ruheblabla
also was ich weis ist da man kein rammsteinkonzert in dernacht höreh sollte aber ein radio oder fernseh in flusterlautstäre so das ein niesen noch lauter ist als lärm anzui sehen ist doch krank ... gibt es da richtwerte die man da einhalten kann oder ist schon ein "furz" in einer wohnung eine lärmbelästigung .....
10 Antworten
Solange ihr euch an die Zimmerlautstärke haltet ist es doch deren Problem wenn das Haus so hellhörig ist.
Hier geht es zwar um das musizieren aber es enthält auch mal etwas zur Zimmerlautstärke:
Wichtig dabei: "Zimmerlautstärke" heißt nicht unbedingt, dass der Nachbar in keinem Fall davon etwas mitbekommt. Etwas "Sound" darf durchaus ankommen. Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az.: 317 T 48/95) handelt es sich nur dann nicht mehr um Zimmerlautstärke, wenn die Töne von nebenan lauter sind als normale Wohngeräusche und der Nachbar dadurch belästigt wird.
http://www.welt.de/wamsprint/article1920036/WennMusikzulaut_ist.html
Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot im Zusammenleben mit anderen Menschen. Mieter neigen dazu Ihre Situation dramatischer zu schildern als Sie objektiv gesehen ist. Während Ihr Fernseher nur flüstert, wird die Nachbarin regelrecht angeschrien vom Fernseher. So unterschiedlich sind Wahrnehmungen. Grundsätzlich ist im Allgemeinen die Nachtruhe von 6.00-22.00Uhr einzuhalten. Und Ruhe bedeutet Ruhe und nicht Zimmerlautstärke. Das wird genauso in der Hausordnung, die zitiert wurde stehen. Die Reaktion auf die heruntergefallene Flasche, war sicherlich nicht nur dieses Ereignis alleine. Dem wird der bemängelte Fernsehlärm o.ä. vorausgegangen sein. Welche Lautstärke nun 5-10 ist, kann kaum beurteilt werden. Gerade in einem Hellhörigen Haus muss besonders zu den Ruhezeiten Rücksicht genommen werden. Zugegeben, es gibt Menschen, die sehr empfindlich reagieren. Doch es sollte sich eine Lösung finden lassen, wie z.B. Kopfhöhrer. MfG
Nach 22 Uhr sollte man Geräte auch leiser als Zimmerlautstärke stellen.
Ihr wohnt in einem Altbau und der ist nun mal hellhörig.
Geht doch mal zu der neuen Mieterin,redet mit Ihr und überprüft doch mal ob es wirklich so schlimm ist.
Stellt den Fernseher an,so wie sonst auch und begebt Euch in die Wohnung der Nachbarin.Das sollte aber abends sein damit auch die Umgebungsgeräusche geringer sind.
Wenn es wirklich so extrem ist,versucht Rücksicht zu nehmen.
Ist es übertrieben,dann macht halt weiter wie bisher,wenn es die Nachbarin stört.,kann sie ja wieder ausziehen.
Es gibt Leute,wie meine Frau,die bei einem kleinen pieps wach werden,sie hat halt keinen tiefen Schlaf.
Ihr könntet Kopfhörer benutzen.
Die Wände nachträglich Schallisolieren.
Einer der Parteien könnte eventuell sein Schlafzimmer mit einem anderen tauschen.
Letzte Möglichkeit,einer der Parteien zieht aus.
Ich sehe schon das die meinungen etwas geteiler sind, aber im groben ist das mit den zeiten auch richtg, aber wenn ein vorbefahrendes (normal)auto den Fernseher / Radio übertönt, kann man ja wohl nicht von leiser als zimmerlautstärke spechen... Dann müsste SIE ja die Polizei bei jedem vorbeifahrendem Auto holen, bzw, den vermieter veranlassen die briefkästen zuzuschweissen lassen weil sie klappern im wind und die sind lauter wie mein TV/RADIO.Die andere These war mit dem Tiefen schlaf, ich denke das SIE kein ruhigen schlaf hat und bei jedem piep aufwacht ... ich zum mindest muss jeden morgen um 3 aus dem haus und hab einen aufziehwecker ,komischer weise hat sie sich über das gebimmel nicht nicht aufgeregt...
Gespräche jeglicher Art und auch die Nutzung der Wohnung (runterfallen von Gegenständen) sind erlaubt und muss der Nachbar dulden. Gegebenenfalls muss er sich an den Vermieter wegen zusätzlichem Lärmschutz wenden. Da wird er aber nichts erreichen können, eine hat die Wohnung so hellhörig gemietet, wie sie ist.etwas anderes ist das Thema Zimmerlautstärke. Hierunter versteht natürlich jeder etwas anderes. Sie können es ganz leicht selbst überprüfen, ob Ihr Radiogerät auf Zimmerlautstärke steht. Machen Sie das Radio an und gehen sie zur Tür hinaus und schließen Sie die Tür. Dann stellenSie sich 1 m hinter die Tür.wenn sie dann noch irgendetwas von ihrem Radio hören, auch die kleinste Kleinigkeit, dann ist es lauter als Zimmerlautstärke.überdies ist die Zimmerlautstärke tags und nachts unterschiedlich einzuschätzen.
Unabhängig von der Zimmerlautstärke sollten Sie Ihren Vermieter von den Mitteilungen der Mieterin informieren. Wenn die Mieter wirklich etwas gegen sie erreichen will, dann muss sie auf eigene Kosten ein Lärmgutachten durchführen lassen. Das ist schwierig und sehr sehr teuer. Das wird sie sich wohl sparen. Sie sollten dem Vermieter von allem eine Mitteilung machen und den Vermieter auffordern, die Betreffende Mieterin abzumahnen.die Mieterin müsste danngegenüber dem Vermieter aktiv werden und die Belästigungen durch sie beweisen. Das wird sie nicht können, so dass der Vermieter sie auffordern Muss, Ihre unbegründeten Behauptungen zu beenden.