Muss Mietvertrag unterschrieben zur ARGE?
Hallo zusammen,
ich habe meine Wohnung zum 01.10.2011 gekündigt. Gründe hierfür liegen vor. Jetzt habe ich durch Immobilienscout eine 1,5 Zimmerwohnung gefunden. Provision + Kaution übernehmen jetzt erstmal meine Eltern.
Heute abend bringt mir der Typ den Mietvertrag vorbei und schickt mich morgen gleich auf die ARGE.
Jetzt meine Frage:
- Muss der Mietvertrag für die ARGE jetzt gleich vom Vermieter unterschrieben sein oder nicht?
Bitte um schnelle Antwort, den der Typ kommt zwischen 16 und 17 Uhr.
LG Muggi37
9 Antworten
Du kannst ihn vom Vermieter unterschreiben lassen aber du selbst solltest mit deiner Unterschrift warten bis du das O.K. von der Arge hast, ich nehme an, dass die Arge ein Mitspracherecht hat.
sorry, war nicht ganz richtig
Üblicherweise will die Arge aber nicht nur ein,sondern 3 Mietangebote sehen,danach entscheidet das Amt,welche Wohnung du anmieten darfst. Üblicherweise ist das die billigste Wohnung von den dreien. Wenn du dem Mietvertrag noch nicht zugesagt hast,wird dir der Typ erstmal einen nicht unterschriebenen Entwurf des zukünftigen Mietvertrages mitbringen. Den musst du dann beim Jobcenter einreichen. So war's zumindest bei mir. Kleiner Tip: Viele Vermieter neigen dazu, potentielle Mieter mit absichtlich zu niedrig angesetzten Abschlagszahlungen anzulocken. Das dicke Ende kommt dann mit der Betriebskostenabrechnung am Jahresende. Und da stellt sich die Arge gerne mal quer,wenn die Kosten ihnen zu hoch vorkommen.
es ist mir keine FA/DA der Bundesagentur bekannt, in denen von der Vorlage von drei Mietangeboten die Rede ist.
Solange wie ein Angebot zu einer angemessenen dem Leistungsträger vorgelegt wird, dürfte es schon reichen.
Bei uns darf man immer nur ein Angebot vorlegen, damit, so wurde mir gesagt, das JobCenter nicht etwa für mehrere Wohnungen gleichzeitig zahlt. Wenn ich das nächste Angebot vorlege, muss ich die Zusage für die vorige Wohnung (die ich evtl. nicht gekriegt habe, weil sie mehreren Bewerbern angeboten wurde) wieder zurückgeben. Und oft bekommt man gar nicht 3 Angebote gleichzeitig.
Bei uns ist es eher so, dass die Vermieter die Nebenkosten zu hoch ansetzen, da sie entweder schlechte Erfahrungen gemacht haben mit Mietern, die ihre Nebenkostenabrechnung nicht zahlen oder weil die Wohnung über den Hartz-IV-Sätzen liegen soll.
Üblicherweise will die Arge aber nicht nur ein,sondern 3 Mietangebote sehen,danach entscheidet das Amt,welche Wohnung du anmieten darfst
Das wäre illegal.
Eine angemessene Wohnung wird nicht dadurch unangemessen, dass es möglicherweise günstigere gibt.
Sollte das Jobcenter vor Ort so etwas fordern, ab zum Fachanwalt.
Wenn Du erst die Erlaubnis der ARGE für den Umzug brauchst, solltest Du den Vertrag noch nicht unterschreiben. Erst genemigen lassen, dass unterschreiben!
.... dann, anstatt dass, sollte es selbstverständlich heißen!
Um die Angemessenheit dieser Wohnung bestätigen zu lassen, ist die Unterschrift natürlich nicht notwendig.
Zudem sind selbst mündliche Mietverträge rechtswirksam.
Insofern ist die Unterschrift Banane.
Ein Mietvertrag ohne die Unterschrift des Vermieters zählt garnichts.
Üblicherweise ist die billigste dann schon weg.