Zuerst Kaution beantragen oder Mietvertrag unterschreiben?
Ich habe mir heute vom Jobcenter absegnen lassen den Mietvertrag unterschreiben zu dürfen . Die Sachbearbeiterin gab mir einen Antrag auf Kaution den ich ausgefüllt mit den unterschrieben Mietvertrag vorbeibringe solle um diese Unterlagen zu kopieren . Sie ging sonst nicht näher ins Detail , dies erfolgte alles mündlich und nicht schriftlich .
Viele sagen , dass man den Antrag auf Kaution zuerst Stelle bevor man den Mietvertrag unterschreibt sonst würde das Jobcenter die Kaution nicht genehmigen und das man den Mietvertrag ohne Unterschrift erstmals beim Jobcenter vorlegt .
Ich treffe mich am Sonntag mit der Vermieterin um den Mietvertrag zu unterschreiben allerdings bin ich jetzt verunsichert und möchte nicht später ins Fettnäpfchen treten da ich auch niemand am Wochenende beim Jobcenter erreiche . Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hatte ähnliches erlebt .
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten
3 Antworten
Die Kaution wird vom Sozialamt / Wohungsamt als Darlehen übernommen und die Miete später vom Jobcenter und beides muss vorher beantragt und bewilligt sein, bevor man den Mietvertrag unterschreibt.
Wenn die Prüfung vom Mietvertrag erfolgt ist ergeht ein schriftlicher Bescheid in dem bestätigt wird das die Mietkosten übernommen werden.
Dieses Schreiben hast du noch nicht erhalten?
Du hast die Zusage, den Vertrag "unterschreiben zu dürfen".
Dann mach das! Und gleich am Folgetag ALLE unterlagen (unterschriebener Mietvertrag etc) PERSÖNLICH gegen Empfangsquittung abgeben. Idealerweise da bleiben und um SOFORTIGE Bearbeitung bitten.
Das JC überweist dann die Kaution an den Vermieter.