Arge, Antrag auf Zusicherung abgelehnt, was tun?
Hallo Leute habe ein Problem und zwar wollen wir zum 01.12 in eine andere stadt umziehen(10km vom jetzigen Wohnort entfernt).
Wir haben bereits am 02.10.2014 den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben.
Die Kosten von der neuen Wohnung ist im Rahmen der Bedingungen. Jetzt hatten wir einen Antrag auf Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft gestellt, was abgelehnt wurde. Als Begründung wird formuliert, dass wir nicht uns erst an die arge gewandt haben, sondern direkt den Mietvertrag unterschrieben haben. Laut Arge sollten wir es das Mietangebot der Arge zeigen, somit hätten wir die Zusicherung für die neue Unterkunft erhalten.
Der Grund warum wir den Mietvertrag sofort unterschrieben haben ist, das noch andere die Wohnung haben wollten. Der Vermieter meinte, wenn wir das zu Arge schicken würde es länger dauern und er müsse es einem anderen abgeben.
Meine Frage ist:
Wenn die Kosten der Miete ( wir sind 3 Leute im Haushalt, d.h., laut Vorgabe, unter 80m² und bis 540€ darf es betragen) im Rahmen liegen warum bekommen wir die Zusicherung für die neue Wohnung nicht erteilt? Unsere neue Wohnung kostet 490,- € Warm und ist 55m². (10€ billiger als die jetztige Wohnung).
Kann mir jemand helfen, wie ich da vorzugehen habe um doch noch eine Zusicherung zu erhalten?
Liebe Grüße
3 Antworten
Wenn ihr die komplette Übernahme der Kosten hättet bekommen wollen,dann hättet ihr,wie vom Jobcenter gefordert,den noch nicht unterschriebenen Mietvertrag vorlegen müssen,also ist die Ablehnung korrekt !
Außerdem wäre dann immer noch fraglich gewesen,ob die Kosten getragen würden,wenn der Umzug nicht dringend notwendig gewesen ist.
Wenn ihr in eine andere Stadt ziehen wollt,dann muss auch ein wichtiger Grund vorliegen,denn dann ändert sich doch bestimmt auch die Zuständigkeit des Jobcenters.
Bliebe das Jobcenter das selbe,dann könnt ihr auf eigene Kosten umziehen,es muss dann die bisher gezahlte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Es gibt dann keine Umzugskosten,kein zinsloses Darlehen für die Kaution und ggf.Probleme,wenn es eine Nachzahlung von Neben / Heizkosten bei der Jahresendabrechnung geben würde.
In diesem Punkt kann ich die Arbeitsagentur schon verstehen. Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, wollten die monatliche Miete haben, habe es aber vorher nicht mit der Arbeitsagentur abgeklärt, wie viel Sie monatlich bezahlen müsste. Letzten Endes könnte man das wenn man es, wenn man es ganz hart sieht, mit "Hintergehen" gleich stellen. Da musst du leider jetzt durch, die Arbeitsagentur ist in diesem Punkt im Recht, es Dir nicht zu genehmigen.