Muss Miete gezahlt werden wenn ich zum vereinbarten Einzugstermin noch immer keine Schlüssel habe?
Hi zusammen. ich habe nen Mietvertrag von mir und vom Vermieter unterschrieben der schon seit dem 01.08 gültig ist. Das Problem ist das ich bisher trotz mehrmaligen anrufen und beschweren noch keinen Termin für ne Schlüsselübergabe bekommen habe. Die Kaution und die erste Monatsmiete wurde schon überwiesen aber ich komm nach wie vor nicht in meine neue Wohnung. Kann ich die Miete zurück fordern oder zumindest nen Teil davon? Man sagte mir am Telefon gestern das ich heute früh gegen 7 nen Anruf bekomme vom Hausmeister der mir die Schlüssel übergibt aber bisher hatt sich td keiner gemeldet.
10 Antworten
So lange du am Einzug gehindert wirst, brauchst du noch keine Miete zahlen. Tag und Uhrzeit der Schlüsselübergabe werden ja sicher in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Bekommst du heute den Schlüssel, brauchst du für die ersten drei Tage keine Miete zahlen. Das teilst du dem Vermieter so mit und verrechnest das mit der nächsten Miete.
Falls du zusätzliche Kosten dadurch hast, machst du das als Schadenersatz geltend.
ich muss noch sagen das es kein privat Vermieter ist sondern ne Wohngesellschaft die Gagfah
Ob privat oder Wohnungsgesellschaft ist irrelevant.
und in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben
Das ist auch unerheblich. Die Wohnung hätte dir am Ersten übergeben werden müssen.
Komplett alles zurückbuchen!
Das ist Betrug! Du kannst sogar entstandene Umzugskosten, bis zum Verdienstausfall, anrechnen.
Komplett alles zurückbuchen!
Bei Überweisung geht das nicht.
Das ist Betrug!
Woher weißt du das?
Das ist schon ein schlechter Gag. Ab dem Tag, wo Du Miete zahlst, hast Du die Whg auch nutzen zu können. Und dafür musst Du sie betreten können.
Ich weiss nicht, ob man da mindern kann, aber überlegen (und mich natürlich kundig machen!) würde ich das schon.
Muss Miete gezahlt werden wenn ich zum vereinbarten Einzugstermin noch immer keine Schlüssel habe?
Nein muss man nicht. man kann die Miete mindern für den Zeitraum wo man nicht im Besitz der Wohnung ist.
§ 535BGBund in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben da stand nur das man sich diesbezüglich möglichst zeitnah mit mir in Verbindung setzt.
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
MfG
Johnny
Ich denke, dass du sehr gute Chancen hast Geld zurückzubekommen. Viel Erfolg :)
ich muss noch sagen das es kein privat Vermieter ist sondern ne Wohngesellschaft die Gagfah...und in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben da stand nur das man sich diesbezüglich möglichst zeitnah mit mir in Verbindung setzt...das ist allerdings schon fast drei Wochen her...und die Wohnungsübergabe hatt auch noch nicht stattgefunden weil angeblich immer i.welche Papiere gefehlt hätten was aber nicht stimmt. Und wenn was gefehlt hätte, warum sollten die dann den Mietvertrag unterzeichnen? Spinner sind das