Muss mein Vater unterhalt zahlen wenn ich in der kjp bin?

3 Antworten

Der Unterhaltsanspruch besteht nach wie vor. Denn auch wenn du vorübergehend in der KJP bist, müssen doch Miete etc. weiter gezahlt werden. Max. eine Kürzung wäre möglich, je nach Länge des Aufenthaltes, da du ja dort z.B. verpflegt wirst. Aber das wäre letztendlich von einem Gericht zu klären. Ob du da freiwillig bist oder nicht, spielt auch keine Rolle.

Und auch wenn sich dein Vater bislang nicht wirklich gekümmert hat, so ist es doch sein gutes Recht sich Sorgen zu machen. Er könnte ja auch abwarten bis du Dummheiten machst und wäre den Unterhalt ein für allemal los. Also solltest du es nun auch nicht so negativ sehen! Und im Grunde ist es auch egal wie du es siehst. Denn es geht jetzt darum, dass du Hilfe bekommst um im Leben weiter zu kommen... Und deine Mutter wird das hoffentlich genauso sehen!

Ab 18 sind dann beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Wenn du nachgewiesenermaßen noch krank bist, aber daran arbeitest gesund zu werden oder du eine Ausbildung machst, weiter zur Schule gehst oder ein Studium beginnst. Wobei beim Studium vorrangig BAföG zu beantragen ist.

Und ab dann wäre der Unterhalt des Vaters auch direkt an dich zu zahlen, wenn er denn noch verpflichtet ist.

Das 25.te Lebensjahr spielt übrigens beim Unterhalt keine Rolle, sondern nur beim Kindergeld und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Wenn deine Erstausbildung abgeschlossen ist, dann sind die Eltern raus aus dem Unterhalt. Und ob du dann 22 bist oder 27 ist irrelevant, solange du zielstrebig und fleißig dein Ausbildungsziel verfolgst.

Und das Jugendamt ist auch nur bis 18 für dich zuständig. Danach sind sie nur noch beratend tätig bis 21, können dich aber vor Gericht nicht mehr vertreten.

Und das Jugendamt geht auch nicht in Vorkasse. Maximal wird Unterhaltsvorschuss bezahlt, solange deine Mutter die Voraussetzungen erfüllt und solange du kein Einkommen hast, welches den Unterhaltsvorschuss übersteigt.

Du bist jetzt 16 oder älter? Wie gesagt: ab 18 musst du dich selbst um deine Unterhaltsansprüche kümmern...

Er muss bis 25 Jahre für dich aufkommen bzw. solange bist du für dich selbstsorgen kannst das geht aus dem BGB §1601-1602 hervor. Er ist dazu nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, erst wenn er außerstande ist für sich selbst zu sorgen (Arbeitslosigkeit z.B) oder er verweigert dann geht das Jugendamt in Vorkasse und holt sich das Geld(mindestens 30 Jahre haben sie einen Titel) bei ihm wieder. Er kann sich nicht aus der Verantwortung drücken.

Kessie1  14.11.2020, 22:23

Ab 18 sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Die 25 spielt beim Unterhalt keine Rolle, sondern betrifft das Kindergeld und Leistungen nach dem SGB.

Und das Jugendamt ist mit 18 auch raus. In Vorleistungen gehen die nicht. Es wird max. Unterhaltsvorschuss gezahlt bis 18. Und die Rückzahlung des UHV ist auch nicht an einen Titel geknüpft...

JZJZ123  14.11.2020, 22:28
@Kessie1

Ab 18 Jahren ist die Bafög/Sozialamt für dich zuständig, desweiteren meine ich mit Titel wenn der Vater nicht zahlen möchte, da geht das Jugendamt in Vorschuss und holt sich das wieder und die finden ihre möglichkeiten. Die können so eine Sache gerichtlich sehr gut durchsetzen.

Kessie1  14.11.2020, 22:36
@JZJZ123

Nochmal zum Verständnis: ab 18 ist das Jugendamt raus! Die Kindsmutter bekommt max. Unterhaltsvorschuss. Wenn sie nicht neu verheiratet ist, wenn das Kind unter 18 ist, wenn sie die generellen Voraussetzungen erfüllt etc.

Die Unterhaltsvorschusskasse entscheidet dann, ob sie das Geld vom Kindsvater zurück fordern. Dafür bedarf es keinen Titel. Denn die Ansprüche gehen automatisch auf das Land über.

Das Jugendamt kann vor Gericht ziehen, wenn die Kindsmutter eine Beistandschaft einrichtet und der Vater sich verweigert die Jugendamtsurkunde zu unterschreiben, mit der er sich verpflichtet den Unterhalt regelmäßig in Höhe XYZ zu zahlen. Aber auch hier gilt: ab 18 ist das Jugendamt raus!

Und das Sozialamt ist keineswegs ab 18 zuständig, weil es keinen Unterhalt mehr gibt. Denn wenn das "Kind" faul auf dem Sofa rum liegt, dann zahlt Niemand...

Und BAföG ist ebenfalls an Bedingungen geknüpft und an überwiegend an das Einkommen der Eltern.

Wenn dich das Thema Unterhalt ernsthaft interessiert, dann empfehle ich die Lektüre dieser umfangreichen Seite:

.https://www.familienrecht-allgaeu.de/

ansonsten hätte ich noch ca. 100 andere Seiten zum Thema für dich.

JZJZ123  14.11.2020, 22:55
@Kessie1

ab 18 jahre, kommt das Bezirksgericht bzw. Amtsgericht ins Spiel, das heißt ich kann dagegen klagen. Es ist zwar Richtig das das Jugendamt nur bis zum Lebensjahr zuständig ist allerdings kann ich auf den Unterhalt klagen, falls er sich dann noch weigert im Urteil das festgelegte Unterhalt zu zahlen gillt :

,,Falls der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den in der Urkunde oder im Beschluss bzw. Urteil festgelegten Unterhalt leistet, kann nach schriftlicher Mahnung die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beim Amtsgericht am Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen beantragt werden.Dies sind z.B. Lohn- oder Gehaltspfändung, Kontenpfändung, (Mobiliar-) Sachpfändung verbunden mit der Abnahme der Vermögensauskunft."

Allerdings nur wenn das Kind ein ausbildung/Studium betreibt und diese Zielstrebig hinterfragt. Siehe: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt51/jugendamt/PDF/Sonstige/unterhaltsansprueche_junge_volljaehrige.pdf

Das Land bzw. das Amt, es sei den es kommt der Härtefall ins Spiel oder es gibt keine Möglichkeit es zu holen (insolvenz). Das Amt verschenkt in der Regel auch nichts. Allerdings muss er zielstrebig seine Ausbildung/Studium verfolgen, um seinen Unterhaltsanspruch weiterhin zu haben, nach meinem Kenntnisstand. Das Faullenzen dir niemand bezahlt ist klar und sollte auch klar sein.

Kessie1  14.11.2020, 23:14
@JZJZ123

Ja und? Du erzählst mir jetzt nichts Neues. Ändert dennoch nichts an meinen Aussagen ;-).

Wobei:

Das Land bzw. das Amt, es sei den es kommt der Härtefall ins Spiel oder es gibt keine Möglichkeit es zu holen (insolvenz).

Was soll mir denn das nun sagen?

Wenn ein volljähriges Kind klagt, dann fällt das Familiengericht ein Urteil. Was hat das jetzt mit "das Amt verschenkt in der Regel nichts" zu tun?

Welches Amt????? Und von welchem "Härtefall" sprichst du da?

Und in einem Unterhaltsverfahren ab 18 wird auch das Einkommen des anderen Elternteils zu prüfen sein.

Die Zielstrebigkeit erwähnte ich bereits in meinem Beitrag... Und diese Zielstrebigkeit ist auch eine Grundlage, wenn das Kind krank ist. Den Unterhaltsanspruch kann es dann aufrecht erhalten, wenn es sich bemüht gesund zu werden. Denn auch hier gilt: auf dem Sofa sitzen und sagen: ich bin ja sooo krank, reicht eben nicht!

JZJZ123  14.11.2020, 23:20
@Kessie1

Erstmal entschuldigung das hätte ich das genauer definieren müssen, was ich meinte war der Fall wenn er unter 18 ist. Weil das Amt lässt kaum die Forderung fallen wenn er nicht arbeitslos oder insolvent ist, nur weil der Vater sagt; ..Ich kümmere mich nicht drum um mein Resultat", nur wenn das Amt merkt es gibt nichts zu holen dann wird es in der Regel fallen gelassen.

Kessie1  14.11.2020, 23:27
@JZJZ123

Ja, richtig... Das Amt ist das Jugendamt. Entweder die Unterhaltsvorschusskasse oder mit einer Beistandschaft das Jugendamt. Aber leider verfolgen nicht alle Jugendämter ernsthaft die Sache. Das hat sich etwas gebessert, nachdem vor ein paar Jahren mal publik wurde, wie viele Unterhaltsschuldner es wirklich gibt. Und auf den Druck der Öffentlichkeit und der Politik hin, fand dann (teilweise) auch ein Umdenken bei den Jugendämtern statt.

JZJZ123  14.11.2020, 23:37
@Kessie1

Wenn ich ehrlich bin, ich traue dem Jugendamt, aber manche sind einfach zu unfähig aber das ist nur meine Meinung

Kessie1  14.11.2020, 23:42
@JZJZ123

Ich sehe es eher umgekehrt :-) Viele Jugendämter sind was Unterhalt angeht nicht fähig. Aber das liegt nicht mal am mangelndem Willen der Mitarbeiter, sondern eher an mangelnden Rechtskenntnissen.

Wie alt bist du denn?

Bist du volljährig und nicht in der Ausbildung, dann muss er nicht zahlen.