Muss mein Vater noch Unterhalt zahlen?
Hallo
ich bin 19 Jahre und bin gerade in meinem 1. Lehrjahr zum Erzieher.
Ich bekommen seit diesem Monat das Aufstiegsbafög im Wert von 783€ monatlich.
mein Vater möchte mir jetzt nicht mehr das Kindergeld zahlen da ich ja jetzt Bafög bekomme.
aber er müsste ja eigentlich noch zahlen oder?
bitte helft mir
Was denn jetzt, Kindergeld oder Unterhalt?
Kindergeld denke ich
9 Antworten
wenn du nicht mehr zuhause wohnst, hast du anspruch auf das kindergeld und kannst es dir von der kasse direkt auf dein konto zahlen lassen.
wenn du zuhause wohnst, dann leisten deine eltern unterhalt, z.b. indem sie dich kostenlos wohnen lassen.
es wäre noch möglich, dass deine eltern "kostgeld" verlangen --> du musst aber nicht alles selber bezahlen, da du in der ausbildung einen unterhaltsanspruch gegen deine eltern hast - was du selbst verdienst, wird aber berücksichtigt. da muss man dann schauen, wer wem was schuldig wäre.
Rechtlich gesehen steht deinen Eltern das Kindergeld zu. Es handelt sich dabei um eine steuerliche Entlastung.
Wenn du nicht mehr Zuhause wohnst, dann kannst du einen Abzweigungsantrag stellen, wenn deine Eltern keinen Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen.
Wohnst du noch Zuhause, dann hast du selbst keinen Anspruch auf das Kindergeld.
Dein Bedarf ist durch deine Ausbildungsvergütung bzw. durch BAföG gedeckt (im Normalfall) und die Eltern könnten von dir für Kost und Logis eher noch Geld verlangen.
Bei dem BAföG Satz nehme ich aber an, dass du nicht mehr Zuhause wohnst.
Stelle den Abzweigungsantrag und sieh, ob er durch geht:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen
Das Kindergeld bekommst Du direkt oder über Deine Eltern, je nach Situation.
Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig, sei es in Form von Naturalien (Wohnung, Essen) oder in Form von Unterhaltszahlungen. Beides kann aber gegen die Ausbildungsvergütung verrechnet werden. Also weniger Unterhalt oder eine Beteiligung am Haushalt. (Kostgeld). Für beides gibt es recht konkrete Berechnungstabellen, die sich an der Rechtsprechung orientieren.
Ja, das Geld steht dir noch zu. Denn es wird bis zum Ende zur ersten abgeschlossene Ausbildung gezahlt oder bis du 25 Jahre bist.
Solange ist er dir gegenüber noch Unterhaltspflichtig. Aber nach beendigung der Ausbildung braucht er das nicht mehr aber solange du eben noch dabei bist bzw noch keine 25 bist, muss er zahlen auch, wenn du dein eigenes Geld bekommst.
Es gibt keine fixe Grenze bei 25 für unterhaltsansprüche
Wende dich am besten an die Familienkasse in deinem Gebiet wie die Sachlage da aussieht.
Denn es gibt Ausnahmen, wenn das Kindergeld trotz erster Ausbilung weitergezahlt wird. Die können dir helfen und ggf. auch dafür sorgen das du das Kindergeld bekommst und nicht dein Vater, aber das muss du dort beantragen.
Nach Beendigung der Ausbildung bekommt er auch kein Kindergeld mehr.
Unterhalt muss er dir nicht zahlen, aber er hat dir das Kindergeld zu zahlen. Das steht nämlich dir zu.
Wohnst du noch zu Hause oder hast du eine eigene Wohnung. Dann sowieso
Zahlst du deiner Mutter Miete?
Ich habe eine kleine Wohnung in dem Haus meine Mutti
Bekommt deine Mutter da nicht das Kindergeld ausgezahlt?
Ich habe schon eine Ausbildung abgeschlossen den Sozialassistenten. Muss er da jetzt noch zahlen?