Hallo!
Vorweg:
Ich würde gerne mal eine klare Antwort hören, von jemandem, der sich vielleicht ein wenig damit auskennt oder diesen Fall schonmal bei sich oder einem Freund beobachtet hat.
Auch gerne gesehen sind Leute, die sich gut im Unterhaltsrecht und in der Rechtslage zum Bafög auskennen. ;)
Ich bin Studierende in Hamburg und habe (wie so viele) Bafög beantragt. Bis dato war das nie ein Problem, allerdings verdient mein Vater inzwischen so viel, dass das Bafög-Amt gesagt hat: "NÖ, der muss das nun (fast) alles zahlen!"
Ausgerechnet wurde mir ein Bedarf von 597 € Bafög.
Davon SOLL mein Vater ca 550 € und meine Mutter ca 47 € zahlen.
Ich bin noch berechtigt Kindergeld zu bekommen, dies wird vom Amt an meinen Vater überwiesen.
Das erstmal zur Ausgangslage.
Ich bekomme von meinem Vater 500 € monatlich überwiesen. Wenn ich nicht nebenher arbeiten würde (Mini-Job 400 €), wäre das mein einziges Geld.
Meine Frage ist: Ist er im Grunde genommen "rechtlich dazu verpflichtet" mir die 550€ Bafög UND obendrauf 184 € Kindergeld zu zahlen?
Er ist der Meinung, das würde sich verrechnen und er muss mir nur 550 € zahlen und das Kindergeld ist da schon mit drin.
Ich weiß, dass das beim Unterhalt so funktioniert und das Kindergeld mit dem Unterhalt, den der Vater zahlen muss, verrechnet wird.
Aber ist das auch beim Bafög so?
Ich habe als Studentin einen Unterhaltsbedarf von 670 € angeblich. Also wenn er mir 550€ zahlen würde, wäre er doch so oder so rechtlich dazu verpflichtet den Rest als Unterhalt aufzustocken?!
Mich verwirrt das alles maßlos. Ich hoffe auf einige klärende Antworten.