Wird Ehrenamt angerechnet?
Hallo wenn man Schülerin (20) ist und Kindergeld bekommt und Familienversichert ist, wird das Ehrenamts Einkommen (ca 700,00)monatlich? auf Kindergeld und Krankenkasse angerechnet also müsste man sich selbst versichern?
Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus?Der Vater zahlt ca 400 Euro monatlich.
Was ist das für ein Ehrenamt, wenn man damit so viel Geld verdient?
Das ist corona bedingt über einen Verein, hilfe im Impfzentrum
4 Antworten
Es gibt in D leider kein Ehrenamt mit ca. 700€ mtl. Einkommen! :-((
Erst zum Jan. 2021 wurde die Ehrenamtspauschale von 720€ im Jahr auf 840€ im Jahr erhöht:
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG (sogenannte Ehrenamtspauschale - Erhöhung von 720 € auf 840 Euro ab 1. Januar 2021).
Also beim Kindergeldanspruch spielt das Einkommen keine Rolle, da hier die Einkommensgrenzen bereits 2012 ganz abgeschafft wurden!
Bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern gibt es Einkommensgrenzen wie folgt:
Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
Ergo kannst du niemals die 470€ mtl. Gesamteinkommen überschreiten mit deiner Ehrenamtspauschale von max. 840€ im Jahr!!!
Gruß siola55
PS: Beim Unterhalt muß ich leider passen...
Die Anrechnung beim Kindesunterhalt ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Da das Ehrenamt überobligatorisch ist, also nicht ausgeübt werden muss und jederzeit eingestellt werden kann, würde man sicherlich im ersten Moment sagen, dass es nicht auf den Unterhalt angerechnet wird.
Allerdings stellt sich dann auch die Frage, ob der Vater alleine den Unterhalt aufbringt, weil die Kindsmutter nicht leistungsfähig ist.
Und im umgekehrten Fall, also der Kindsvater hätte ein Ehrenamt und würde ohne Ehrenamt den Kindesunterhalt nicht aufbringen können, würde auch eine teilweise Anrechnung erfolgen.
Das Ehrenamt also gar nicht zu berücksichtigen würde ich verneinen. Aber in welcher Höhe nun genau eine Anrechnung erfolgen könnte, würde letztendlich ein Gericht entscheiden.
Und hier wäre vielleicht ein goldener Mittelweg ins Auge zu fassen: dem Kindsvater z.B. mit Anrechnung von 200 Euro entgegen kommen, solange das Ehrenamt ausgeübt wird. Zumindest dann, wenn er den Unterhalt alleine aufbringen muss.
Beim Kindergeld findet es eh keine Anrechnung, da da schon 2012 die Einkommensgrenzen gefallen sind.
Beim Kindergeld gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, da spielt es also keine Rolle was Du bekommst.
Auf den Unterhalt könnte es zumindest teilweise angerechnet werden, bei einem Ehrenamt sollten aber auf jeden Fall erst einmal monatlich pauschal 250 Euro ohne Anrechnung bleiben und sicher zumindest noch evtl.anfallende notwendige Aufwendungen.
Das andere würde dir ja schon von @ RHWWW beantwortet.
Kann sein, kann nicht mehr klar denken, bei mir sind es immer noch 32 Grad in der Hütte.
Hallo,
wenn es tatsächlich ein Ehrenamt ist, kann man vom Bruttoverdienst 720 Euro pro Kalenderjahr abziehen. http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html
Für die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkasse liegt die Grenze bei 450 bzw. 470 Euro monatlich: § 10 SGB V
Bei Kindergeld und Unterhalt kenne ich mich nicht gut aus.
Gruß
RHW
Du verwechselst dies leider mit der Übungsleiterpauschale - dieser Freibetrag wurde zum 1. Jan. 2021 von 2.400€ im Jahr auf 3.000€ im Jahr erhöht: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG (sogenannte Ehrenamtspauschale - Erhöhung von 720 € auf 840 Euro ab 1. Januar 2021).
Die Ehrenamtspauschale hingegen beträgt gerade mal 840€ im Jahr seit 1. Jan. 2021 (war vorher 720€ Freibetrag in der Steuer im Jahr)!
Hier besteht also kein Problem mit der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern ;-)