Aufstiegsbafög was wird bei Hartz 4 angerechnet?

2 Antworten

Wenn das mit der KK - wegen der kostenlosen Familienversicherung geklärt ist, dann bist du ja schon ein Problem los.

Du musst das ganze anders sehen und berechnen !

Erst einmal würdest du deine angenommenen 783 € Bafög - bekommen, dazu kommt derzeit ja noch das Kindergeld von 204 € und ab 2021 dann von 219 €.

Du hast bei deinen Eltern einen Grundbedarf, dieser besteht derzeit aus min. 345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu käme dann bei 3 Person 1/3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, als dein Kopfanteil von der gesamten Warmmiete, die deine Eltern zahlen müssen oder vom Jobcenter bekommen.

Angenommen deine Eltern würden für die KDU - angemessene 750 € zahlen müssen, dann würde der KDU - Kopfanteil bei jeweils 250 € liegen, dazu käme dann derzeit der Regelbedarf von 345 €, dein Grundbedarf würde dann angenommen bei min. 595 € pro Monat liegen, hättest du kein eigenes Einkommen.

Solange du zusätzlich nicht noch Erwerbseinkommen erzielst, kannst du von deinem Bafög - monatlich pauschal min. 100 € Freibetrag für Aufwendungen für deine Ausbildung abziehen, es blieben dann max. angenommen noch 683 € übrig.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann man in Abzug bringen und die verbleibenden 70 € musst du erst einmal für berufsbedingt notwendige Aufwendungen einsetzen, also z.B. für Fahrkosten, Schulmaterial und Gebühren.

Sollten diese 70 € pro Monat nachweislich nicht ausreichen, dann müsstest du das dem Jobcenter belegen können, dann müsste der Betrag über diesen 70 € zusätzlich berücksichtigt werden.

Mal angenommen du würdest damit auskommen und dann diese anrechenbaren 683 € Bafög - haben, dann könntest du deinen Grundbedarf von angenommen 595 € selber decken und das ohne einen Cent von deinem Kindergeld.

Dann bist du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus, sie bekommen dann weder diese 345 € Regelbedarf noch die angenommenen 250 € KDU - Kopfanteil für dich.

Da du dann von deinem Kindergeld nichts mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, würde das volle Kindergeld wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer das Kindergeld bekommt.

Hätte dann Mutter oder Vater kein anderes Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann könnten vom Kindergeld min. 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden, es würden dann max. derzeit 174 € anrechenbares Kindergeld bleiben und keine 204 €.

Deine Eltern haben dann nicht weniger für sich als vorher, ggf. sogar diese 30 € mehr als vorher, nur können sie dann das Kindergeld nicht mehr für deinen Bedarf einsetzen, weil sie dann ja entsprechend weniger vom Jobcenter für sich selber bekommen und das mit deinem Kindergeld ausgleichen müssen.

Am Ende würdest du dann also deine 783 € Bafög - haben, davon müsstest du deinen Eltern dann im Normalfall min. deine angenommenen 250 € KDU - Kopfanteil selber zahlen und dazu noch 1/3 für den normalen Haushaltsstrom, also vom monatlichen Abschlag den deine Eltern an den Energieversorger zahlen müssen.

Müsstest deine Eltern also einmal fragen was sie da zahlen müssen und durch 3 Personen teilen.

Denn in deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 345 € ist auch dafür ein pauschaler Betrag enthalten, den deine Eltern ja aber dann nicht mehr für dich bekommen.

Angenommen sie müssten 90 € zahlen, dann kämen zu den angenommenen 250 € noch 30 € dazu, du müsstest dann angenommen min. 280 € von deinen 783 € Bafög - selber an deine Eltern zahlen.

Dann musst du selber mit deinen Eltern klären was du noch an angemessenen Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung an sie zahlen sollst, oder du übernimmst das dann selber.

Was du dann von deinem Bafög - noch hast, ist deine und davon musst du dann alles weiter selber zahlen.

Unterm Strich bleiben mindestens 100 Euro anrechnungsfrei, soweit Du nicht höhere ausbildungsbedingte Kosten nachweisen kannst.

nadinemofficial 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 22:17

Laut Bescheid vom Job Center falle ich komplett aus dem Hartz IV Satz raus und trage diesen durch das barfög selber ist es dann nicht so das ich den Restbetrag der Überbleibt behalten da?

wilees  08.11.2020, 22:33
@nadinemofficial

Wenn denn noch etwas übrig bleibt .....

Einfache Gegenfragen ..... wie alt bist Du? und wie hoch ist Dein Mietanteil incl. Heizung in dieser BG?

nadinemofficial 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 22:34
@wilees

Ich bin 19 Jahre alt meinen Eltern wird mein kompletter Anteil von 400 € abgezogen Also es liegt bei 400 €

wilees  08.11.2020, 22:46
@nadinemofficial
Lt. Bescheid des JC .....

telefonisch .... oder liegt bereits ein schriftlicher Bescheid vor?

Einfache Rechnung .... Dein Bedarf nach SGB II ....

Regelsatz für Deine Altersgruppe beträgt 345 Euro. Soweit Deine Eltern nicht nur aufstocken, benötigst Du eine eigene studentische Krankenversicherung = monatlich runde 105 Euro. Zusätzlich musst Du noch Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft tragen .... wenn es neben Deinen Eltern keine weiteren Familienmitglieder gibt = ein Drittel der Kosten der Unterkunft.... wieviel das genau ist, kannst Du dem letzten Bewilligungsbescheid entnehmen.

Das "überschießende" Kindergeld wird Deinen Eltern als Einkommen angerechnet.

nadinemofficial 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 22:49
@wilees

Bescheid liegt vor & in dem werden meinen Eltern nur 400 € abgezogen und ich bin über meine Eltern versichert familienversichert also fallen diese Kosten aus

es gibt keine weiteren Familienmitglieder

da wir 1300 € bekommen muss ich das ja durch drei Personen teilen da komme ich auf 433 € monatlich dann müsste doch der Rest für mich sein oder ?

wenn ich das jetzt richtig verstanden hab

wilees  08.11.2020, 23:04
@nadinemofficial

Wenn Deine Eltern komplett von Leistungen nach SGB II abhängig sind, bist Du als 19-jährige nicht mehr familienversichert. Denn ALG II-Bezieher ab 15 sind eigenständig krankenversichert .....

siehe : tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1877/

Ansonsten setzt sich der Familienbedarf anders zusammen ( siehe Leistungsbescheid ): Deine Eltern erhalten 2*90 % des Regelsatzes I ( 432 Euro ) = 778 Euro, für Dich erhalten sie 345 Euro + die Kosten der Unterkunft .... die Kosten der Unterkunft werden gedrittelt.

Als Einkommen dagegengerechnet wird das Kindergeld in Höhe von derzeit 204 Euro.

nadinemofficial 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 23:08
@wilees

Ja ist soweit logisch, danke aber wir haben bei der Versicherung angerufen weil ich selbst versichert war und die Pack mich jetzt wieder mit in die Familienversicherung das ist kein Problem ! Weil wir dies beim bafög amt angeben mussten

& vielen lieben dank !

wilees  08.11.2020, 23:11
@nadinemofficial

Und die Versicherung hat auch berücksichtigt, dass die Beiträge vom JC geleistet werden? Sorry .... aber über die Brücke gehe ich nicht.

Lies Dir den Artikel von Tacheles durch und verweise bei der KK auf den Versicherungsstatus Deiner Eltern ..... nicht, dass irgendwann das böse Erwachen kommt.

nadinemofficial 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 23:11
@wilees

Danke danke !