Muss mein Freund vor Vertragsbeginn schon arbeiten gehen?

6 Antworten

Hi,

er MUSS nicht. Rein arbeitsrechtlich kann der Arbeitgeber ihn nicht dazu verpflichten. Atmosphärisch würde ich deinem Freund aber raten, die Anfrage des Arbeitgebers wohlwollend zu prüfen. Macht sich immer gut, als flexibel und einsatzbereit da zu stehen. Aber klar: dein Freund sollte unbedingt mit dem Arbeitgeber ausmachen, wie dieses Tätigkeit angemeldet wird (Versicherung, Steuer etc.).  Was vom Arbeitgeber zuviel verlangt wäre: Wenn Dein Freund eigens für die vorgezogenen Tage einen Urlaub abbricht oder sonstige private Dinge sausen lässt. Kurz: Kann Dein Freund es problemlos einrichten, aus zu helfen und wird die Tätigkeit offiziell gemeldet (was für ein paar wenige Tage gar nicht so einfach ist), sollte er es tun. 

 

nein muss er natürlich nicht, aber es wäre sehr gut wenn er sich da nicht quer stellt und zum arbeiten geht - das zeigt das er auch wirklich arbeiten möchte und der arbeitgeber zeigt das er auch wirklich die arbeit zu schätzen weiß - und kohle dafür gibt es ja auch noch

Wenn dein Freund Zeit hat und nicht mehr in einem anderen Arbeitsverhältnis steht, kann es ja machen, müssen tut er es nicht.

Wenn er es macht, zeigt es halt gegenüber seinem künftigen Chef bzw. der neuen Firma gegenüber Engagement - das macht einen guten Eindruck.

Und bezahlt werden muss er dafür ja auch, wie das dann geregelt ist, sollte er im Vorfeld mit dem neuen Chef klären. 

Er wird das ja schließlich nicht umsonst machen! Theoretisch müßte er natürlich nicht arbeiten, aber einen guten Eindruck macht das auf jeden Fall.

Er muss nicht, aber wenn er Zeit hat und auch etwas Geld zusätzlich verdienen will, warum nicht?

Dann hat er gleich einen Stein im Brett beim Chef, der ihm dann bei anderer Gelegenheit möglicherweise auch mal entgegenkommt.