Kann ich von Arbeitsvertrag zurücktreten bevor ich überhaupt angefangen habe bei der Firma zu arbeiten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es keine Vereinbarung gibt, dass der Arbeitsvertrag vor Antritt des Jobs nicht gekündigt werden kann, kannst Du den Vertrag fristgemäß kündigen.

Mit einer Probezeitvereinbarung geht das mit verkürzter Frist, ansonsten mit der vereinbarten Kündigungsfrist.

Du hast auch die Möglichkeit, den AG um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Das geht zu jedem Zeitpunkt, also auch fristlos.

Ich vermute mal, dem AG wird es lieber sein, dass Du gar nicht kommst als dass er noch Zeit und Geld in einen AN investiert, der sowieso gleich wieder weg ist.

Ruf im Betrieb an, teil mit, dass Du den Job nicht möchtest, bedank Dich für den Arbeitsvertrag und entschuldige die Mühe und sag, dass die schriftliche Kündigung noch eintrifft.

Vielleicht hat sich das dann ja gleich erledigt.

Das machst Du aber erst dann, wenn Du von der anderen Firma einen vom AG unterschriebenen Arbeitsvertrag in der Hand hast. Auf Versprechungen lässt Du Dich nicht ein, sonst stehst Du evtl. ohne Job da (wenn sich der andere AG anders entscheidet) und bekommst eine Sperre des ALG

"Zurücktreten" vom Arbeitsvertrag kann man nicht, in aber kündigen, wenn ...

In aller Regel - wenn also nicht noch besondere Umstände vorliegen - kann ein bereits unterschriebener Arbeitsvertrag noch vor Arbeitsantritt gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Wurde eine Probezeit vereinbart, kannst Du dann mit der dafür vereinbarten Frist schon vor Arbeitsantritt kündigen, ansonsten mit der sonst vereinbarten Kündigungsfrist. Reicht die Kündigungsfrist über das Datum des Arbeitsantritts hinaus, musst Du allerdings für die restliche Zeit der Kündigungsfrist zur Arbeit erscheinen - es sei denn, der Arbeitgeber verzichtet darauf.

Eine Ausnahme von diese Regelung besteht aber dann - auch wenn eine Kündigungsmöglichkeit vor Arbeitsantritt nicht ausgeschlossen wurde -, wenn besondere Umstände vorliegen (z.B. durch die Vereinbarung einer besonders langen Kündigungsfrist), aus denen hervorgeht, dass dem Arbeitgeber an der Beschäftigung des Arbeitnehmers gelegen ist; dann bleibt nur, sich mit dem Arbeitnehmer über einen Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses zu verständigen.

Ja, die Probezeitvereinbarung gild für beide Seiten. Mach das zügig, damit sie sich Ersatz besorgen können.

Rücktritt ist rechtlich nicht möglich, nur Kündigung unter einhaltung der Kündigungsfrist, lieggt der Beginn der Tätigkeit weit genug in der Zukunft ist eine Kündigung zu diesem Termin bereits gültig.
Als Azubi kann man auch fristlos ab Beginn der Ausbildung, also während der Probezeit kündigen. zB. Ausbildungsbeginn 01.02. dann kann man am 01.02. zum Arbeitsbeginn die Kündigung aussprechen und wieder gehen. Als Angestellter ist das nicht möglich.

Aber eine freundliche Vorsprache beim geprellten Arbeitgeber sollte die Situation klären.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung