Fehler im neuen Arbeitsvertrag - Ist er dann noch gültig?
Hallo Zusammen,
heute habe ich von meinen neuen zukünftigen Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag bekommen. Nach dem ich mir diesen genauer angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass mein Geburtsdatum falsch geschrieben wurde. Um genau zu sein, wurde das Geburtsjahr falsch geschrieben 1084 statt 1984 Ist der Vertrag trotz des Fehlers noch gültig? Soll ich das reklamieren oder kann man das so unterschrieben zurückgeben?
Gruße blue
6 Antworten
Der Vertrag ist gültig, da eine Personenverwechslung ausgeschlossen ist (ein knapp 1000 Jahre alter Kollege wird in der Firma trotz Hochsetzen des Renteneintrittsalters wohl kaum benötigt) und ihr beide ja nach wie vor den Vertrag erfüllen wollt. Die Änderung ist dementsprechend eine Bagatelle, so solltest Du auch damit umgehen. Am besten mit einem Scherz über Dein angebliches Alter, weil sich niemand über Fehler freut.
Wenn Teile des Arbeitsvertrages, wie in Ihrem Fall das Geburtsdatum, nicht stimmen, ist das rechtlich gesehen nicht tragisch. Sie können das natürlich korrigieren lassen. Die übrigen Vereinbarungen bleiben von dem Fehler unberührt.
Selbst wenn einzelne Passagen des Arbeitsvertrags gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, verlieren die anderen Passagen ihre Gültigkeit nicht. Bei den nicht gesetzeskonformen Passagen wird, falls die betreffende Passage angefochten wird, die gesetzliche oder so vorhanden eine andere zulässige Regelung (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) angewendet.
Peter Kleinsorge
Das kannst du so unterschrieben zurückgeben,das ist wohl nur ein tippfehler. Mach einen Zettel ran, wenn du es nicht persönlich abgibst, und schreib denen dein tatsächliches geburtsdatum drauf.
Schicke eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages an Deinen Rententräger und beantrage eine Rentennachzahlung für die vergangenen 900 Jahre. Ansonsten ist der Arbeitsvertrag gültig.
Der Vertrag ist auch mit diesem Fehler gültig.