Kündigung richtig schreiben (Datum)?
Muss ich in einer Kündigung vom Arbeitsvertrag das Datum schreiben , indem ich den Arbeitsvertrag bekommen (bzw unterschrieben habe, oder das Datum, an dem ich wirklich in dieser Firma zum Arbeiten angefangen habe.) Wenn der Vertrag beispielsweise am 23.07.2016 unterschrieben wurde aber ich erst am 25.07.2016 dort zu arbeiten begonnen habe. Wie schreibe ich dann? Kündigung des Arbeitsvertrages vom 25.07. oder vom 23.07.?
7 Antworten
Es gilt natürlich das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Du musst überhaupt kein Datum schreiben. Es reicht auch "hiermit kündige ich bestehenden Arbeitsvertrag zum..." und natürlich das Datum auf dem Kündigungsschreiben nicht vergessen.
Das ist völlig egal.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, dass Du ein Arbeitsverhältnis zum Stichtag X beenden willst.
Diese Willenserklärung wird ja nicht unwirksam, wenn Du kein Datum des Arbeitseintritts erwähnst.
Im Zweifel weiß die Personalabteilung, bzw. der Chef ja auch, wann Du angefangen hast.
Es würde ausreichen, wenn Du im Betreff schreibst: "Kündigung des Arbeitsverhältnisses".
Wenn du das dennoch erwähnen willst, dann musst Du dich auf das Unterschriftsdatum beziehen (Kündigung des Arbeitsvertrags vom 23.07.2016)
Das Datum des Vertragsabschlusses ist unerheblich. Es gibt zwischen dir und deinem Arbetgeber immer nur einen gültigen Arbeitsvertrag. Eben den, den du kündigen willst. Da muss nix näher beschrieben werden.
Die Kündigungsdaten sollten eben stimmen, damit du die Fristen auch einhältst.
"...hiermit kündige ich das (seit 25.07.2016) bestehende Beschäftigungsverhältnis (Vertrag v. 23.07.2016) fristgerecht zum xx.xx.2017."
Das in Klammer würde ich aber einfach weglassen ! Kannste aber auch drin lassen, wenn du magst ;)