kann mein Chef mich zurückstufen und mir weniger zahlen?

7 Antworten

In deinem Fall würde ich mich anwaltlich beraten lassen.

Dein Chef kann dir eine Änderungskündigung aussprechen. In wie weit die rechtskräftig ist, kann dir dann der Anwalt sagen.

Dann ist da die Frage der Bezahlung. Ich kenne Beispiele von Leuten, die auf Grund von Umstrukturierungen auf schlechtete Posten gesetzt wurden, aber ihr altes Gehalt behalten haben. Die bekommen jetzt für Ewigkeiten keine Gehaltserhöhung mehr, bis das Gehalt der neuen Stelle das Niveau der alten Stelle erreicht hat. Auch das wäre eine Frage für den Anwalt.

Und dann: Willst du dir das wirklich antun? Als ehemaliger Chef mit im Team deiner früheren Mitarbeiter zu arbeiten? Ich stelle mit die Situation für beide Seiten nicht unbedingt einfach vor.

er kann dich ja Fragen ob du gerne dich vom Betriebsleiter zum Arbeiter runterbilden möchtest :D? Du kannst ihn ja Fragen ob er nich die nicht besetzte Stelle als Arbeiter selber eintreten möchte :D? Fragen kann man vieles aber ist das rechtens? und kann er dich zwingen? Zwingen kann er dich sicherlich nicht.

Er hat dich netterweise gefragt ob du nun es freiwillig machst? wenn er allerdings mit dein Leistung nicht zufrieden ist, dann wird er versuchen dich los zu werden... die Frage ist, ob er das kann? Die Frage ist ob rechtlich versichert bist und ggf. die Sache auf die Kündigung hinauslaufen lässt? um dann ggf. rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen?

Ich persönlich würde die Stelle als Arbeiter nur dann antreten, wenn:

  • ich tatsächlich kein guten Job gemach hätte und es sich auch nachweisen lässt
  • wenn ich sehr große Existenzängste hätte und somit Angst von eventueller Kündigung und damit Arbeitslosigkeit
  • wenn ich mir es nicht zutrauen würde nach der Kündigung eine anspruchsvolle Stelle zu finden
  • wenn ich aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht gegen die Kündigung vorgehen könnte
  • ich würde das Geld investieren um mich jetzt schnellstmöglich über die Lage von einem Anwalt beraten lassen und ggf. über die Kosten weitere Zusammenarbeit falls es zur Kündigung kommt.

Nach einem "Treffen im Gericht" ist meistens eine Zusammenarbeit nicht weitermöglich dafür eventuell eine Abfindung und eben Arbeitssuche.

MM1984 
Beitragsersteller
 17.11.2012, 05:00

ich denke er will mich nicht ausstellen, da ich der einzige in der firma bin der wirklich ALLES kann. und viele sind neu in der firma. ich werde diesen arbeitsvertrag sicher nicht unterschreiben und wenn er mir kündigt werd ich vor gericht gehen!

celinka  17.11.2012, 05:21
@MM1984

ich frohe mich, wenn ich dir weiterhelfen könnte. Ich kann dir nur empfehlen sich genau über die rechtlich Lage zu informieren. Letzendlich kannst du dir hier zwar unverbindlich Antworten holen, die Entscheidung bleibt bei dir und die Konsequenzen auch. Du solltest auch wissen, dass Gerichtsverhandlungen sehr zeitaufwändig werden können, sehr viel Stress verursachen und sich nicht von heue auf morgen klären lassen und viel kosten... Ich persönlich habe besonders Angst von dem Stress, wenn man so in Luft schwebt und nichts geklärt ist... ich habe gerne festen untergund. Womit ich mich aber auch schon das eine oder andere Mal veraschen lass :-(. Du solltest dir halt viele Gedanken machen. Wenn du z. B. gerade ein Baby hast und Kranke Eltern und sonst noch was und Kredig und irgendwie drum herum total viel Stress, dann würde ich mir Gedanken darüber machen ob der Stress notwendig ist und was es mir bringt. Lohnt es sich wirklich? auf der anderen Seite lohnt es sich nur dafür um solchen schwarzen Scharfen zu zeigen, dass jeder Mensch ein Recht auf Gerechtigkeit hat. Am besten schau dich ein bisschen auf dem Arbeitsmarkt um, wenn möglich sofort. Solange du noch nicht gekündigt bist, bist du wesentlich selbstbewusster und atraktiver für potenzielle Arbeitgeber.

Ich wünsche dir alles Gute!

Deine Bildung im Arbeitsrecht ist erschreckend !! Als BL solltest du das wissen ! Ein Vertrag ist eine beideitige Willenserklärung ! Beidseitig ! Eine Änderung bedarf deiner Zustimmung ! Wenn du nicht zustimmst dann bleibt beiden Seiten immer noch das Recht auf ordentl. Kündigung ! Lg

MM1984 
Beitragsersteller
 17.11.2012, 04:38

was kann passieren wenn ich nicht zustimme? das is es ja um was es mir eigentlich geht!

Alexuwe  17.11.2012, 04:45
@MM1984

Hatte ich doch geschrieben !! Beide Seiten , also auch dein Chef kann mittels Kündigung das AV beenden ! Also dir kann gekündigt werden , auch mittels einer Änderungskündigung ! Bedeutet wenn du den neuen AV nicht unterschreibst dann tritt die Kundigung in Kraft ! Wenn du so ein Schreiben , oder ein anderes bekommst solltest du dich nochmal beraten lassen ! Dabei kommt es auf deinen jetzigen AV und den genauen Wortlaut des Schreibens an Lg

Einen neuen Vertrag der Dir einfach so vorgelegt wird, brauchst Du nicht zu unterschreiben.

Sollte Dein Chef Dir eine Änderungskündigung geben, hast Du mehrere Möglichkeiten:

  1. Du unterschreibst und hast damit einen neuen Arbeitsvertrag zu anderen Bedingungen

  2. Du nimmst unter dem Vorbehalt an, dass das Arbeitsgericht die Änderungen der Arbeitsbedingungen für gerechtfertigt erklärt

  3. Du lehnst einen neuen Vertrag ab und damit wird die Kündigung eine Beendigungskündigung.

Bei Punkt drei ist das Arbeitsverhältnis nach der Kündigungsfrist aufgelöst. Du kannst aber eine ganz normale Kündigungsschutzklage einreichen.

Bei Punkt 2 arbeitest Du ab Vertragsdatum zu den neuen Bedingungen, kannst aber (da Du ja Klage eingereicht hast), wenn das Arbeitsgericht die Änderungskündigung als nicht wirksam erklärt hat, wieder zu den alten Bedingungen arbeiten.

Da Du die Vermutung hast, jemand anderes soll Deinen jetzigen Job dann evtl. für weniger Geld machen, ist die Chance des AG mit so einer Änderungskündigung durchzukommen gering. Wenn Du eine Änderungskündigung bekommst, solltest Du sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen, dem AG den Vorbehalt mitteilen und Kündigungsschutzklage erheben.

Das wäre dann eine Änderungskündigung. Akzeptierst du die nicht, wird daraus eine Beendigungskündigung.

So oder so bekommt die Firma demnächst den Betriebsleiter, den sie sich vorstellt :-O

G imager761