Darf mein Arbeitgeber mich früher nach Hause schicken?
Hello! Ich arbeite in einem kleinen Gastroteam. Wir alle haben einen ab 20 Std. Arbeitsvertrag, arbeiten aber mehr, die Arbeitszeitn sind in einem Dienstplan angegen. Nun haben wir Stoßzeiten, und danach relativ wenig zu tun. Unser Chef bestimmt dann Leute, die er dann früher nach Hause schickt, allerdings erst nach vier Stunden, obwohl in dem Dienstplan sechs stehen. Seine Begründung ist: Umsatz, und wir hätten ja schon in der Woche 20 Std. gearbeitet, so kann er uns immer nach Hause schicken, weil er die vertraglichen 20 Std. erfüllt hat. Darf unser Chef uns Arbeitsrechtlich nach Hause schicken? Liebe Grüße! Vielen Dank!
3 Antworten
Ja, iS von Überstunden abbauen darf er das.
Allerdings darf er Euch nicht regelmässig mehr Dienstzeiten zuteilen (zB 4x6h Schicht) und dann je nach Bedarf nach Hause schicken (wie auch wilees schrieb)
Wende Dich dann an die Gewerkschaft https://www.ngg.net/im-betrieb/recht/rechtschutz-und-co/
oder nimm eine kostenlose Rechts(Erst)Beratung in Anspruch - hier werden einige genannt https://www.stern.de/noch-fragen/wo-gibt-es-eine-kostenlose-rechtsberatung-1000024541.html
Ja, iS von Überstunden abbauen darf er das.
Nein!
Wenn im Dienstplan 6 Stunden vorgesehen sind, dann hat sich auch der Arbeitgeber daran zu halten.
Ändern (und den Arbeitnehmer nach Hause schicken) kann er ihn nur, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
Mit einem Überstundenabbau hat das nichts zu tun!
nimm eine kostenlose Rechts(Erst)Beratung in Anspruch
Es gibt keine kostenlose Rechtsberatung, wenn man nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt, z.B. ein entsprechend geringes Haushaltseinkommen.
Er kann nicht im Dienstplan 6 Stunden eintragen und wenn dann der Umsatz nicht stimmt willkürlich die/ irgendwelche Mitarbeiter früher nach Hause schicken.
Entweder oder. Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeiter das unternehmerische Risiko zu übernehmen.
Selbstverständlich, er darf Sie auch Überstunden abbauen lassen.
Wenn im Dienstplan 6 Stunden vorgesehen sind, dann hat sich auch der Arbeitgeber daran zu halten.
Ändern (und den Arbeitnehmer nach Hause schicken) kann er ihn nur, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.
Mit einem Überstundenabbau hat das nichts zu tun!