Muss mein Arbeitgeber Reinigung der Arbeitskleidung bezahlen?
Hallo, ich arbeite bei einer großen systemgastronomischen Kette. Als ich dort anfing zu arbeiten wurde mir beim ersten Gehalt 20 Euro vom Lohn abgezogen, für die Arbeitskleidung, die mir der Arbeitgeber stellt. Allerdings handelte es sich nur um ein Pfand, das ich, sofern ich den Betrieb verlassen würde, im Tausch gegen die gestellte Arbeitskleidung zurückerhalten würde. Da ich viel in der Küche stehe, brauche ich täglich frische und saubere Kleidung (Poloshirt + Schürze + Mütze). Die Arbeitskleidung habe ich bislang immer zu hause gewaschen, was eine volle Waschmaschine jede Woche alleine nur dafür ausgemacht hat. Nun habe ich von einem Kollegen (anderes Unternehmen) gehört, dass die Mitarbeiter dort ein Reinigungsgeld bekommen, wenn sie ihre Arbeitskleidung selbst waschen. Wie ist da die gesetzliche Regelung? Habe ich auch Anspruch auf eine solche Zahlung? Mein Arbeitgeber bietet übrigens keine Reinigung an.
10 Antworten
SCHWACHSINN was hier einige von euch schreiben! Sind bestimmt Arbeitgeber die keine schlafenende Hunde wecken wollen.
Schreibt der Arbeitgeber aus hygienischen-, sicherheitsbedingten- oder aus zur einheitlichen Gründen Arbeitskleidung vor, ist dieser für die Instandhaltung und Reinigung dieser verpflichtet
Hier 2 Fallbeispiele:
"...muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch einweisen, wie und wann sie die Schutzkleidung einsetzen sollen und hat die Reinigung und Instandsetzung der Kleider zu übernehmen." Quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.html
"Die betroffene Person war an der Fleisch- und Käsetheke des Lebensmittelmarktes beschäftigt. Das Gericht entschied, dass die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, der Arbeitgeber zu tragen hat. Entgegenstehende Vereinbarungen seien - so das LAG - gem. § 619 BGB unwirksam.
Beschäftigte haben daher auch dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Reinigungskosten, wenn die Arbeitskleidung ihnen überlassen worden ist.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 in AuR 2002, 274 " Quelle: IGMetall
Das kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag mit dem AG vereinbart wurde. Sprich nochmal mit ihm.
Nein, du hast keinen Anspruch auf die Kosten der Reinigung. Jeder muß seine Kleidung waschen / reinigen. Manche halt öfters was mit dem Beruf zusammen hängt. Ausnahmen gibt es zwar auch einige, aber da ist es auch extrem mit dem Schmutz, z.B. bei Bergleuten unter Tage.
Nein, ein Anspruch besteht nicht.
Nein, Du hast keinen Anspruch. Jeder ist für die Reinheit seiner Wäsche selbst verantwortlich. Und mal ehrlich, eine WM pro Woche. Andere müssen ihre Kleidung in die Reinigung schaffen und das kostet erst. Auch wenn Du jetzt vielleicht sauer bist, aber für was soll denn der Arbeitgeber noch zuständig sein? Sei doch froh, dass Du nicht die ganzen Arbeitssachen kaufen mußtest. Selbst eine Hausfrau zieht zu Hause täglich saubere Sachen an, da kommt auch allerhand in der Woche zusammen.