Ist es eigentlich gerechtfertigt, dass wir die Reinigung von unserer Arbeitskleidung bezahlen müssen?
Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Nicht im Frischebereich, sondern im Trockensortiment. Man muss natürlich trotzdem Arbeitskleidung tragen. Die dürfen wir nicht mit nach Hause nehmen. Die wird gereinigt. Da wird jedes Monat was vom Lohn abgezogen für die Reinigung. Muss das nicht der Arbeitgeber bezahlen. Wenn nur die Kleidung erlaubt ist ist er doch verpflichtet das zu bezahlen. Finde das auch etwas überteuert. Wir bezahlen jeden Monat 26 Euro. Müssen wir das wirklich bezahlen, oder ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet?
6 Antworten
als Leiharbeiter hatten wir diese Hauben & Einmalanzüge & waren somit als Zeitarbeiter gleich erkennbar.
Neuerdings gibt es weiße Mietkleidung, die auch Zeitarbeiter dort erhalten.
Im Bereich eines Autozulieferers müssen die Mitarbeiter auch anteilig zahlen für die Reinigung der Mietkleidung.
Ich habe auch die Wäsche mit 95° von der Steuer abgesetzt, hier gibt es im Steuerprogramm einzutragen, wie viele Personen im Haushalt sind, 6 kg Wäsche, 47 x Wäsche, was sich auch bei den Werbungskosten positiv bemerkbar macht nebst Verpflegungsmehraufwendungen.
Gibt es einen Betriebsrat ?
Es gibt keinen Betriebsrat
Hier war ein Arbeitge ber, der hat es auch so gehandhabt - der mußte alles dem Arbeitnehmer erstatten -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung des bislang einbehaltenen Lohns.
Pflicht zum Tragen von Schutz- bzw. Hygienekleidung?
Je nach Art der Tätigkeit müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten spezielle Schutzkleidung bzw. Hygienekleidung zur Verfügung stellen – so steht es z. B. im Arbeitsschutzgesetz oder auch in § 5 der Lebensmittelhygiene-Verordnung i.V.m. der hierzu gehörenden Anlage 2. So muss z. B. Schutzkleidung getragen werden, damit sich Beschäftigte bei einer gefährlichen Tätigkeit, etwa als Schweißer, nicht verletzen. Das Tragen von Hygienekleidung dagegen stellt unter anderem sicher, dass die betreffenden Lebensmittel nicht kontaminiert werden, etwa durch Haare, Schuppen oder ungewaschene/ungeschützte Hände.
(BAG, Urteil v. 14.06.2016, Az.: 9 AZR 181/15)
Sag ihm, dass Du damit nicht einverstanden bist und hole Dir die Kohle wieder.
Das ist so meiner Ansicht nach nicht Korrekt.
Wenn du als AN die Kleidung auf Weisung des AG trägst, dann muss er für die Bereitstellung aufkommen und zwar alles von der Beschaffung über Ersatz/Reperatur bis zur Reinigung.
Hier ein entsprechender Artikel / Urteil dazu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/reinigung-der-arbeitskleidung-wer-traegt-die-kosten_083512.html
Das hängt generell vom Reinigungstyp ab. Spezialkleidung, die spezielle Instandhaltung benötigt, ist vom Arbeitgeber zu sanieren.
Die Reinigung normaler Arbeitskleidung, selbst wenn deren Tragen erzwungen wird, zahlt der Arbeitnehmer. Aber: Was für mich nicht geht, ist dass ihr gezwungen werden, die Arbeitskleidung durch einen vorgeschriebenen Service reinigen zu lassen.
Wenn der Arbeitgeber einfach sagen würde, reinige, wie du willst, dann müsstest du zahlen. Schreibt er dir eine konkrete Methode vor, dürfte das zu seinen Lasten gehen.
Dein Arbeitgeber könnte sogar von dir verlangen, dass du die Arbeitskleidung die du trägst bezahlen musst.
Andere Arbeitnehmer zahlen doch auch ihre Arbeitskleidung, ohne zu murren.
Und ein Anzug ist viel teurer als ein einfacher Kittel.
Warum sollte ich die bezahlen? Das wäre mehr als dreist.