Vertragsänderung beim Arbeitgeber finanzielle Einbußen?
Hallo ich bräuchte mal euren Rat. Ich bin 26 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Bislang in der Pflege tätig in einem Krankenhaus. Durch gesundheitliche Einschränkungen kann ich leider in diesem Bereich nicht mehr arbeiten. Allerdings könnte ich im Bereich des Empfangs anfangen. Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) mein Gehalt deswegen kürzen und wenn ja wieviel. Oder müssen sie mir den bisherigen Lohn weiter zahlen?
Danke für Eure Antworten
2 Antworten
Man hat dir von Seiten des AG den Empfang also bereits angeboten- im Zuge eines BEM Gespräch?
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich, da hier die Entscheidung beim AG liegt.
In der Pflege bist du im P Bereich? ,,beim Empfang wärst du in der EG 5, maximal 6, wenn ich schätze..
Hierüber sollte in dem Gespräch aber auch gesprochen worden sein. Man kann dich einfach versetzen, dann gehen dir Zulagen und Schichtdienst vermutlich verloren
man kann dir einen Änderungsvertrag vorlegen und dich tarifgerecht eingruppieren.
Die Frage- ob du nicht noch über eine Umschulung nachdenken willst....
Wenn Du keine Kündigung und einen neuen Vertrag mit schlechteren Konditionen erhalten hast und damit einverstanden warst, muss der AG ansonsten Dir das Gehalt so weiter zahlen. Sollte es darin Probleme geben, gehe zum Anwalt
Unterschreibe diesen bloß nicht.
Wenn der Fragesteller im ursprünglichen Bereich nicht mehr arbeiten kann und eine Weiterbeschäftigung nur noch in einem geringer entlohnten Bereich möglich ist, dann bleibt ihm nichts Anderes übrig, als den neuen Vertrag zu unterschreiben.
Ansonsten droht die betriebsbedingte Kündigung.
eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann in einer Kündigungsschutzklage im Gütetermin sehr teuer werden in Bezug auf eine Abfindung. Meiner Frau wurden damals 26000 euro Abfindung angeboten, die sie nicht angenommen hat. sie hat übrigens den Arbeitsprozess gewonnen.
Ich weiß nicht, welche Rolle das Beispiel Deiner Frau hier spielen soll - und "können" kann viel.
Wenn der Arbeitgeber die Betriebsbedingtheit der Kündigung (unter Umständen eine Änderungskündigung, wenn das Arbeitsverhältnis überhaupt nur noch unter den geänderten Bedingungen fortgesetzt werden kann) unter den von mir genannten Voraussetzungen darlegen/nachweisen kann, hat der Fragesteller aber die allerschlechtesten "Karten" bei einer Klage!
Falls die Argumentation des Arbeitgebers dazu führen könnte, dass der FS nur noch zu schlechteren Konditionen beschäftigt werden kann, würde ich als Arbeitnehmer die Abfindung nehmen. Man rechnet da mit 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht würde FS darin entsprechend wohl beraten
Es ist aber die Frage, inwiefern es überhaupt eine Abfindung geben sollte.
Ich habe den neuen Vertrag noch nicht gesehen. Aber werde ihn mir genau durchlesen