Konkurrenzverbot
Hallo,
nun habe ich wieder eine Frage.
Habe mir mein Arbeitsvertrag richtig durchgelesen und da steht:
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmerin als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag jeglicher Wettbewerb mit dem Arbeitgeber verboten.
Kann es mir bitte jemand auf "deutsch" erklären??? Ich arbeite in der Gebäudereinigung, da ich,aber besseren Job gefunden habe (auch in der Reinigung) möchte ich kündigen. Und der Satz mit Konkurrenzverbot verwirrt mich da etwas :-/
Vielen Dank für Eure Antworten :-D
9 Antworten
Solange Du bei der Firma beschäftigt bist, darfst Du nicht bei einem anderen gleichgearteten Unternehmen arbeiten. Dazu gehört auch, dass Du keine Kunden abwerben darfst. Offenbar wird dieses Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot durch die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber beendet.
Es gibt jedoch Berufe, bei denen dieses Wettbewerbsverbot über das Beschäftigungsverhältnis hinaus andauert, bzw. regional begrenzt ist. So durfte sich ein ehemaliger Arbeitnehmer nicht am Ort seines Lehrherrn selbständig machen. Mir selbst ist die Situation eines Schornsteinfegermeisters bekannt, der umziehen musste, um weiterarbeiten zu dürfen.
Du darfst, so lange Du in diesem Arbeitsverhältnis bist, nicht nebenbei für die Konkurenz (Mitberwerber) arbeiten. Du kannst aber einen neuen Arbeitsvertrag machen und nach Ende des jetzigen Arbeitsverhältnisses die neue Arbeit beginnen.
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses bedeutet das Du nach der Kündigung bei einem Wettbewerber arbeiten darfst.
Danke :-)
Ich weiß es nicht 100%-tig aber ich würde sagen, dass du während deiner Beschäftigung keine anderen Putzunternehmen beauftragen sollst.
Das heißt das du nebenberuflich oder als ZWeitjob nicht in der Reinigung tätig sein darfst...
Das Bewerben bei anderen Firmen kann dir kein Arbeitsvertrag verbieten bei der genannten Klausel geht es nur um das Zeitgleiche arbeiten in einer anderen Reinigungsfirma..
Danke schön :-D
Natürlich darfst Du das.
Danke für die schnelle Antwort.
Mir ging es eigentlich darum ob ich mich überhaupt während des Arbeitsverhältnisses überhaupt bei Anderen Reinigungsfirmen bewerben darf.