Konkurrenzverbot

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Solange Du bei der Firma beschäftigt bist, darfst Du nicht bei einem anderen gleichgearteten Unternehmen arbeiten. Dazu gehört auch, dass Du keine Kunden abwerben darfst. Offenbar wird dieses Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot durch die Kündigung bei Deinem Arbeitgeber beendet.

Es gibt jedoch Berufe, bei denen dieses Wettbewerbsverbot über das Beschäftigungsverhältnis hinaus andauert, bzw. regional begrenzt ist. So durfte sich ein ehemaliger Arbeitnehmer nicht am Ort seines Lehrherrn selbständig machen. Mir selbst ist die Situation eines Schornsteinfegermeisters bekannt, der umziehen musste, um weiterarbeiten zu dürfen.

Du darfst, so lange Du in diesem Arbeitsverhältnis bist, nicht nebenbei für die Konkurenz (Mitberwerber) arbeiten. Du kannst aber einen neuen Arbeitsvertrag machen und nach Ende des jetzigen Arbeitsverhältnisses die neue Arbeit beginnen.

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses bedeutet das Du nach der Kündigung bei einem Wettbewerber arbeiten darfst.

Ninja2505 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 15:02

Danke :-)

Ich weiß es nicht 100%-tig aber ich würde sagen, dass du während deiner Beschäftigung keine anderen Putzunternehmen beauftragen sollst.

Das heißt das du nebenberuflich oder als ZWeitjob nicht in der Reinigung tätig sein darfst...

Ninja2505 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 14:59

Danke für die schnelle Antwort.

Mir ging es eigentlich darum ob ich mich überhaupt während des Arbeitsverhältnisses überhaupt bei Anderen Reinigungsfirmen bewerben darf.

ReneMeister  26.10.2014, 15:02
@Ninja2505

Das Bewerben bei anderen Firmen kann dir kein Arbeitsvertrag verbieten bei der genannten Klausel geht es nur um das Zeitgleiche arbeiten in einer anderen Reinigungsfirma..

Ninja2505 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 15:06
@ReneMeister

Danke schön :-D

anitari  26.10.2014, 15:10
@Ninja2505

Natürlich darfst Du das.