Muss der Arbeitgeber Schlechtwetterkleidung stellen?

7 Antworten

Wie du zu deinem Arbeitsplatz kommst, ist nicht das Problem deines AG.

Arbeitskleidung muss dann vom AG gestellt werden, wenn sie z. B. aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben ist, bspw. bei Unfallschuhen, Schnittschutzhose.

In deinem Fall sehe ich keine Gründe, die das vorschreiben würden...

nein , für deine Kleidung bist du selber verantwortlich, sofern du sie nicht für die Arbeit als solches brauchst.

Wenn aus Gründen des Arbeitsschutzes Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, so muss der Arbeitgeber diese dir kostenlos zur Verfügung stellen.

Das gilt nur für Arbeit am Arbeitsplatz und nicht für Fahrten zu der Firma oder für die Fahrt nach Hause.

Wie du zu deiner Arbeitsstelle kommst und welches Wetter dabei herrscht, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Da musst du schon selber für passende Kleidung sorgen, wenn du zur Arbeit fährst.

Die Stellung der Arbeitskleidung ist von AG nur dann erforderlich, wenn es dazu aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen geboten ist.

Das ist bei Schlechtwetterkleidung  nicht zu vermuten.

Hinsichtlich der Reinigung der Fahrradsachen, kannst Du diese im Lohnsteuerjahresausgleich steuermindernd pauschal geltend machen.

Günter


ob er muss weiß ich nicht. aber wenns ein verein ist, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass dein arbeitgeber sozial agagiert ist. dem entsprechend wird er dir die kleidung schon stellen.

tritt ruhig fordernd auf, aber sei freundlich...

lg, Nicki