Muss der Arbeitgeber Schlechtwetterkleidung stellen?
Moin, ich arbeite in einem Verein für welchen ich täglich viele Kilometer mit meinem eigenen Fahrrad unterwegs bin. Dies bei schlechtem sowie gutem Wetter früh oder spät Schichten. Dafür das ich mein eigenes Rad benutze bekomme ich eine sogenannte Fahrrad Pauschale von meinem Arbeitgeber. Arbeitskleidung bekomme ich aber nicht und auch kein Geld um eigene Kleidung anzuschaffen oder meine benutzte zu waschen.
Mit dem Auto fahren kommt hier nicht in Frage, ich bin an das Fahrrad gebunden.
Ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet mir angemessene Kleidung zu stellen? Gibt es hierfür evtl bereits einen gerichtlichen Entscheid? Besonders die Schlechtwetterkleidung im Winter finde ich wichtig. Da es sehr kalt wird und oft regnet oder schneit, und hierdurch ja meine Gesundheit sehr beansprucht wird wenn ich nicht ordentlich gekleidet bin.
7 Antworten
Wie du zu deinem Arbeitsplatz kommst, ist nicht das Problem deines AG.
Arbeitskleidung muss dann vom AG gestellt werden, wenn sie z. B. aus Gründen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben ist, bspw. bei Unfallschuhen, Schnittschutzhose.
In deinem Fall sehe ich keine Gründe, die das vorschreiben würden...
nein , für deine Kleidung bist du selber verantwortlich, sofern du sie nicht für die Arbeit als solches brauchst.
Wenn aus Gründen des Arbeitsschutzes Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, so muss der Arbeitgeber diese dir kostenlos zur Verfügung stellen.
Das gilt nur für Arbeit am Arbeitsplatz und nicht für Fahrten zu der Firma oder für die Fahrt nach Hause.
Wie du zu deiner Arbeitsstelle kommst und welches Wetter dabei herrscht, ist nicht Sache des Arbeitgebers. Da musst du schon selber für passende Kleidung sorgen, wenn du zur Arbeit fährst.
Die Stellung der Arbeitskleidung ist von AG nur dann erforderlich, wenn es dazu aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen geboten ist.
Das ist bei Schlechtwetterkleidung nicht zu vermuten.
Hinsichtlich der Reinigung der Fahrradsachen, kannst Du diese im Lohnsteuerjahresausgleich steuermindernd pauschal geltend machen.
Günter
ob er muss weiß ich nicht. aber wenns ein verein ist, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass dein arbeitgeber sozial agagiert ist. dem entsprechend wird er dir die kleidung schon stellen.
tritt ruhig fordernd auf, aber sei freundlich...
lg, Nicki