Muss man stehenbleiben mit Rad oder zu Fuß wenn die Polizei es sagt?
Z.b. auf einmal sieht man zwei Polizisten die zu Fuß unterwegs sind und einen angucken, und man auf einmal die Lust darauf hat sich umzudrehen und schnell in die andere Richtung abzuhauen, muss man dann anhalten obwohl man nichts gemacht hat? Ist doch keine Straftat sich plötzlich umzudrehen und wegzurennen oder?
10 Antworten
Der Inhalt des Textes passt nicht zur Frage.
Wenn sie nichts sagen, musst du auch nichts machen.
Wenn sie dich auffordern, stehen zu bleiben, solltest du das tun, denn dann wollen sie dich was fragen und stellen dir ggf einen Haken, um das tun zu können.
Du müsstest dich entscheiden, ob sie nun was sagen oder nicht.
Gruß S.
Naja ... solange sie nicht sagen, kannst du hinlaufen wohin du willst.
Dass du dich damit allerdings verdächtig machst, und die Polizei dich dann auffordert stehen zu bleiben ... damit musst du dann aber rechnen.
Und JA, wenn die Polizei sagt "stehen bleiben" oder ähnliches, dann hast du stehen zu bleiben.
Es kann als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ausgelegt werden.
Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Hierbei handelt es sich um einen A-Verstoß. Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, müssen demnach mit weiteren Sanktionen rechnen.
Wenn er zu Fuß unterwegs ist, stellt die Flucht selber erst einmal keine Straftat dar. Allerdings läuft man bei einer Flucht die Gefahr, andere Straftaten zu begehen.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat.
Nein, kann es nicht.
Wenn du einfach bei Sichtkontakt fliehst, ziehst du Aufmerksamkeit auf dich und zwingst die Beamten vielleicht, dich physisch zu stoppen, was nicht gerade angenehm sein kann.
Die Flucht per se ist keine Straftat. Solange du dabei keine Verkehrsgefährdungen oder ähnliches begehst, wirst du nur Verdächtigungen auslösen und Zeit verschwenden, was auch nicht wirklich sinnvoll ist.
Kannst du machen, ist keine Straftat.
Allerdings dürfen die dann einiges, um dich aufzuhalten.
Nein, man darf natürlich vor der Polizei abhauen. Wirkt aber natürlich überhaupt nicht verdächtig ...
Nein, hat man nicht.