Darf ein Polizist mich anhalten wenn er nicht im Dienst ist?
Hmmmmm also ich wurde von einem Polizist angehalten der auf dem Weg zur arbeit war. Ich war auf dem Fahrrad ohne Licht unterwegs er hat mir ein Verwahnungsgeld von 15 € aufgeschrieben ist er im Recht ?? Oder kann ich mich dagegen wären??
9 Antworten
Nun Polizisten dürfen sich in den Dienst versetzen. Wenn er der Meinung war das du in dem Moment eine Gefahr für dich oder andere darstellst hast ganz einfach Pech gehabt. Mach halt Licht an dein Rad.
Wie geschrieben sieht der Polizist das handeln seines Gegenübers als Gefahr kann er sich in den Dienstversetzen. Und zwar ganz einfach.
Um sich qusi selbst in Dienst zu versetzen bedarf es Gefahr in Verzug.- Der Polizist wird den Fragesteller sicherlich außehalb der Dienstzeit auf das kaputte Licht hinweisen dürfen.- Auch wird er ihn bei weiterfahrt ohne Licht bei seinen Kollegen anschwärzen dürfen.- Die verhängung eines verwarngeldes ist jedoch eine Amtshandlung..- Dazu muss der "richtig" im Dienst sein.- Also ICH würde mich nicht von irgendeinem auf der Straße anquatschen lassen.- Da konnte ja jeder daherkommen.- Da sowas keine rechtsgültige Amtshandlung ist würde ich dem Bullen n Scheitel ziehen.- und womit?- mit Recht.- Wie geschrieben, bei Gefahr in Verzug darf der das sicherlich.- Aber bei ner Fahrradlampe ist wohl ganz offensichtlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gegeben.- So ein Bulle gehört eher zum Psychologen, als in den Dienst.-
Du würdest dem Bullen n Scheitel ziehen?! .. Dann hättest Du aber ein großes Problem ..
Auch wenn Du es vielleicht nicht glaubst, aber eine besondere Gefahr ist nicht notwendig, dass sich ein Polizeibeamter in den Dienst versetzen darf, Gefahr im Verzug sowieso nicht.
Wenn ein Polizeibeamter, der nicht im Dienst ist, sich dazu entscheidet dienstlich einzuschreiten, hat er sich automatisch in den Dienst versetzt und ist dann auch richtig im Dienst! Er kann dann jede Amtshandlung rechtmäßig durchführen, zu der er auch sonst im Dienst befugt wäre, sofern er sich der betroffenen Person gegenüber als Polizeibeamter zu erkennen gibt. Wenn die Person den rechtmäßigen Anordnungen dann nicht Folge leistet oder sogar n Scheitel ziehen will, kommt noch eine Körperverletzung bzw. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass n normaler Polizist sich außerhalb seiner Dienstzeit für kaputte Fahrradlampen interessiert.- Entweder der Radfahrer ist durch rücksichtslose Fahrweise aufgefallen, Dann ist wieder Gefahr in Verzug, bzw gilt der jedermann Paragaph nach § 127 StPO.- oder aber der übereifrige Polizist gehört, wenn er sich in seiner Freizeit schon für Fahrradlampen interessiert tatsächlich in Behandlung.-
@MeinerEiner67
Siehe Die Antwort von PepsiMaster. Gefahr im Verzug ist nicht notwendig. Noch so ne Stammtischweisheit? Und mit dem Scheitel ziehen gerat ruhig an den richtig. Der wird dir dann schon erklären was du zu tun und zu lassen hast. Im Zweifelsfall erklärt es dir dann noch Richter.
Eine rücksichtslose Fahrweise rechtfertigt keine Gefahr im Verzug. Nutz einfach mal google oder Wiki damit du weißt was dazu nötig ist.
Den Jedermann-Paragraph (127 Abs. 1) wird ein Polizeibeamter niemals bemühen, da er ja jederzeit über viele weitere Ermächtigungsgrundlagen der StPO verfügen kann.
Dass sich die meisten Polizeibeamten außerhalb ihrer regulären Dienstzeit wohl kaum für defekte Fahrradlampen interessieren werden, ist sicherlich richtig ... wenn es aber doch mal einer macht, ist es halt so! Rechtmäßig bleibt die Sache....
Wer dsenn?- Ralf Richter o. Ilja Richter.- Die Befugnisse gehen nicht so weit, willkürlich Freizeitsherriff zu spielen.-
Tja es geht aber nicht um willkürliche Maßnahmen sondern um rechmäßige. Und um eine solche handelt es sich. Und weder der eine noch der andere Richter ist nötig um dir die Befugnisse der Polizei nochmal klar zu machen.
Auch wenn es manche Leute überrascht, aber ein Polizeibeamter kann und darf sich jederzeit in den Dienst versetzen, wenn er sich dazu entscheidet als Polizeibeamter einzuschreiten. Eine besondere Gefahr oder sonstige Hürde gibt es nicht.
Er ist dann richtig im Dienst und kann dann jede Amtshandlung rechtmäßig durchführen, zu der er auch sonst im Dienst befugt wäre, sofern er sich der betroffenen Person gegenüber als Polizeibeamter zu erkennen gibt. Wenn den rechtmäßigen Anordnungen des Polizeibeamten dann nicht Folge geleistet wird kommen noch div. Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbestände hinzu.
Ob es notwendig ist, soetwas wg. einer blöden Fahrradlampe zu machen ist wieder etwas anderes.. der Polizeibeamte hielt es wohl für notwendig.
Widerspruch machen.- behaupte, deine Lampe war heile.- Wenn der nicht im Dienst war war der ja alleine.- Aussage / Aussage .-Wenn der dann noch frech wird machste ne Dienstaufsichtsbeschwerde, mit der Begründung, dass der Polizist dir sogar außerhalb seiner Dienstzeit nachstellt.- Selbst dann, wenn da nix rauskommt, u. du evtl die 15 € doch zahlen musst, haste wenigstens für deine 15€ reichlich Kosten u. Aufwand verursacht.- Den Spaß würde ich mir machen.-
stimmt .. wär ja auch langweilig einfach nur 15,-EUR zu bezahlen ... wenn die Verwaltungsgebühren noch hinzu kommen, ist es viel lustiger. Über die Dienstaufsichtsbeschwerde wird der Beamte mehr lachen als Du ... und so leicht ist das mit Aussage gegen Aussage auch nicht, es kommt nämlich darauf an, wem das Gericht (sofern es überhaupt zu einer Verhandlung kommt) mehr glaubt .....
Ja, das war schon ok so. Er kann dich auch anzeigen wenn er nicht im Dienst ist - ebenso wie jeder andere Bürger auch. Und auch die Kontrolle war rechtens - immerhin hast du ihn beleidigt. Du kannst von Glück sagen dass er in zivil unterwegs war und keine Uniform trug oder sonstiges was ihn als Polizist ausweist - sonst wärst du dran wg. Beamtenbeleidung.
Hör auf rumzuheulen und steh für deine Taten ein - jemandem den Stinkefinger zu zeigen ist nicht grad die feine englische und du musst auch mal mit Konsequenzen leben wenn du dich so verhältst.
Zu der Sache wg. im Dienst: wenn du einen Unfall hast und ein Notarzt gerade als Privatmann in der Nähe ist und dir hilft - da fragst du doch auch nicht ob er grade im Dienst ist oder?
Das Gerücht ist nicht auszuräumen: Es gibt keine Beamtenbeleidigung. Die Beleidigung eines Polizisten fällt ebenso unter § 185 StGB wie die Beleidigung eines Nachbarn.
Wo steht, das der Fragesteller jemanden beleidigt hat??
Beleidigung? Stinkefinger? Anzeige? Ich glaub du hast auf die falsche Frage geantwortet :)
Bin ich jetzt blind? Wo stand in der Frage etwas vom Stinkefinger?
es gibt aber ein erste hilfe recht
Was ist den ein Erste Hilfe Recht? Es gibt unterlassene Hilfeleistung.
Es gibt keine Beamtenbeleidigung.
Ja, das darf er. Ich war mal in einen Unfall verwickelt, wo ein Polizist auf dem Heimweg als erster am Einsatzort war. Der hat sofort eingegriffen und das war auch verdammt gut so. Das darf der nicht nur, das muss der.
Soo einfach gehts aber nicht, mit dem Dienst versetzen.-