Was darf ein Polizist? (Rechte, Polizeigewalt, Strafanzeige)

12 Antworten

Du kannst den Polizisten selbst anzeigen bzw. melde das seinem Behoerdenchef schriftlich. Schliesslich hast du Zeugen dafuer wie es sich zugetragen hat.

Bevor eine Anklage erfolgen wuerde gegen dich und deine Freunde muesst ihr auch noch gehoert werden von der Pollizei und muesstet als Beschuldigte aussagen. Wenn ihr dann alle das gleiche aussagt, das ihr das nicht wart und wo ihr euch aufgehalten habt wird die Anklage sehr schnell fallen gelassen.

Aber du kannst auch einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragen, das er eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellt ueber die schlechte und nicht korrekte Behandlung des Polizeibeamten.

kinematiker  21.06.2020, 10:36

Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde braucht man keinen Anwalt.

Alles Weitere macht der Anwalt Deines Vertrauens

kinematiker  21.06.2020, 10:36

Warum anwalt, das kann man selber billiger machen.

Zitat "Er fasst mich nicht nur an, er bedrängt mich, packt mich, und schubst mich gegen den Streifenwagen" und weiter unten hat er dich "handgreiflich attackiert".

Das ist nun sehr schwammig ausgeführt. Sicher darf er dich an den Arm packen und auch "bedrängen", wenn da 5 verdächtige gewaltbereite Randalierer angehalten werden...(so stellt sich die Situation für die 2 Polizisten dar).

Das gegen den Streifenwagen schubsen lässt nun auch sehr viel Spielraum zum interpretieren. Ein bisschen geschubst, was eigentlich doch kein schubsen war oder so stark, dass du gegen den Wagen geknallt bist...

Wenn der Zeuge z.B. gesagt hatte, der Eine hatte auch einen Eisenstange in der Hand oder so etwas in der Art, dann ist das Vorgehen auch Verhältnismäßig.

Wie auch immer, zu einer Körperverletzung im Amt muss es auch zu einer Körperverletzung gekommen sein, das bloße schubsen ist aber keine Körperverletzung.

Und mal ehrlich: Bist du denn nun tatsächlich so schwer oder wenig verletzt oder machst du da aus einer Mücke einen Elefanten... denn wie gesagt, mir ist das ganze zu schwammig bzw. nicht eindeutig formuliert.

Aber wo er Recht hat, hat er Recht: Zur falschen Zeit am falschen Ort, wenn ihr denn tatsächlich nichts mit der Randale/Sachbeschädigung zu tun habt...

kinematiker  21.06.2020, 10:43

Der Polizist darf es nicht. Punkt.

kinematiker  21.06.2020, 10:37

Sicher darf die Polizei das nicht. Egal wie sich die Situation darstellt.

haywo65 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 06:43

Zitat Beamter: "2 blonde Mädchen und 3 Jungs" In allem was dieser Beamter von sich gegeben hat, war dieser Punkt der einzig korrekte.

Ich möchte auch nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen, ich kann dem Herr Komissar bestimmt deutlich machen wie wir behandelt wurden. Ausserdem geht es mir davon abgesehen nur darum, keine Strafanzeige zu bekommen. Also kann ich dieses "schwammige" (für mich inkorrektes) Verhalten wohl doch erwähnen?

XintegerX  03.01.2015, 07:03
@haywo65

Du musst es akzeptieren, weil du zur falschen Zeit am falschen Ort warst. Tatortnähe und Alter und mehrere Jugendliche, da spielt es keine Rolle ob man 16 oder 20 Jahre ist (augenscheinlich ist man dann jugendlicher, da sich der Zeuge auch verschätzen kann); da du ja auch darauf hingewiesen hast, dass du 18 Jahre bist und kein Jugendlicher.

Nun stimmt sogar die Beschreibung 2 blonde Mädchen und 3 Jungs...

Das macht zusammen sogar einen dringenden Tatverdacht (nicht nur einen einfachen Tatverdacht), daher kannst du dich dagegen nicht wehren. Die Polizisten müssen euch dann sogar in die Strafanzeige mind. als Tatverdächtige aufführen.

Mach dir erst mal keinen Kopf, wenn ihr es denn nicht gewesen seit. Wenn du vorgeladen wirst, kannst du dir den Vorwurf anhören und dann immer noch entscheiden, ob du eine Aussage machst, die Aussage verweigerst oder einen Anwalt nimmst.

XintegerX  03.01.2015, 07:17
@XintegerX

Nachtrag: Verdacht heist ja nichts anderes wie, es wird jemand verdächtigt, etwas begangen zu haben. Das heißt ja nicht, dass derjenige auch tatsächlich der Täter war.

Entweder der Verdacht bestätigt sich und es wird dir/euch nachgewiesen oder es stellt sich heraus, dass ihr es nicht gewesen seid. Oder der Verdacht bleibt, kann aber nicht nachgewiesen werden...

Ergänzung

Tritt "§ 340 Körperverletzung im Amt" somit in Kraft?

Kenne mich im Thema Jura leider zu wenig aus, aber handfeste Argumente entgegen meiner Strafanzeige, würden diese Situation bestimmt erleichtern.

XintegerX  03.01.2015, 06:37

Selbst wenn er tatsächlich eine Körperverletzung begangen hatte, hat das mit der Strafanzeige wegen Sachbeschädigung überhaupt nichts zu tun. Das würde dir dann also kein Stück weiter helfen...

haywo65 
Beitragsersteller
 03.01.2015, 06:48
@XintegerX

Die Polizei wird sowas wohl eher fallen, wenn der Beamte sich inkorrekt und ordnungswidrig verhalten hat oder nicht? Ich meine, uns allen eine Tat anzuhängen und dazu sich noch falsch zu verhalten... Ich bin ja auch nur auf der Suche nach ein paar "schönen" Paragraphen. War nur eine Idee, da ich mich bis zu meinem jetzigen Standpunkt im Leben nicht mit Jura beschäftigen musste. § 340 ist lediglich ein Anreiz und eine Frage, die sich mir nach ein bisschen googlen gestellt hat

XintegerX  03.01.2015, 06:59
@haywo65

Die Polizei darf eine Strafanzeige nicht fallen lassen. Sie geht nach Abschluss der Ermittlungen immer zur Staatsanwaltschaft.

Wie gesagt,selbst wenn eine Körperverletzung begangen worden wäre, sind das zwei getrennte Verfahren, die miteinander nichts zu tun haben.

Aber wenn du es nicht warst, hast du auch nichts zu befürchten. Denn dann kann es dir ja auch nicht nachgewiesen werden und das Verfahren wird eingestellt.

Einfach in Zukunft etwas Sinnvolles tun und nicht in der Gruppe durch die Straßen ziehn und Menschen terrorisieren.i