Durchfahrt verboten (Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei)
Hallo,
wie bei meinem Titel schon zu erkennen geht es um Feldwege oder eben Wege, die man nur zu Fuß, Rad oder eben mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen benutzen darf.
Was ist hierfür aber maßgebend??? Reicht es vollkommen aus, wenn im Fahrzeugschein etwas von einem Landwirtschaftlichem FZG steht oder muss müsste man sogar nachweisen, dass man ein Winzer, Bauer o.ä. ist???
Zur Info: Ich frage deshalb, da ich ein Quad besitze, welches im Fahrzeugschein als "Land- oder Forstwirtschaftliches Fahrzeug / Geräteträger" beschrieben wird. Und da ich des öfteren auch mal neben der Piste unterwegs bin wollte ich mich diesbezüglich darüber informieren. Sonst habe ich mit meinen anderen Fahrzeugen immer Verwarnungsgelder etc kassiert und würde gerne wissen was in einem solchen Fall passiert...
Euch ein großes Danke schon einmal vorweg!
14 Antworten
So ein Zusatzschild bezieht sich nicht auf "landwirtschaftliche Fahrzeuge" sondern auf den "Landwirtschaftlichen Verkehr" :
Diese Wege/ Straßen dürfen von allen Fahrzeugen benutzt werden, die direkt mit der Bewirtschaftung dieser Flächen oder des angrenzenden/ zugehörigen landwirtschaftlichen Betriebes zu tun haben.
Dein Quad dürfte nicht dazugehören...
http://www.ulmer.de/Freie-Fahrt-bei-Landwirtschaftlicher-Verkehr-frei,QUlEPTEwNTU3Jk1JRD0zMjEw.html
sehr schöne antwort und noch besserer link XD
Wenn es ein Weg zu einem Grundstück ist auf dem zu tun hast das Dir oder Deiner Familie gehört oder einem Nachbarn gehört der Dich beauftragt hat nachzusehen ist es kein thema, auch wenn man nur nach dem reifegrad der Apfelbäume schaut ist es Landwirtschaftliche Nutzung.. Willst du jedoch NUR hermheizen dann ist es auch aus Naturschutzrechtlichen Gründen wie Geräuschbelästigungen der Wildtiere ( Rehe aufscheuchen zB auch wenn man dienicht sehen kann ) verboten. allein der Zusatz eines Landwirtschaftlichen Fahrzeuges reicht hier nicht aus und Du wirst weiterhin Knöllchen bekommen.. Schau doch mal ob es nicht ein Gelände gibt wo ihr fahren dürft zb alte Ziegeleigelände sind da prädestiniert und die betreiber haben selten was dagegen wenns nicht zu ´verschmutzungen der umwelt kommt. ggf Gründet eine intressengemeinschaft oder einen Verein denn dann bekommt man auch leichter eine genehmigung für sowas.. Joachim
danke dir für deine antwort und deinen tipp mit den versch. geländen...
allerdings bin ich nicht auf der suche nach etwas zum heizen oder zum "sau raus lassen".
ich komme aus einer ländlichen gegend, in der ich es von klein auf eben so kenne in den feldern zu sein (ob motorisiert oder nicht...)
den menschen in meinem umfeld ist das auch alles wurscht und wird soweit toleriert.
die frage bezog sich lediglich auf den speziellen fall meiner "land- oder forstwirtschaftlichen zugmaschine" in verbindung mit der polizei.
Strenggenommen dürfen da noch nicht mal Fahrräder fahren, es sei denn das Schild hat den entsprechenden Zusatz "Fahrräder frei" was selten der Fall ist. Fahrräder werden auf normalen Feldwegen nur geduldet.
Auch mit einem Trekker darf man da privat nicht durch, man muß eine Genehmigung haben. Die bekommen die Bauern sofort erteilt und müssen die immer mit führen.
Keine Genehmigung, keine durchfahrt, egal was das für ein Fahrzeug ist! Umgekehrt darf ein Bauer auch mit Fahrrad/Auto/Moped/Quad/Trike oder was auch immer da lang faghren solange der seien Genehmigung dabei hat.
Grüne Kennzeichen gibt es nicht mehr, moderne Trekker laufen meistens auch auf Superbenzin. Die Zeiten wo der Bauer Heizöl fahren durfte sind vorbei!
Und Landwirtschaftliche Maschinen dürfen auf Straßen fahren. Wie sollen die denn sonst auf das Feld kommen? Die werden nicht vor Ort aufgebaut oder von Hubschraubern abgeworfen!
Und warum sollte ein Bauer der seine Felder kontrolliert und Stichproben nimmt das nicht mit einem PKW dürfen?
Das Schild bezieht sich auf Landwirtschaftlichen VERKEHR und nicht auf MASCHINEN! Und zur Unterscheidung hat man dann eine genehmigung dabei.
Grüne Kennzeichen gibt es nicht mehr...
...was aber nicht heißt, dass auch keine mehr damit rumfahren, oder??? sehe diese in unserer (ländlichen) gegend zu genüge...
Und Landwirtschaftliche Maschinen dürfen auf Straßen fahren. Wie sollen die denn sonst auf das Feld kommen? Die werden nicht vor Ort aufgebaut oder von Hubschraubern abgeworfen!
schon klar, aber irgendwo fühlt man sich eben benachteiligt, wenn die "alles dürfen" und man selbst strafe zahlen muss, wenn man mal einen feldweg nutzt...
ist ja aber egal, da das nicht bestandteil der frage war. aber verstehen kann ich das was du schreibst natürlich!
Die grünen Kennzeichen sind auf den Anhängern, nicht (mehr) auf den Traktoren.
Ja, ist ungerecht. Vor allem dass Du in Deinem Garten herum fahren darfst und ich nicht in Deinem Garten herum fahren darf!
Feldwege sind nun mal keine öffentlichen Straßen. Gegenverkehr kann nicht vorbei, wie soll das dann funktionieren wenn da jeder fahren düfte?
Wenn man das alles so liest, was hier für die Beantwortung der Frage geschrieben steht, kann man nur staunen,was einzelnen Leuten so kreuz und quer für die Beantwortung so einfällt. Zuerst muß man sich doch die Frage stellen, warum die zuständige Behörde ( Straßenverkehsamt ) auf Antrag der Gemeinde ein solches Schild aufgestellt hat ? 1. weil der Weg mit Sicherheit nicht im Gemeinde Wegenetz als öffentlicher Weg enthalten ist und 2. weil der Weg nicht geeignet ist einen regelmäßigen Durchgangsverkehr zu tragen. Dazu wird von der Kommune auch keine Instandhaltung gewährleistet. Dieser Weg dient ausschließlich dafür, dass die Bewirtschafter der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zu ihren Feldern gelangen können. Mit welchen Fahrzeugen sie dort hinfahren ist vollkommen egal. Der Bauer kann dort auch mit seinem PKW den Weg benutzen, wenn er z.B. nachschauen will, ob das Getreide wächst. Die Wege werden ja auch von den Bewirtschaftern der Flächen Instand gehalten. Alle anderen, welche dann mit ihren Fahrzeugen unberechtigt Kosten verursachen sind nicht berechtigt diese Wege zu benutzen. Tun sie es dennoch, haben sie mit Anzeigen zu rechnen.
Nein, das darfst du nicht.
ganz umgekehrt:
landwirtschaftliche fahrzeuge dürften doch normal auch nicht auf öffentlichen straßen fahren (vor allem mit steuerbefreitem grünen kennzeichen)...
und das auch noch sonntags...
aber das ist ein anderes thema ;-)
mit den fahrrädern haste allerdings recht, wobei das auch offensichtlich von der polizei geduldet wird...