Verkehrskontrolle,,,, Habe Ich mich richtig verhalten?
TEIL1 hätte nur mal ne kurze frage, ich wurde gestern nacht bzw heute früh ca 03.30uhr von der polizei angehalten allgemeine verkehrskontrolle, war soweit auch alles ok,papiere auf verlangen vorgezeigt,verbandskasten und warndreieck gezeigt (hab ich immer in der fahrgastzelle nicht im kofferraum) wie gesagt es war ne normale allgemeine kontrolle., dann aber hies es auf einmal ich möchte bitte noch mal in ihren kofferraum schauen., woraufhin ich fragte warum.??? der polizist sagte (wörtlich) ja....., wir haben momentan mit mehrfachen eibrüchen und diebstälen zu tun...ich fragte ihn ob ich mich denn irgendwie verdächtig gemacht habe durch was auch immer...??? seine antwort nein...aber er wolle trotzdem mal in meinen kofferraum schauen., ich verweigerte und sagte das einzige was in meinem kofferraum ist ist ein ölkanister sonst nix,er wieder na dann lassen sie mich doch reinschauen..ich sagte wieder nein,ich sehe keine grundlage auf der sie berechtigt sind meinen kofferraum zu durchsuchen...(ich weiß das macht natürlich noch mehr verdächtig)aber es ist doch mein gutes recht oder??? als ich wie gesagt mehrfach verneinte und untersagte meinen kofferraum zu durchsuchen fing er auf einmal an wir führen hier jetzt eine schleierfahndung durch also habe ich ihm volge zu leisten(ich komme aus sachsen anhalt)ich weiß nicht genau wie sich das mit der schleierfahndung hier in meinem bundesland verhällt aber ich glaube eine schleierfahndung beziht sich doch nur auf bundespolizei usw zwecks der illegalen einreise,schmuggel usw usw und das auch nur im 30km radius im grenzgebiet....hab ich da nicht recht??? der polizist ging dann zu seinem kolegen der mich dann auch zum öffnen meines kofferraums drängte was ich aber auch verneinte., dann hies es na dann müssen wir ebend weitere kräffte hinzuziehen ca10min später traf ein zivielwagen ein einer von der kripo und n anderer polizist kamen dazu und der ton wurde schärfer..es hies dann wenn sie den kofferraum nicht öffnen dann machen wir das ebend selber., (wörtlich)auch unter anwendung körperlicher gewallt...) zu dem zeitpunkt habe ich mich schos aus meinem auto herrausbewegt und stand an der fahrertür, ich wies die polizisten darauf hin das ich ihnen den zugang zu meinem pkw verweigere da es keine grundlage gibt aus einer allgemeinen verkehrskontrolle auf eimal ne schleierfahndung zu machen zumal die kontrolle ohne beanstandung eigentlich schon erledigt war..., nach mehreren hin und hergerede wurde ich dann unter gewalteinwirkung von meinem auto entfernt einer der polizisten öffnete meine fahrertür nahm meinen schlüssel aus dem zündschloss und öffnete unter meinem protest und der nochmaligen untersagung meinen kofferraum.... natürlich war nix anderes als besagter kanister drin aber mir ging es um mein persönlichkeitsrecht und meine privatsphäre..da ich zu keinem zeitpunkt verdächtig war/gewirkt habe bis zur besagten frage der öffnung meines kofferraums.,
9 Antworten
Du warst im Recht und nein, sie hätten nicht in Dein Auto eindringen und es durchsuchen dürfen, ebenso ist die Anwendung von Gewalt in dieser Situation unzulässig, aus einer allgemeinen Verkehrskontrolle eine Schleierfahndung zu machen ist auch nicht okay, weil hier liegt doch der Verdacht nahe, dass man dies nur als Ausrede vorschob, weil man an jemanden geraten ist, der seine Rechte kannte.
Die Anzeige war sicherlich gerechtfertigt, wenn sie auch nichts bringen wird, weil a.) keine Zeugen auf Deiner Seite und b.) jede menge "Ordnungshüter" auf der anderen Seite, die sich aller Wahrscheinlich nach gegenseitig auch mittels wissentlicher Falschaussage decken werden, da sie wissen, dass Du es nicht widerlegen kannst.
Dennoch kann solch eine Anzeige und das dadurch schon mal aufgezwungene Disziplinarverfahren irgendwann seine Wirkung zeigen, spätestens dann, wenn mehrere unabhängige Leute solch Fehlverhalten in Verbindung mit diesen "Beamten" anzeigen.
Ich kann dir jetzt meine Meinung schreiben aber am besten du schaust dir mal diesen Bericht an.
http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/allgemeine-verkehrskontrolle-25577/
Aussage: Ja, sie dürfen hinein schauen. Nur ungerechtfertigt gewalttätig werden dürfen sie nicht. Das wäre Korruption.
Soso. Korruption also
Hallo stoney88,
Du hast Dich mit Sicherheit nicht richtig verhalten, weil es einfach keinen vernünftigen Grund gab, die Polizisten nicht in den Kofferraum schauen zu lassen.
Vom rechtlichen bin ich allerdings etwas anderer Meinung als zum Beispiel still, muss allerdings auch zugeben, dass es auf das Bundesland ankommt in dem Du ´kontrolliert wurdest, denn jedes Bundesland hat eigene Polizeigesetze, die von einander abweichen können.
Aber in den meisten Bundesländern gilt, dass ein Fahrzeug durchsucht werden darf, wenn und ich zitiere hier mal aus dem Niedersächsischen Polizeigesetz:
§ 23 Nds. SOG – Durchsuchung von Sachen
(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn
Satz 3: Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf,
Das Fahrzeug gilt wie still bereits richtig angeführt hat zweifelsohne als Sache und darf dementsprechend zur Gefahrenabwehr durchsucht werden.
Die rechtliche Frage die man sich denn jetzt stellen muss ist doch die: Welche Tatsache sprach denn dafür, dass gerade in Deinem Fahrzeug Sachen gefunden werden könnten die sicher gestellt werden dürften?
Selbst wenn Werkzeug gefunden werden würde, mit dem man einbrechen könnte, dürfte man dieses ja nicht einfach sicherstellen, denn Werkzeug kann man für alle möglichen Zwecke verwenden.
Trotz allem ist gerade das Polizeigesetz sehr sehr schwammig in dieser Angelegenheit und vieles ist eine reine Begründungssache, nichts destotrotz ist es in Deutschland verboten Personen unter Generalverdacht zu stellen und polizeiliche Maßnahmen durchzuziehen, so nach dem Motto: Du bist verdächtig, weil Jeder verdächtig ist
Trotz allem wäre ich sehr vorsichtig solche polizeilichen Anordnungen zu missachten, denn im Besten Fall kostet Dich so eine Missachtung wie in dem von Dir geschilderten Fall viel Zeit und im ungünstigsten Falle, finden Folgemaßnahmen statt, die ganz sicher nicht in Deinem Sinne sind. Wehrst Du Dich gegen solche Maßnahmen noch körperlich, bist Du schnell im Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, strafbar gem. § 113 StGB.
Zudem, wie schon in meinem ersten Satz geschrieben, ist es unsinnig die Polizisten in ihrer Arbeit zu behindern. Die machen ja nichts um Dich zu ärgern, sondern um Straftaten zu verhindern. Du willst doch schließlich auch nicht, dass Jemand bei Dir einbricht oder andere Straftaten begeht unter denen Du leiden musst.
Ist das denn so schlimm für Dich, mal eben einen Kofferraum zu öffnen, damit sich die Polizisten überzeugen können, dass da nichts verbotenes drinnen ist und sich dann dem nächsten Fahrer / Fahrzeug zuwenden?
Schöne Grüße
TheGrow
Leider scheine machen Menschen der Meinung zu sein, "Ich bin nicht obrigkeitshörig", in den unpassenden Momenten beweisen zu müssen. :-)
So kann man auch den Feind gut binden, wer weiß wie viele Führerscheine der Threadersteller damit anderen Verkehrsteilnehmern gerettet hat in dem er hier 2-3 Fahrzeugbesatzungen gebunden hat in dieser Maßnahme.
In mancher Kleinstadt wäre das die gesamte Schicht gewesen. ;-)
Ich persönlich bin auch kein Freund davon mich Willkürlich von Staatsdienern schikanieren zu lassen, nur weil die vielleicht Langeweile haben, oder einfach nur Angst sich um wichtige Dinge zu kümmern und deshalb dem kleinen Bürger auf die Eier gehen.
Aber so kennt man sie ja, bei unbescholtenen Bürgern und kleinen Kinder auf dicke Hose machen und wenn es wirklich um was geht, in die Hose machen und sich Zeit lassen.....
Lag hier wirklich Willkür vor? Ich sehe die eher nicht. Es wurde gefragt ob man in den Kofferraum sehen dürfte das wurde verneint, so weit so gut. Wenn die Polizei danach darauf besteht öffnet man den Kofferraum unter Protest und lässt sich den Namen und die Dienststelle geben, dort kann man wenn man sich etwas beruhigt hat und das ganze mit kühlem Kopf betrachtet dann immer noch beschweren.
Ach Anton,
das kennt man doch. Die Leute die die Polizei mit solchen Aktionen binden und sich drüber freuen wie klug sie doch sind, sind die Leute, die am lautesten schreien, wenn die Steuern erhöht werden oder sie selbst die Polizei brauchen und diese nicht kommt, weil andere Gleichgesinnte die durch völlig unsinnige Aktionen gebunden haben.
Das sind auch die Leute, die am lautesten schreien, wenn ein alkoholisierter Fahrer den besten Freund, die Freundin oder die Geschwister totgefahren haben, nur weil die Polizei nicht genügend Leute für ausreichend Kontrollen zur Verfügung hat.
Aber ist ja cool, wenn man schreiben kann:
So kann man auch den Feind gut binden, wer weiß wie viele Führerscheine der Threadersteller damit anderen Verkehrsteilnehmern gerettet hat in dem er hier 2-3 Fahrzeugbesatzungen gebunden hat in dieser Maßnahme.>
Ich weiß nur nicht, ob das auch noch so cool ist, wenn im eigenen Freundes und Familienkreis Leute ums leben kommen, weil Leute meinten sie fahren unter Alkoholeinfluss genauso sicher wie ohne Alkoholeinfluss.
Ich weiß nicht, wie man denken kann, dass die Polizisten die Kontrollen durchführen, nur um den Verkehrsteilnehmer zu ärgern.
Es geht bei den Kontrollen doch gar nicht da drum, andere Verkehrsteilnehmer zu ärgern. Es geht da drum, Verkehrsteilnehmer davor zu schützen sich selbst oder andere zu gefährden.
Na hier haben wir mal wieder einen ganz wichtigen Oberklugen!! Persönlichkeitsrecht hin oder her, selbst wenn Du im Recht bist, vergesse bei der Bewertung bitte eins nicht: Wir haben hier Polizisten, die ihren Job machen, auch um dich vor kriminellen zu schützen bzw. um zur Aufklärung von deren Taten beizutragen. Ich weis ehrlich nicht, wo Dein Problem ist, den deinen Kofferraum zu zeigen??? Dann wäre die Verkehrskontrolle nach drei Minuten abgeschlossen und alle wären zufrieden. Nein, Mister Oberklug hält diese Kontrolle unnötig lange durch sein Verhalten auf, weil er meint, er ist im Recht! Alle Folgen hieraus hast Du unnötigerweise provoziert, kostet ja auch nur unsere Steuergelder. Abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit die Polizisten vielleicht wichtigere Dinge zu tun gehabt hätten, als sich mit Dir Oberklugscheißer zu beschäftigen. Danke für dieses vorbildliche Verhalten!
du verstehst hier den sachverhalt nicht., und bitte werde hier nicht gleich so hochtrabend....und ein oberklugscheisser bin ich lange nicht sonst hätte ich hier keine frage gestellt.,man oh man., das sucht man hilfe und findet solche leute hier...!!!unglaublich...vieleicht selber noch polizist...oder!!!!es ging mir einzig und allein nur darum warum aus einer eigentlich abgeschlossenen allgemeinen verkehrskontrolle auf einmal eine sogenannte schleierfahndung geworden ist..., ich nenne sowas einfach nur willkühr....!!!weil die netten herren in blau wieder mal machen was sie wollen., (und ausserdem habe ich oben im text schon erwähnt das die allg. verkehrskontrolle ganz normal und schnell ablief., und ich auch sehr freundlich war...) einfach mal richtig lesen., neunmalklug....!!!!!
Wo liegt dein Problem? Wenn bei dir Eingebrochen wird erwartest du auch das die Polizei effektiv arbeitet aber sobald du dadurch auch mal eine minimalen Nachteil hast machst du sofort einen auf dicke Hose, Im übrigen darf bei so einer Kontrolle auch die Ladungssicherung überprüft werden auch bei PKW und spätestens da dürfte die Polizei durchaus eine Blick in den Kofferraum werfen somal du auch noch Gefahrstoff im Kofferraum hattest. Wenn schon dann hättet ich unter Protest den Kofferraum geöffnet mir anschließend die Namen der Beamten und deren Dienststelle geben lassen und mich am nächsten Tag über die Beamten beschwert, das wäre in meinen Augen eine zielführende Maßnahme gewesen.
Ich habe mal etwas im Netz rum gelesen, da gibt es Seiten von Juristen, die sagen das die Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle such in den Kofferraum und sogar in das Handschuhfach sehen dürfen aber auch welche die das vermeinen. Wemm soll man da jetzt glauben? Ich persönlich denke das der Blick in denn Kofferraum gewährt werden muss, da ja auch die Überprüfung der Ladungssicherung erlaubt ist.
wenn ich aber keine ladung habe dann ist auch der blick zur ladungssicherung nicht drin.., hab ich aber schon erwähnt das ich nichts ausser ner 2,5l flasche motoröl im kofferraum hatte.,
Du Witzbold, die müssen dir das nicht glauben und genau deshalb können sie das auch fordern.Vieleicht solltest du mal im Netz auch die Seiten von Anwälten lesen die nicht deiner Meinung sind.
danke erstmal für deine antwort., ich hae mir den text in deinem link angeschaut.., also meiner meinung nach war kein grund vorhanden und es war auch keine gefahr im verzug, also haben die netten herren in blau wiederrechtlich gehandelt und ich habe so gesehen auch nichts falsch gemacht.., würde ich jetzt mal so festsetzen laut dem text...,oder???