Welche Strafe bei Betrug (6000€)?
Person A hat bei eBay-Kleinanzeigen ca. 25 Personen um ca je 200-250€ erleichtert.
Dies ist in etwa vor 5 Monaten geschehen und es haben die Person lediglich 13 Personen angezeigt.
Wie läuft das nun ab, wird er "nur" für die 13 Taten geradestehen müssen ?
Und die Taten waren innerhalb von eines Monats begangen worden, das Geld wurde bereits vollständig ausgegeben.
Die Person ist 23 Jahre alt geworden und war bislang ohne Vorstrafen. Wie wird die Strafe in etwa aussehen ? Und Geld muss er nur zurückzahlen, wenn die Personen zivilrechtlich klagen, richtig ?
Kennt sich jemand aus ?
6 Antworten
Da gibt es die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite.
Bei 13 Anzeigen wird ein ambitionierter Staatsanwalt die Sache sicher nicht mehr als Antragsdelikt abtun, sondern als Offizialdelikt verfolgen und von sich aus ermitteln. Etwa durch eine gepflegte Wohnungsdurchsuchung und Einholung von Auskünften bei Banken und eBay-Kleinanzeigen usw. Es kann also sein, daß auch die restlichen 12 Betroffenen ausfindig gemacht werden.
Als Staatsanwalt würde ich nach §263 (1) und (3) 1. und 2. anklagen. 25 Fälle kann man schon als gewerbsmäßig einstufen. Wie es der Richter sieht, steht letztlich auf einem anderen Blatt. Hängt von den konkreten Einzelfällen ab, und dazu sind die Informationen viel zu dürftig. Von Geldstrafe über Bewährung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ist sicher alles drin.
Zivilrechtlich sieht das anders aus. Eine Nebenklage der Geschädigten im Strafverfahren ist bei Betrugsdelikten i.d.R. nicht ohne weiteres möglich. Wenn der Angeklagte "Person A" in o.g. Strafverfahren ein Schuldanerkenntnis abgibt, kann er möglicherweise die Verfahrenskosten abwenden, die er im Falle einer Verurteilung in den Zivilverfahren zu tragen hätte. Ansonsten kann er sich im schlimmsten Fall auf 25 Zivilverfahren einrichten, wobei aus den 6.000 EUR Schaden dann mit Verfahrens- und Anwaltskosten schnell mal 60.000 EUR werden können. Wenn die Anwälte der Geschädigten zudem gewieft sind, erwirken sie Urteile mit Vollstreckbarkeitsklausel und können sofort pfänden lassen. Das 30 Jahre lang.
Im günstigsten Fall klagt keiner der Geschädigten, und dann gibt's auch nichts.
-> PS: Ich gebe hier nur meine Meinung wieder. Für die rechtliche Beurteilung gibt es Anwälte, die sich damit bestens auskennen.
Ich habe mal den Satz gelesen "Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz!"
Es liegt hier in jedem Fall Betrug vor, je nach Sachlage sogar ein Fall schweren Betruges nach StGB §263 (3)
"(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...] 2. [...] in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen"
Mit 23 und ohne bisherige Vorstrafen wird sicherlich im Ermessen des Richters positiv berücksichtigt.........aber auf eine "kleine Geldstrafe" würde ich mich mal nicht verlassen......
Aha Du hast die ganzen 6.000 € schon ausgegeben, Respekt da hattest Du es ja extrem eilig. Gehe mal davon aus, dass Du Dich erstens für alle 25 Straftaten rechtfertigen und natürlich auch die komplett 6.000 € zurückzahlen musst...
bei der menge wird die staatsanwaltschaft da ermitteln. und alle geschädigten anschreiben. die geschädigten müssen da garnicht klagen. vor gericht wird er strafrechtlich verurteilt werden und die geschädigten holen sich einfach einen mahnbescheid. der ist dann 30 jahre vollstreckbar.
und der betrüger wird eine lange zeit weder kredite, finanzierungen oder irgendwelche handyverträge bekommen
nach dem mahnbescheid kommt der vollstreckungsbescheid. der straftäter kann natürlich auch den mahnbescheiden widersprechen und hat dann noch einige gerichtsverfahren am hals. das wird dann etwas teurer. da die schulden aus straftaten kommen nutzt ihm auch eine privatinsolvenz nichts da diese schulden davon nicht erfasst werden
da die schulden aus straftaten kommen nutzt ihm auch eine privatinsolvenz nichts da diese schulden davon nicht erfasst werden
Hobbyjurist mal wieder, die 2.
und der betrüger wird eine lange zeit weder kredite, finanzierungen oder irgendwelche handyverträge bekommen
Das ist ebenfalls Unsinn.
Danke, jurafragen. Haben Sie eine realistische Einschätzung zu dem Fall?
sicher hat er die meinung das der betrüger das ja eigentlich nur aus versehen gemacht hat. vllt hat er ja auch die erfahrung gemacht das man mit diesen schulden die finanzierungen nur so angeboten bekommt.
Wie eine Strafe aussehen wird, kann Dir keiner vorhersagen. Das hängt auch vom Richter und den Anwälten ab.
Glückwunsch:
und war bislang ohne Vorstrafen.
Jetzt nicht mehr. In einem polizeilichen Führungszeugnis macht sich das auch gut.
Ein Mahnbescheid ist also 30 Jahre vollstreckbar. Ein Hobbyjurist mal wieder.