Jugendamt kassiert Geld ein
Ich hab mal ne kleine Frage. Und zwar hatte ich vor ein Paar Jahren den Fall, dass ich eine saftige Auszahlung vom Amt bekommen hab, weil es wohl Komplikationen gab und ich drei Jahre auf mein Schülerbafög warten musste. Genaueres weiß ich leider nicht mehr, das haben damals meine Pflegeeltern geregelt. Nun kann ich mich vage erinnern, dass es ca 11000 Euro Rückzahlung gegeben hätte, das Jugendamt allerdings davon 9000 einbehalten hatm weil sie meinten ich war 18 Jahre lang Pflegekind, da hätten sie Anspruch drauf. Lief das echt alles so rechtens, oder sollte man da nicht eher bei den leiblichen Eltern anklopfen? Ich hab ja schließlich nicht gebeten weggegeben zu werden.
Gruß Jasmin
7 Antworten
Hallo Favole Frances,
ja, das ist rechtens so, Deine Pflegeeltern haben für Deine Erziehung und Aufnahme Pflegegeld vom Jugendamt erhalten. Pflegestellen und öffentliche Unterringungen sind sehr teuer. Die Leistungen, die Deine Pflegeletern in Form von Pflegegeld in dem Zeitraum, wo noch keine Bafügzahlung erfolgte, kann das Jugendamt zurückfordern, bzw. einbehalten, weil es zur Sicherung des Lebensunterhalten bestimmt war und Du durch Deine Pflegeeltern versorgt wurdest. Mit den rechtlichen und sozialen HIntergründen, warum es zu einem Pflegeverhältnis kam und mit dem Umstand, dass Deine leiblichen Eltern .... aus welchen Gründen auch immer, nicht Deine Erziehung und Versorgung übernehmen konnten, hat das nichts zu tun.
Naja, ich hab glaub mit 15 oder so Schülerbafög beantragt, weil meine Pflegeeltern zu wenig verdient haben..dann ist das in vergessenheit geraten und mit 18 (da bin ich nochmal für ein Jahr zu anderen Pflegeeltern gekommen) neu aufgenommen worden und dann wurde es im nachhinein bewilligt. Aber wie gesagt den Großteil davon habe ich nie gesehen. Ich hab damals gedacht die werden schon wissen was sie tun, aber jetzt, 6 Jahre später befasse ich mich mehr mit dem was mir zusteht und was nicht..deswegen war ich mir nicht mehr so sicher ob sie das echt von mir verlangen durften.
Das Bafog ist fuer deinen Unterhalt bestimmt. Da das JA denUwnterhalt zu 100% getragen hat hat es auch Anspruch auf Sozialleistungen, die zu dinem Unterhalt bestimmt waren. Fall das Bafög schnell gekommen waere, haetten die Leistungen auch direkt gekuerzt werden koennen.
Ich verstehe nicht ganz von wo das Geld gekommen ist?! Bafög: Deins ELtern Unterhalt: eher Jugendamt, da sie in Unterhaltsvorschuss gegangen sind und die Pflegeeltern ja Geld für dich bekommen haben aber du kannst auch mal zur Rechtsberatung gehen. Die wissen das
wenn deine leiblichen eltern dich weg gegeben haben oder sie das sorgerecht verloren haben aus irgendwelchen gründen sind sie für dich nicht mehr finanziell verantwortlich aber das das jugendamt sich das geld unter den nagel gerissen hat finde ich auch merkwürdig.