Muss man eine Schwerbehinderung von 50 Prozent im Personalbogen vom Arbeitgeber dieses angeben?

4 Antworten

Die Schwerbehinderung musst du im Fragebogen angeben. Während der Probezeit gibt es keine besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.

Hier findest du viele Hinweise:

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

https://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/kuendigungsschutz/

verreisterNutzer  30.08.2014, 13:49

Kündigungsschutz im eigentlichen Sinne hat ein Schwerbehinderter sowieso nicht !

Das Intergrationsamt hat lediglich zu prüfen, ob eine Kündigung wegen der Schwerbehinderung erfolgt ist. Dies ist de facto in den allerwenigsten Fällen so - und wenn, wird der Arbeitgeber nicht so dämlich sein, und das als Kündigungsgrund hineinschreiben. Letztendlich ist es nur eine Zeitverschiebung.

Tut mir leid, Euch desillusioniert zu haben...

Ja. Ab einen gewissen Grad bekommst 5 Tage Jahresurlaub mehr.

Ich hab 90 Grad aber Rentner, der bringt nicht. Ab 20 Personen müssen die Firma einen

einstellen, bzw auch beim Kündigungsschutz, nach der Probezeit.

Mit Gruß

Bley 1914

also... kommt drauf an welcher art diese behinderung ist. wenn sie in irgendeiner art und weise relevant für die erfüllung der neuen arbeitsaufgaben ist, dann musst du sie ja angeben. wie soll sich sonst der arbeitgeber darauf einstellen? wie soll er sonst wissen wie belastbar du bist? es könnten sonst einige fehler auftreten, die man leicht hätte umschiffen können, wenn man's denn gewusst hätte... außerdem können sie dir sonst täuschung vorwerfen und den arbeitsvertrag fristlos kündigen. also wär's schon wichtig gut darüber nachzudenken zu welchen situationen die art deiner behinderung führen könnte. hat's was mit der arbeit zu tun oder eben nicht... das ist hier die frage.

viel glück jedenfalls dir!

Du solltest unbedingt die Schwerbehinderung angeben und den entsprechenden Bescheid über deinen GdB als Kopie für die Akte einreichen.

Als Schwerbehinderter stehen dir 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr zu. Außerdem hast du ab dem 7. Beschäftigungsmonat einen besseren Kündigungsschutz.

Ab 20 Beschäftigten müßte der Arbeitgeber mindestens 1 Schwerbehinderten einstellen oder er muß eine Ausgleichsabgabe zahlen. http://www.lohn-info.de/schwerbehinderte.html

verreisterNutzer  30.08.2014, 13:43

Die Frage war aber, ob man die Schwerbehinderung angeben muss !