Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo, habe ein Problem und hoffe auf eure Hilfe - ich bin in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis eingestellt - Grund - Schwerbehinderung 50% - ich arbeite seit einigen Jahren in diesem Dienstleistungsunternehmen. Nun habe ich erfahren das einige Mitarbeiter mit einer Kündigung rechnen müssen aus betrieblichen Gründen, habe jetzt Angst das es auch mich treffen kann. Welche Schutzbestimmungen treffen für mich zu, habe ich Kündigungsschutz vor all den anderen - mache mir solche Sorgen, ich liebe meinen Job---
5 Antworten
Als Schwerbehinderter mit einem GdB von 50 hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Der mach Dich zwar nicht "unkündbar", es spielt aber gerade bei betriebsbedingten Kündigungen eine Rolle, ob man einen GdB hat oder nicht.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss das Integrationsamt prüfen, ob Dein Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt und es keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gibt. Auch beim Aufstellen von Richtlinien für eine Sozialauswahl muss eine Schwerbehinderung gewichtet werden.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, kannst Du Dich auch an diesen wenden. Der kann Dir die Gesetzeslage erklären und Dich (höchstwahrscheinlich) beruhigen und Dir Deine Ängste nehmen.
Leider darf das Integrationsamt die Sozialauswahl nicht kontrollieren
Das habe ich auch nicht behauptet. Die Schwerbehinderung ist ein Faktor der bei der Sozialauswahl eine Rolle spielt. Das Integrationsamt muss aber der Kündigung selbst zustimmen.
Ja das Amt muss gefragt werden, aber bei Betriebsbedingten Kündigungen müssen die praktisch immer zustimmen. Die Prüfen da überhaupt nichts, das ist nicht ihre Aufgabe und die haben auch nicht das Recht dazu. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer werden um Stellungnahme gebeten und dann entscheidet das Amt nach Aktenlage. Wenn man die Sozialauswahl oder sonst irgend etwas überprüfen lassen möchte muss man ein Kündigungsschutzklage einreichen. Auch ich hatte mal die Illusion das das Integrationsamt bei Betriebsbedingten Kündigungen irgend etwas überprüfen aber ich wurde eines besseren belehrt. Das Amt überprüft weder die Sozialauswahl noch prüft es ob der Arbeitsplatz tatsächlich weg fällt, die Überprüfung erfolgt erst durch das Arbeitsgericht.
Danke für's Sternchen. Ich hoffe, Du hast Deinen Job noch. Alles Gute
Hallo gabili1122,
Sie schreiben:
Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung<
Antwort:
Siehe hierzu bitte unter folgendem Link:
http://www.integrationsaemter.de/aufgaben/53c602i1p8/index.html
Auszug:
Kündigungsschutz
Schwerbehinderte wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz.
Das heißt, der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Der besondere Kündigungsschutz hat das Ziel, ...
den behinderten Beschäftigten zu schützen,
den Arbeitsplatz zu erhalten, indem alle Möglichkeiten im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ausgeschöpft werden.
Das heißt,
die Integrationsämter nehmen Kontakt mit dem Betrieb auf und bringen ihre Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten ein und bieten professionelle Hilfe an.
Die Integrationsämter sind verpflichtet, ...
zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten abzuwägen.
möglichst einvernehmliche Lösungen anzustreben, da sie die besten Chancen auf Bestand haben.
ich bin in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis eingestellt - Grund - Schwerbehinderung 50% - ich arbeite seit einigen Jahren in diesem Dienstleistungsunternehmen.<
Antwort:
Die Schwerbehinderung wird nicht in Prozent angegeben, sondern in Grad der Behinderung!
Also: GDB50!
Welche Schutzbestimmungen treffen für mich zu, habe ich Kündigungsschutz vor all den anderen - mache mir solche Sorgen,
Antwort:
Daß Sie sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen, das ist verständlich und damit sind Sie nicht allein!
Aber Sie müßen sich darüber im Klaren sein, daß es keine Garantie gibt!
Denken Sie in diesem Zusammenhang an die Massenentlassungen der letzten Jahre wie Schlecker usw.
Außerdem ist jeder Einzelfall anders!
Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten, dann sollte Ihr erster Gang zu Ihrem zuständigen Integrationsamt an Ihrem Wohnort gehen!
Mehr können Sie da vorerst nicht tun!
Beste Grüße
Konrad
Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Arbietnehmer muss das Integrationsamt gefragt werden und nur wenn das zustimmt darf die Kündigung ausgesprochen werden, Das hört sich erst einmal gut an aber leider hat das Integrationsamt gerade bei Betriebsbedingten Kündigungen kaum die Möglichkeit der Kündigung nicht zu zu stimmen.
Einen wirklichen Kündigungsschutz gibt es nicht. Die Kündigung einer schwerbehinderten Person ist nur ETWAS schwieriger. Genaues erfährst du auf der Beratungsstelle für Schwerbehinderte, die es jeder Stadt gibt.
JA kündigungsschutz sprich:unkündbar;ausser wenn die firma wrklich den bach runter geht..hat meine mutter auch,arbeitete bei einer firma am flughafen und hat ne abfindung bekommen.... lg
die Firma geht nicht den Bach runter - sie wollen nur Arbeitsplätze einsparen - habe also gute Karten meinen geliebten Job zu behalten ????
ja wie gesagt ab 50% behinderung,ist der job unkündbar....keine sorge,das wissen auch ihre chef´s... arbeite auch mit einer dame die hat auch ein ausweiss,und die firma können sie nicht rausschmeissen,und meine kollegin weiss das auch sehr gut,siesagt immer:die können mir hier nix !!!....kündigung nur bei diebstahl,oder wenn firma kaputt ist....lg
habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, sie reduzieren nur die Arbeitsplätze - ein wenig bruhigt mich deine Antwort, hoffe ich kann schlafen
meine mutter könnte die firma auch nicht einfach so kündigen,aber sie wollte auch nicht mehr,weil sie sehr krank ist,deswegen gabs eine abfindung,und kündigung auf beider seits,weil firma sie ja nicht einfach so kündigen konnten...du kannst ja auch gerne bei dem amt für versorgung,anrufen,und fragen wie es mit der kündigung ist,wenn du mir nicht ganz glaubst....alles liebe und gute wünsche ich dir...lg
Komm bitte nicht mit diesem Schachsinn von unkündbar, das stimmt einfach nicht, Bei einer Betriebsbedingten Kündigung muss sogar das Integrationsamt in der Regel der Kündigung zustimmen, Ich habe das schon selber erlebt, Es muss vor der Kündigung das Integrationsamt gefragt werden und wenn der AG glaubhaft machen kann das die Kündigung nichts mit der Behinderung zu tun hat und er nachweisen kann das er eine Sozialauswahl vorgenommen hat sind dem Integrationsamt praktisch die Hände gebunden die müssen dann zu stimmen, Das mit dem unkündbar kommt nur von Leuten die keine Ahnung haben.
Das Amt wird dann sagen das, das Integrationsamt zustimmen muss, Das Problem ist aber das vielen nicht Wissen das das Integrationsamt oft keine andere Wahl hat als der Kündigung zu zu stimmen.
Leider darf das Integrationsamt die Sozialauswahl nicht kontrollieren das macht erst das Arbeitsgericht. Im Übrigen ist gerade bei der Sozialauswahl nur eines von vielen Faktoren.