Arbeitgeberwechsel altes Arbeitszeugnis?
Hallo,
habe mich erfolgreich bei einem neuen Arbeitgeber beworben, Vertrag ist bereits unterschrieben. Da ich noch beim 'alten' Arbeitgeber angestellt bin, habe ich mich nur mit Arbeitnehmerüberlassungzeugnis (war über Zeitarbeit beim jetzigen Arbeitgeber angestellt und wurde dann übernommen) bewerben können. Kann der neue Arbeitgeber noch im Nachhinein ein Arbeitszeugnis vom alten Arbeitgeber verlangen?
Danke
4 Antworten
Vermutlich wird er das nicht verlangen.
Du hast zwar gegenüber der Zeitarbeitsfirma einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (musst Du aber vorab verlangen), Deine aktuelle Leistung kennt der neue AG allerdings besser als die ZAF.
Wenn Du keinen guten Job gemacht hättest, würdest Du jetzt nicht übernommen werden. Alles Gute im neuen Job
Ich gehe mal davon aus, Du brauchst kein Zeugnis mehr vorzeigen. Möchte der neue AG dieses, wirst Du i.d.R. vorher darauf hingewiesen und nicht nachdem Du schon eingestellt bist. Ich kann allerdings nicht in den Kopf Deines neuen AG schauen.
An Deiner Stelle würde ich allerdings beim alten AG noch ein Zeugnis verlangen. Vielleicht brauchst Du es später noch (was hoffentlich nicht der Fall ist) bei einem anderen AG.
Kann es sein, dass Du dort nicht nach einem Zeugnis gefragt hast? Das solltest Du nachholen. Zeugnis ist eine "Holschuld". Ein AG ist erst dann dazu verpflichtet, das Zeugnis zuzuschicken, wenn er es bei Nachfrage noch nicht gemacht hat.
Ich ergänze:
Man braucht (in Deutschland) für jeden Eintrag in seinem Lebenslauf, d.h. für jeden Arbeitgeber, ein separates Arbeitszeugnis - nur auf das allerletzte könnte man verzichten - wenn man danach in Rente geht.
Da es nach der Übernahme von einer Leihfirma in eine feste Einstellung in den Kundenbetrieb zu einem Wechsel des Arbeitgebers samt zugehörigem Arbeitsvertrag kommt, hast Du ein Anrecht auf ein aktualisiertes Arbeitszeugnis für denjenigen Zeitraum, wo Du direkt bei ihm eingestellt warst.
Somit kann Dich prinzipiell auch Dein künftiger Arbeitgeber nach dem passenden AZ für diesen Zeitraum fragen.
Es muss ja nicht unbedingt in dieser Arbeitsstelle sein, aber wenn du in Zukunft noch mal deinen Arbeitgeber wechseln solltest könnte es durchaus möglich sein, dass du dann dieses Zeugnis vorlegen musst.
Insofern würde ich mich in deinem eigenen Interesse jetzt schon darum bemühen, vom letzten Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten.
Je nachdem wie alt du bist bzw. wie deine Qualifikationen aussehen.
ScharldeGohl ich hoffe ich muss NIE MEHR WIEDER WECHSELN....
klar kann er. aber ich denke nicht, dass er es macht
Hexle2 also der neue Arbeitgeber hat mich mit dem Zeitarbeitszeugnis eingestellt. Der alte Arbeitgeber hat mich eingestellt, durch diese Zeitarbeit. Und der alte Arbeitgeber hat mir NOCH kein Zeugnis ausgestellt....deshalb die blöde Frage, ob der neue Arbeitgeber überhaupt ein Zeugnis haben möchte...