Probezeit bei Umwandlung von befristetem in unbefristeten Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit knapp 2 Jahren bei einer Firma mit ca. 25 Angestellten.
Der 1. Vertrag war befristet auf ein Jahr mit 6 Monaten Probezeit. Dieser wurde verlängert auf ein weiteres Jahr ohne weitere Probezeit. Nun steht die Umwandlung in den unbefristeten Vertrag vor der Tür, da man ja nur 2mal befristen darf.
Im neuen Vertragsentwurf, den ich noch nicht unterschrieben habe, stehen jetzt allerdings wieder 6 Monate Probezeit drin. Ist das zulässig?
Es ist derselbe Arbeitgeber, diesselbe Firma, diesselbe Tätigkeit.
Danke schonmal
10 Antworten
Es spielt keine Rolle ob eine Probezeit im neuen Vertrag steht.
Eine Probezeit ist nix anderes als eine Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu verkürzen. Das ist lt Gesetz (§622 BGB) aber nur bis zu 6 Monaten möglich. Danach zählen die normalen Kündigungsfristen. Eine Probezeitvereinbarung würde nicht greifen.
Du bist jetzt 2 Jahre im Betrieb Diese Zeit wird für die Fristenrechnung genommen.
Die Vereinbarung einer Probezeit ist nur beim Abschluss eines ersten Arbeitsvertrags rechtens.
Wird mit dem Mitarbeiter ein neuer (Folge-)Vertrag geschlossen, ist eine erneute Vereinbarung einer Probezeit nicht zulässig.
Diese Grundsatzentscheidung traf das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 28.02.2002. Arbeitsrecht: Probezeitvereinbarung nur bei Arbeitsbeginn
Als die Klägerin im Juli 1998 als Steuerfachangestellte eingestellt wurde, galt für sie eine Probezeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Probezeit kündigte ihr der Arbeitgeber fristgerecht zum 31.03.2000. Bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist einigte man sich jedoch darauf, einen neuen Anstellungsvertrag abzuschließen. Am 06.04.2000 schlossen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber den neuen Vertrag, in dem erneut eine Probezeit vereinbart wurde.
Innerhalb der ersten sechs Monate sollte demnach eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gelten. Am 11.09.2000 kündigte der Arbeitgeber der Steuerfachangestellten zum 30.09.2000. Nach Ansicht der Klägerin war diese Kündigung jedoch nicht wirksam. Schließlich sei die erneute Vereinbarung einer Probezeit unwirksam gewesen.
Quelle:
Danke, das klingt noch nach ein Grundlage, die ich vorlegen kann!
Nein, soweit ich weiss, ist es nicht zulässig, weil dein AG jnach 1 Jahr sicherlich schon weiss, wie u arbeitest. Du hattest den festen Einjahresvertrag und danach ist eine Probezeit hinfällig.
Frag einfach deinen AG, er könnte wie meiner sein, der den Vertrag ausdruckt, dann nicht überprüft und ihn einfach einem hinlegt.
Du arbeitest nicht zufällig in Berlin? :)
Nein und selbst wenn du Ihn so Unterschreiben würdest hätte die Porbezeit keinerlei rechtsgrundlage und wäre daher nicht durchsetzbar.
In diesem Fall kann der Arbeitgeber - platt formuliert - so viel Probezeit vereinbaren wie er will: es ist unbedeutend; vielleicht ist es auch nur eine Standardformulierung, deren Streichung vergessen wurde.
Entscheidend ist, dass die Möglichkeiten der Probezeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3 (verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen) längstens für 6 Monate gilt. Und das hat sich bei Dir durch den 1. befristeten Vertrag erledigt, da alle Beschäftigungszeiten zusammengezählt werden, Du also seit 2 Jahren in dem Betrieb bist und die verkürzte Kündigungsmöglichkeit aus einer Probezeit für Dich nicht mehr gilt!
Also: Entwarnung!
Das würde sogar zu ihm passen.