Zeitarbeitsfirmen und schwerbehinderung
Hallo, ich habe mich bei einer zeitarbeitsfirma beworben und habe einen Schwerbehindertenausweis (50%). Man sieht die schwerbehinderung äusserlich nicht und Sie schränkt mich auch nicht in meinem Tätigkeitsbreich ein.
Nun zur Frage: Soll ich die schwerbehinderung bei dem Vorstellungsgespräch angeben? Oder verbau ich mir damit alle Chancen auf einen Arbeitsvertrag?
5 Antworten
Also meine Erfahrung mit Zeit Zeitarbeitsformen ist: die nehmen im Prinzip jeden. Du kannst das im Vorstellungsgespräch mit Sicherheit erwähnen und brauchst nicht zu befürchten, dass sie dich ablehnen. Allerdings kam bei mir erst ein Arbeitsvertrag zu stande, als die Zeitarbeitesfirma eine Einsatzfirma für mich hatte. In diesem Sinne solltest und musst du das sogar erwähnen, damit du an eine passende Firma vermittelt wirst.
Ah das ist gut dachte schon das dauert dann wieder Monate aber 2 Wochen sind durchaus ok. Hab gerade etwas druck vom Arbeitsamt was zu finden.
Merci ;-)
also es geht defintiv sehr schnell je nach region und deiner Mobilität. bei Arbeitskollegen von mir ging das sogar schon nach 2 tagen direkt. kein Vergleich zum arbeitsamt, daher habe ich mich auf das Amt gar nicht gewandt sondern gleich zur zeitarbeitsfirma
mobilität ist nicht so gut (leider noch kein Führeschein). Region ist gut (Stuttgart, Heilbronn). Also sollte halt gut mit Bus und Bahn erreichbar sein.
eben deswegen solltest du das erwähnen. sowas zu verschweigen kann ärger mit sich ziehen und ich finde du solltest dir da keine Gedanken machen. es kann zwar gut sein dass ich in der Annahme falsch liege aber ablehnen wegen der Behinderung schließe ich persönlich aus. es kommt natürlich auf deinen Bereich an wo du dich beworben hast.
Im Büro! Als Sachbearbeiter in der Buchhaltung bzw. Kreditorenbuchhalter. Wie lange hats bei dir gedauert bis man eine Entleihfirma hatte?
ja klar aber die würden mich dort relativ zügig vermitteln (laut disponet)
Wenn Dein GdB Dich bei der Ausübung Deiner Tätigkeit nicht beeinträchtigt, würde ich das bei einem Vorstellungsgespräch nicht sagen.
Kein AN ist verpflichtet bei einer Einstellung seine Schwerbehinderung bekannt zu geben. Hier sagt das Gesetz sogar: Der AN hat hier ebenso das Recht zur Lüge wie eine schwangere AN. Viele AG stellen AN mit einem GdB nicht ein, da sie bei einer evtl. geplanten Kündigung das Integrationsamt hinzuziehen müssen und schwerbehinderte AN schwerer zu kündigen sind.
Wenn Du schon mehr als 6 Monate in der Firma bist, kannst Du mitteilen, dass Du einen GdB hast. Dann greift das Kündigungsschutzgesetz und Du bekommst Deinen Zusatzurlaub.
Stop ganz so einfach ust es dann doch nicht mit dem verschweigen einer Svhwerbejinderung und noch etwas anderes ist dann noch das Lügen. Eine Zeitarbeitsfurma kann immer Begründen warum.die Frage nach vorliegen einer Schwerbehinderung notwendig ist und dann muss man auch wahrheitsgemäß Antworten ansonsten könnte man sogar Schadensersatzpflichtig sein. Wenn ich nicht nachvorliegen einer Behinderung gefragt werde muss ich die Tatsächlich nur angeben wenn sie mich auf der angestrebten Stelle beeinträchtigt. Wenn der Arbeitgeber aber gezielt nach einer Behinderung fragt, die einfluss auf die angestrebte Stelle hat begebe ich mich schnell auf sehr dünnes Eis wenn ich die Frage verneine, obwohl eine Behinderung vorliegt die eventuell Einfluss haben könnte. Es ist halt eines etwas nicht an zu geben und etwas anderes zu Lügen.
muss ich die Tatsächlich nur angeben wenn sie mich auf der angestrebten Stelle beeinträchtigt.
gezielt nach einer Behinderung fragt, die einfluss auf die angestrebte Stelle hat
Wenn Du meine Antwort richtig gelesen hättest, hättest Du bemerken müssen, dass in meinem ersten Satz nichts anderes steht.
Frag mal einen Arbeitsrechtler (Rechtsanwalt, Richter) nach dem "Recht zur Lüge" bei bestimmten Einstellungsfragen und Personalbögen. Die werden Dir auch sagen, dass es dieses Recht gibt. Kein AN ist schon bei der Einstellung oder im Vorstellungsgespräch verpflichtet Auskunft über den Gesundheitszustand zu geben, wenn die dieser den AN nicht hindert, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Das kann man auch ganz schnell mal googlen.
Die Schwerbehinderung kann auch ein Vorteil sein, denn Betriebe sind verpflichtet, eine gewisse Anzahl der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, ansonsten müssen sie zahlen. Gerade wenn du im Prinzip nicht eingeschränkt bist, ist es ja nur ein Vorteil für den betrieb. Klar, du hast mehr Urlaub und Kündigungsschutz, aber wenn du ein/e gute/e Arbeiternehmer/in bist, haben sie ja eine gute Kraft gewonnen und Geld gespart.
Sie schränkt mich auch nicht in meinem Tätigkeitsbreich ein.
Wenn das stimmt dann ist sie irrelevant. Und irrelevante Informationen sind in einem Vorstellungsgespräch Zeitverschwendung.
Naja irrelevant ist das nicht gibt immerhin 5 Tage mehr Urlaub
Ich seh die Meinungen gehen hier arg auseinander. Ich werde es erstmal verschweigen im vorstellungsgespräch es sei denn man fragt mich danach.
bei mir hat es ca. 2 wochen gedauert und innerhalb von 2 tagen war ich in der einsatzfirma. (1. Tag Arbeitsvertrag unterschrieben und ab dem darauf folgenden Tag direkt in der Einsatzfirma). allerdings hat es auch nur so lang gedauert weil ich bei der ersten möglichen Firma einen Firmen internen sehtest verdödelt hab und nur in Klasse 2 statt der benötigten 1 eingestuft wurde.