Muss man dem Jobcenter die Jahresabrechnung vorlegen?
Wenn man die Jahresabrechnung der Betriebskosten vom Vermieter erhält und daraus gefolgert laut dem Vermieter eine minimale Mieterhöhung resultiert, reicht ein Schreiben vom Vermieter aus, in dem steht das eine Erhöhung ansteht oder muss man dem Jobcenter die Betriebskostenabrechnung vorlegen?
Wenn mir jemand die Frage beantworten könnte, wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Der Hilfeempfänger muß die Jahresabrechnung vorlegen, die er selbst auch vom Vermieter bekommt. Es muß für die ARGE möglich sein, die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung nachzuvollziehen. Und das geht nun mal nur, wenn man die Auflistung der einzelnen Posten der Abrechnung bekommt.
user621
06.10.2010, 19:17
Beitragsersteller
vielen dank :)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
ja du musst die betriebskostenabrechnung vorlegen.
aber klar doch.