Darf der Vermieter die Miete bei Empfängern vom Jobcenter erhöhen ohne Modernisierung vorgenommen zu haben?
Die Mieterhöhung würde dann aber maximal der Mietobergenze entsprechen, dass das Jobcenter zu diesem Wohngebiet zulässt. Die jetzige Miete ist dem Höchssatz vom letzten Jahr angepasst. Er möchte es für dieses Jahr anpassen, da die Obergrenzen von Jobcenter gestiegen sind. Kann er das so schreiben, dass er es an die neue Höchstgrenze vom Jobcenter anpassen möchte? Kennt sich jmd aus? LG
8 Antworten
ja und gib es an das Jobcenter weiter und schreibe dazu, dass bitte die Rechtsabteilung des Jobcenters das noch mal überprüfen möge, ob der Vermieter damit im Recht ist. Ich mache das immer so.
Dass der Mieter Leistungen nach SGB II erhält ist für das Mietverhältnis erstmal komplett irrelevant.
Der Vermieter kann im Rahmen des BGB die Miete erhöhen.
Das klingt synonym zu "Da ich Sie, das Jobcenter und somit unseren Staat, maximal abzocken will, erhöhe ich die Miete ein weiteres Mal bis zum Anschlag".
Mieten können zwar angeglichen werden, aber nicht beliebig - frühestens nach 15 Monaten nach dem Einzug, dann auf die ortsübliche Miete, je nach Ortschaft aber nicht mehr als um 15 oder 20 Prozent innerhalb von drei Jahren - und keine Ahnung, welche Auflagen noch zu berücksichtigen sind.
So wird dein Vermieter das ganz sicher nicht schreiben,dem sind die Höchstgrenzen der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) völlig egal,er muss sich nur an die gesetzlichen Vorschriften halten,nach denen es ihm ermöglicht wird in einer gewissen Zeit die Miete um max. so und so viel % anzuheben !
Sollte die dann neue Miete nicht im Rahmen liegen,dann wird dir das Jobcenter dies schriftlich mitteilen,natürlich auch wenn es im Rahmen liegt,dann bekommst du ja einen Änderungsbescheid,dann steigt ja dein Bedarf an.
Würde die KDU - dann nicht mehr angemessen sein,dann würde dir schriftlich mitgeteilt das du diese senken sollst und wie lange ( in der Regel bis zu weiteren 6 Monaten ) die unangemessene KDU - noch berücksichtigt bzw.bei Bedarf voll übernommen würde und was es nach dieser Übergangszeit von bis zu 6 Monaten noch max. an angemessener KDU - geben wird
Du kannst dir dann überlegen wie du ggf.die KDU - senken könntest,z.B. Untervermietung oder Umzug in eine angemessene Wohnung ( solltest du dann vorher besser beim Jobcenter beantragen und bewilligen lassen ),wenn du beides nicht könntest oder nicht willst,dann müsstest du nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag aus deiner Regelleistung bzw.Einkommen selber zuzahlen.
Sicher darf ein Vermieter die Miete erhöhen solange er sich an bestimmte Gesetze hält. Er darf auch mehr nehmen als das JC zahlt, denn das was das JC zahlt hat nichts mehr mit den üblichen örtlichen Mieten zu tun. Die liegen deutlich drunter. Also sei froh, dass er die Miete nicht noch weiter erhöht.