Muss man bei einem befristeten Mietvertrag dem Mieter rechtzeitig Bescheid geben das nicht verlängert wird?
Also
Ich habe eine Mitbewohnerin in meiner WG und wir haben erst einmal einen 6 Monats Vertrag. Bloß über die Zeit hat sich herausgestellt das sie uns ich einfach nicht zusammen passen. In 6 Wochen läuft der Vertrag aus. Muss ich ihr rechtzeitig Bescheid geben das ich sie nicht weiter in der Wohnung haben möchte?
3 Antworten
Zulässige Gründe für die Befristung eines Mietvertrags
- Eigenbedarf nach Ablauf von Zeitraum x
- Sanierung nach Zeitraum x
- Unterbringung von z.B. einem Hausmeister (meist ehr interessant, wenn man mehrere Wohneinheiten vermietet).
Steht nicht einer dieser Gründe in eurem Mietvertrag, so ist dieser automatisch unbefristet, denn von § 575 BGB kann nicht zum Nachteil des Mieter abgewichen werden.
Was du möchtest ist aber völlig belanglos, du kannst den Mietvertrag schriftlich unter Berufung auf § 573a BGB zum 31.12.2019 kündigen.
Stimmt
Nein musst Du nicht, der Vertrag läuft nach der vereinbarten Zeit einfach aus.
Den Vertrag und Dauer sollte der Vertragspartner nach der kurzen Zeit noch kennen, schaden ihn daran zu erinnern kann es aber nicht.
DieserVertrag ist nicht befristet, weil ihm der gesetzliche Grund fehlt.
Nein musst Du nicht, der Vertrag läuft nach der vereinbarten Zeit einfach aus.
Davon ausgehend, dass die Befristung wirksam ist, was hier durchaus beuweifelt werden kann.
Rechtlich gesehen, nein. Aber du solltest ihr das schon besser sagen, damit sie sich darauf vorbereitet.
Sind da 2 Untermieter, dann klappt es nicht mit 573 a.